Zitat von Trinitro:Also, ist .... gelaufen. Ich habe den Hermesboten gesehen und ihm direkt Hausverbot ausgesprochen. Meiner Frau habe ich eröffnet, dass ich an Freitag wieder im Haus wohnen werde. Sie hat die Kinder gepackt und gesagt, dann zieht sie aus und will an Freitag bei ihren Eltern wohnen....
Dennoch empfehle ich das zusätzlich schriftlich, genauso wie empfohlen, zu machen. Und zwar
mit Androhung einer gerichtlichen Verfügung mit Annäherungsverbot, wenn er sich nicht daran hält.
Dann weiß der, der in eine Familie mit Kindern einbricht, dass nichts mehr so wie geplant läuft.
Möglicherweise reicht das schon, um alles bei ihm ins Wanken zu bringen oder gar Rückzug.
Von deiner Frau ist das eine spontane, trotzige Reaktion. Sie hatte damit nicht gerechnet.
Klar kann sie ihre Eltern mit den Kindern besuchen, aber ausziehen mit den Kindern? Wie weit
wohnen ihre Eltern von eurem Haus entfernt bzw. gar in einem anderen Ort? Spreche morgen früh
direkt mit deiner RA. Ihr habt als Eltern ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Kinder
gehören ihr nicht. Sie darf alleine hinziehen, wohin sie will, jedoch nicht eigenmächtig mit den
Kindern. Deine RA wird dir sagen, dass ein Verstoß gegen das Aufenthaltsbestimmungsrecht kein
Kavaliersdelikt ist.
Gem. BGB: § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge:
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu
erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
Verheiratete Eltern haben automatisch ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Zitat:Zitat von Wulf:
das ist der Moment wo du stolz auf dich sein darfst!
Ja, aber das verpufft, wenn der TE jetzt ihr nicht eindeutig klar macht, was nicht mehr geht und das
er das nicht mehr mit sich machen lässt. Gesprächsbereitschaft über die Elternebene hinaus, ja.
Ihren Lover im Haus, nein nicht jetzt und auch zukünftig nicht, ausziehen ja, wohin sie will aber
ohne Kinder, die bleiben in ihrer gewohnten Umgebung. Punkt. Sie hat keine Handhabe daran
etwas zu ändern.
Zitat von PeterN: Ich kann aber verstehen, dass bei einem Einjährigen eine Betreuung bei einer Vollzeitstelle nicht so leicht ist.
Vielleicht gibt es aber Alternativen:
Elternzeit, Halbtagsstelle, Homeoffice, die Oma die gern aushilft...
Elternzeit und Halbtagsstelle und die Kinder bei ihm, würde für seine Frau bedeuten, kein Kindes-
unterhalt und für sich, da sie wohl auch eigenes Einkommen und der TE einen Selbstbehalt hat,
keinen Unterhalt mehr. Im Gegenteil würde sie automatisch zumindest unterhaltspflichtig für die
Kinder. Tja, ob ihr Neuer da dann noch mitspielt?
Sie hat so reagiert, weil sie instinktiv weiß und auch merkt, es läuft alles nicht mehr so wie sie
und ihr AM das geplant hatten. Gut so. Du und deine Frau seit nicht mehr im " wir ". Sie wollte
dich kalt stellen und der AM war wohl bereits auf dem Sprung in eurer ehelichen Wohnung
einzuziehen. Den Zahn hast du ihr und ihm nun gerade noch rechtzeitig gezogen. Richtig so.
@Trinitro bespreche das alles direkt morgen früh mit deiner RA. Sie wird wissen was jetzt zu tun ist.