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Trennungsjahr von vorne beginnen

D
Okay, jetzt eigene Erfahrungen.

Erste Ehe: kinderlos, beide voll berufstätig. Kein Ehevertrag.
Trennungsjahr voll eingehalten, danach Scheidung beantragt. Wegen Rechnereien bei Gericht und Terminproblemen bei Anwälten und Gericht verzögerte sich die Scheidung auf etwa ein halbes Jahr nach Ende des Trennungsjahres.
Nettes Extra: In einer Pause der Scheidungsverhandlung überredeten uns unsere Anwälte, auf den Versorgungsausgleich zu verzichten. Da wir das taten, wurde unsere Scheidung mit dem Tage des Richterspruchs rechtskräftig.

Zweite Ehe: kinderlos, beide voll berufstätig. Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich per Ehevertrag ausgeschlossen.
In der Scheidungsverhandlung erklärten wir übereinstimmend, seit etwas über einem Jahr getrennt zu leben. In Wirklichkeit war der Trennungsbeschluss erst vier Monate her. Also, wir haben das Gericht einvernehmlich beschubst. Rechtskräftig wurde diese Scheidung ganz regulär acht Wochen später.
Die Sache hatte allerdings ein Nachspiel, denn wir bekamen beide einen Anruf von unserem Besolder. Nämlich so: Wären wir zum Scheidungstermin tatsächlich schon - wie gesetzlich vorgeschrieben - ein Jahr getrennt gewesen, so hätten wir bereits in dieser Zeit weniger Gehalt bekommen dürfen (Stichwort: Ortszuschlag). Wir hatten also acht Monate lang zuviel Ortszuschlag erhalten und mussten diesen logischerweise dann zurückzahlen. Daran hatten wir bei unserem Beschluss, vor Gericht einvernehmlich zu schwindeln, nicht gedacht.
Okay, das war keine große Sache, und sogar unser Besolder nahm's heiter.
Aber ich erzähle es hier als kleine Mahnung: An der Sache mit Trennung, Scheidung usw. und den gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträumen hängt mehr dran als die Betreffenden mitunter meinen, und dabei zu schummeln kann auch ins Auge gehen. Also, mal eben 'rin in die Kartoffeln - 'raus aus die Kartoffeln geht so einfach nicht.

26.05.2022 13:12 • x 2 #16


Fragebogen
Wenn die Eheleute zum Zwecke der Versöhnung für einen kürzeren Zeitraum zusammenleben, wird das Trennungsjahr nicht gehemmt oder unterbrochen (vgl. § 1567 Abs. 2 BGB). Dieser Zeitraum kann nach Ansicht der Rechtsprechung sogar mehrere Wochen (bis zu 3 Monaten) andauern. Sollte der Versöhnungsversuch dann doch scheitern, kann in diesen Fällen die Scheidung nach wie vor nach Ablauf des ursprünglichen Trennungsjahrs beantragt werden.

Das hatte mir mein Anwalt mitgeteilt für den Fall das, daß unwahrscheinliche passiert.

26.05.2022 13:23 • #17


A


Trennungsjahr von vorne beginnen

x 3


fe16
Wie viele Ehepaare gibt es sie sich einvernehmlich trennen , und das Trennungsjahr nur auf dem Papier steht ?

Es kommt doch darauf an welche Infos die Anwälte und Richter erhalten . Oder nicht .

26.05.2022 13:30 • x 1 #18


D
Zitat von fe16:
Es kommt doch darauf an welche Infos die Anwälte und Richter erhalten . Oder nicht .

Ich sag' ja: Den Richter konnten wir beschummeln - aber der Teufel steckt bekanntlich im Detail.

26.05.2022 13:41 • x 3 #19


Ema
Zitat von DonaAmiga:
denn wir bekamen beide einen Anruf von unserem Besolder.

Ups!
Das ist echt dumm gelaufen

26.05.2022 13:54 • #20


D
Zitat von Ema:
Ups! Das ist echt dumm gelaufen

Tja. Aber zum Glück wurden mein Mann und ich vom selben Kollegen bearbeitet, was für dessen Durchblick von Vorteil war.
Glücklicherweise glaubte er uns auch, dass wir wirklich nur das Gericht beschummeln wollten, aber an die dienstlich-pekuniäre Seite der Medaille überhaupt nicht gedacht hatten. Der Kollege Besolder hätte durchaus auch anders reagieren und uns das als Betrugsversuch auslegen können. Das wäre dann für uns alles andere als amüsant geworden.

Summa summarum: Ein Scheidungsbegehren als Eherettungs- oder Ehegattendisziplinierungsmaßnahme ist keine gute Idee, denn wenn die juristischen Mühlen mahlen, dann mahlen sie.

26.05.2022 14:11 • x 3 #21


B
Liebe Blumenvase,
das Trennungsjahr ist dazu da, dem Familiengericht zur Scheidung nachzuweisen, dass eure Ehe tatsächlich gescheitert ist. Nach diesem Jahr wird also vermutet, dass eure Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist.
Grundsätzlich braucht es, wie du erkannt hast, eine einjährige Trennung von Tisch und Bett, also wirklich getrennte Haushalte. Allerdings findet sich in § 1567 Abs. 2 BGB die Regelung, dass "ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll," die Frist des Jahres nicht unterbricht. Der Staat will grundsätzlich, dass euren Versöhnungsversuchen nichts im Weg steht und eure Ehe erhalten wird. Ihr sollt also die Möglichkeit haben, euch wieder zu versöhnen, ohne Angst haben zu müssen, dass diese 1-Jahres-Frist wieder von vorn beginnt. Nur, wenn eure Versöhnung erfolgreich ist und ihr euch dann wieder trennt, beginnt das Jahr von vorn. Wie lange dabei diese kürzere Zeit ist, kann man nicht pauschal bestimmen. Sie dürfte aber wohl bei maximal 3 Monaten liegen.
Alles Gute für eure Versöhnung (und sonst für eure Scheidung).

26.05.2022 16:33 • #22


D
Und mit dieser Regelung ver@rscht der Gesetzgeber jedes Familiengericht und hindert es daran, Scheidungsverfahren zügig abzuschließen und ewige Ja-nein-doch-vielleicht-nicht-Dramen klipp und klar zu beenden.

26.05.2022 16:48 • x 1 #23


tina1955
@DonaAmiga ich musste auch 1 komplettes Trennungsjahr abwarten.
Aber mein Anwalt hat sich dahinter geklemmt und als einer seiner nächsten Scheidungstermine abgesagt wurde, hat er mich ganz schnell da rein geschoben.

26.05.2022 17:23 • x 1 #24


D
Zitat von tina1955:
hat er mich ganz schnell da rein geschoben.
Bei meiner ersten Scheidung standen wir erst mal wie Pik 7 aufm Gerichtsflur, weil der Anwalt meines Mannes sich verspätete. Er steckte im Stau.
Als er dann angeschoben kam, entschuldigte er sich natürlich, aber bis auf meinen Mann nahmen's alle mit Humor, etwa so: Bei 'ner kaputten Ehe und nach dem Trennungsjahr kommt's auf die paar Minuten nun auch nicht mehr an ...

26.05.2022 18:05 • x 2 #25


A


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