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Thema Unterhalt Wer weiß Rat

L
Ich habe mal eine Frage die eigentlich nicht hingehört. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Es geht um folgendes, mein Ex hat für diesen Monat den Unterhalt unter Vorbehalt überwiesen. Ich habe aber einen vollstreckbaren Unterhaltstitel. Ich weiß, dass er alles von einem Anwalt berechnen lassen möchte, da er nicht mehr so viel Unterhalt zahlen möchte( er zahlt den Mindestunterhalt von 240 Euro). Kann er das Geld was er bereits überwiesen hat wieder von mir zurückverlangen?

20.12.2016 12:48 • #1


HarryHole
Zitat:
da er nicht mehr so viel Unterhalt zahlen möchte


Er möchte nicht? Er ist unterhaltspflichtig. Also muss er zahlen. Wie viel, das wird nach seinen Einkommen berechnet.

20.12.2016 13:28 • #2


A


Thema Unterhalt Wer weiß Rat

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L
Ja er sieht es nicht ein für sein Kind soviel Geld zu zahlen. Und meine Frage ist nun, kann er bereits gezahlten Unterhalt den er unter Vorbehalt aber schon überwiesen hat einfach von mir zurückverlangen wenn sein Anwalt berechnet das er eigentlich weniger zahlen müsste?

20.12.2016 13:31 • #3


HarryHole
Einen Unterhaltstitel kann man nicht rückwirkend ändern. Wenn der Anwalt jetzt eine neue Berechnung macht ist das schön und gut. Aber einen Unterhaltstitel bzw die Berechnung für den Unterhalt kann nur das Jugendamt machen.
Wie alt ist denn dein Kind und geht der Vater arbeiten bzw hat ein geregeltes Einkommen?

20.12.2016 13:34 • #4


Drops07
Zitat von Luisa490:
von mir zurückverlangen


Von Dir kann er nix zurückverlangen, da Kindesunterhalt für das Kind ist, müsste quasi eine Rückforderung wegen Überzahlung gegen sein Kind stellen, was er denke ich nicht tun wird. Ich meine verrechnet werden dürfen Unterhaltszahlungen auch nicht aber am besten Du fragst da entweder das Jugendamt oder einen Anwalt.

Zitat von Luisa490:
Ja er sieht es nicht ein für sein Kind soviel Geld zu zahlen.


Die Frage ist, ob er es in dem Sinne nicht einsieht oder ob sein Einkommen nicht ausreicht...

20.12.2016 13:35 • #5


L
Er hat ein geregeltes Einkommen aber wie hoch das ist weiß ich nicht. Ich weiß nur das er eine Rate für sein Auto abzuzahlen hat und seine Begründung dazu war, das der Anwalt das wenigstens mit anrechnet und das Jugendamt nicht. Die Berechnung vom Anwalt zählt doch aber zum Schluss und nicht die vom Jugendamt oder?

20.12.2016 13:37 • #6


Drops07
Warum fragst Du nicht einfach beim Jugendamt nach, die können sicher besser Auskunft geben wie wir Laien hier. Ich vermute, wenn er darlegen kann, sein Auto zu benötigen im Kontakt zum Kind herstellen zu können, mag es sein das es Teilweise angerechnet werden darf. Das Jugendamt geht nach Einkommen und D. Tabelle, nur wenn sein Selbstbehalt unterschritten wird, könnte der Anwalt versuchen, den Titel anzupassen in dem er klagt, oder Du dessem zustimmst.

Und ein Einkommen kann geregelt sein...dennoch spielt die Höhe eine Rolle -- Selbstbehalt...

20.12.2016 13:42 • x 1 #7


Solskinn2015
Geh zum JA und beauftrage die im Rahmen einer Beistandsübertragung. Das JA wird dann stellvertretend für Dich tätig und vertritt das Kind in der Unterhaltssache. Es kostet Dich nichts. Er wird dann aufgefordert werden seine Einkünfte offen zu legen, wenn die Offenlegung nicht schon innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgt ist.

Ich habe das JA auch gerade an der Backe, aber bei mir ist der Fall etwas sehr anders gelagert.

20.12.2016 13:47 • x 1 #8


Drops07
Zitat von Solskinn2015:
aber bei mir ist der Fall etwas sehr anders gelagert


Weil Du auf der anderen Seite stehst?

20.12.2016 13:49 • #9


L
Ja das werde ich machen. Vielen Dank

20.12.2016 13:53 • #10


Solskinn2015
Klar, aber ich zahle und zwar von dem was ich verdiene. Aber manchen reicht das nicht und erfinden dann plötzlich Dinge und das ist sehr unschön.

20.12.2016 13:54 • #11


Drops07
Zitat von Solskinn2015:
Klar, aber ich zahle und zwar von dem was ich verdiene. Aber manchen reicht das nicht und erfinden dann plötzlich Dinge und das ist sehr unschön.


Kenne ich Tja....ist nicht immer so einfach. Wie sagt man doch so schön, Leben und Leben lassen...funktioniert beim Thema Geld wohl oftmals nicht

20.12.2016 14:12 • #12


Wulf
Zitat:
Ich habe aber einen vollstreckbaren Unterhaltstitel. Ich weiß, dass er alles von einem Anwalt berechnen lassen möchte, da er nicht mehr so viel Unterhalt zahlen möchte( er zahlt den Mindestunterhalt von 240 Euro). Kann er das Geld was er bereits überwiesen hat wieder von mir zurückverlangen?

Ok, eine männliche Zicke
was meinst du mit einem vollstreckbaren Unterhaltstitel?
Ist das schon der amtlicher Bescheid vom Jugendamt?

Das angekündigte zahlen unter Vorbehalt heißt nix anderes das er sich vorbehält das Geld ggfs. zurückzufordern.
Allerdings bedeutet auch unter Vorbehalt das die eigentliche Forderung nicht anerkannt wird.
Hat er das ab Dez 2016 angekündigt, kann er nur ab Dez 2016 zurückfordern.
Während ich mir mal Gedanken machen würde für Dez. 2016 den Unterhalt nachzufordern.
Rosenkrieg
Eigentlich ist sowas im normalen Vertragsrecht (Miete) üblich, sein RA scheint da nicht gut zu sein.

Wahrscheinlich versucht er unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zu kommen, damit er weniger hätte zahlen müssen.
Vom Jugendamt können dir das detaillierter erklären.

20.12.2016 14:53 • #13


L
Laut Jugendamt kann ich, wenn er nicht zahlt sein Konto pfänden lassen. Wir haben damals diese Unterhaltsurkune ausstellen lassen wo auch drin steht das er den Mindestunterhalt zu 100%zahlen muss. Deshalb verwundert es mich das er unter Vorbehalt den Unterhalt einfach zurückfordern dürfte . Er hat es nicht schriftlich mitgeteilt sondern nur als Verwendungszweck in die Überweisung geschrieben

20.12.2016 14:58 • #14


Drops07
Zitat von Luisa490:
wenn er nicht zahlt sein Konto pfänden lassen


Ist Dein Recht, Frage ob es Sinnvoll ist, in einem Fall wenn der andere evtl. nicht in der Lage ist. Unter Umständen tritt man damit auch eine Lawine los.


Zitat von Luisa490:
drin steht das er den Mindestunterhalt zu 100%zahlen muss


Muss er auch, selbst wenn er unter Selbstbehalt fällt, muss er dies zahlen. Du kannst dann rechtliche Schritte einleiten das durch zu setzen, wie eben schon erwähnt, ist eben die Frage ob dies auch Sinnvoll ist. Sein Anwalt wird versuchen den Titel anzupassen, je nach Richter sind die Erfolgsaussichten nicht so sehr gut meine ich.

Und eine Zahlung unter Vorbehalt ist auch eine Zahlung, solange der Titel besteht, bleibt auch die Zahlungsverpflichtung. Abgeändert wird dieser erst wenn ein Gericht dies entscheidet oder ihr Euch eben einigt.

20.12.2016 15:08 • #15


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