Hallo Nadine,
hier eine kleine Hilfestellung wie Du die Trennung vollziehen kannst.
1. Gehe zum Amtsgericht in Deiner Stadt, hole Dir einen Beratungsgutschein. (Anwalt für Familienrecht!)
2. Suche Dir einen Anwalt für Familienrecht, dort gibst Du den Beratungsgutschein ab und teilst dem Anwalt mit, dass er Dich in der Scheidungssache beraten möchte. (An Scheidung hast Du vielleicht noch nicht gedacht, musst Du auch nicht sofort einreichen, ein Schreiben vom Anwalt ist für das Jobcenter (Du hast ja kein Einkommen!) unerlässlich. Der Anwalt setzt ein Schreiben auf, dass er Dich in der Trennungs-/Scheidungsangelegenheit vertritt. Wenn Du nicht möchtest, dass er Dir den Brief nach Hause schickt, bitte ihn Dir das Schreiben auszuhändigen.
Weiterhin berät er Dich ob und wie viel Dein Mann, Dir und den Kindern, Unterhalt zahlen muss/kann.
3. Vereinbare einen Termin im Jobcenter Deiner Stadt. Schildere Deine Situation.
Lege das Schreiben vom Anwalt vor, da dieses wichtig ist um von Deinem Vermittler eine Umzugsgenehmigung zu bekommen.
4. Lass Dir einen Antrag auf Hartz IV geben, fülle diesen schnellstmöglich aus! (Dabei kann Dir ProFamilia oder auch die Caritas helfen, falls Du ihn nicht allein ausfüllen kannst.
Vereinbare gleich einen neuen Termin zur Abgabe!
Lass Dir von Deinem Vermittler eine Übersicht über die Angemessenheit der Wohnung mitgeben!
5. Liegt die Umzugsgenehmigung vor, kannst Du Dir eine Wohnung suchen! Diese muss angemessen sein.
6. Du hast eine Wohnung gefunden, VORSICHT Mietvertrag nicht sofort unterschreiben!
7. Lass Dir von Deinem Vermieter oder Wohnungsbaugenossenschaft eine Auflistung der Wohnkosten geben. (Miethöhe, qm, Nebenkosten ec.)
8. Rufe beim Jobcenter- Umzugsmanagement an und vereinbare einen Termin.
9. Die Umzugsgenehmigung vom Vermittler musst Du mitnehmen zum Umzugsmanagement
und die Auflistung der Wohnkosten.
Bei Angemessenheit der Wohnung, bestätigt Umzugsmanagement die Wohnung.
10. Mit dieser Bestätigung gehst Du zu Deinem Vermieter, nun kannst Du den Mietvertrag unterschreiben.
11. Kaution- wieder einen Termin beim Umzugsmanagement vereinbaren. Mietvertrag mitnehmen.
Kaution beantragen, diese zahlst Du als Darlehen an das Jobcenter zurück. 10% vom Regelsatz
12. Einrichtung- wieder ein Termin beim Umzugsmanagement machen und Einrichtungsgegenstände beantragen die Dir fehlen. (Gewöhnlich macht das Jobcenter einen Besuch bei Dir und schaut nach, was Du nach Trennung noch benötigst)
Informationen findest Du: gegen hartz 4
Dies sind ziemlich viele Informationen, aber so schlimm ist es nicht, Du musst nur die nötigen Wege gehen und Richtlinien beachten. Ziehst Du um ohne Umzugsgenehmigung bekommst Du nicht die volle Miete gezahlt, weder Kaution noch Einrichtungsgegenstände.
Die Wege bleiben Dir nicht erspart, außer Deine jetzige Wohnung ist angemessen für Dich und die Kinder. Dann musst Du Deinen Mann vor die Tür setzen, aber Hartz IV müsstest Du trotzdem beantragen, außer Dein Mann kann Dir so viel Unterhalt zahlen, davon gehe ich erstmal nicht aus.
Ich wünsche Dir und Deinen Kindern ganz viel Glück für die Zukunft.
Mach nicht den Fehler und bleibe wegen den Kindern bei Deinem Mann! Kinder merken es wenn die Eltern unglücklich sind.
Du schaffst es auch allein!
Du hast weniger Arbeit ohne Deinen Mann.
Ich hoffe, dass ich Dir weiterhelfen konnte?!
Ganz liebe Grüße
18.11.2014 16:43 •
#3