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Trennungsjahr - was beachten? Kosten und Anmeldung

V
@tttchen
jeder darf hier alles fragen ......
ich stimme aber zu,
@ester wenn du es genau wissen willst MUSST du zum Anwalt....
wir sind in vielem Exerten *g* aber verklag uns nicht wenn es doch nicht so sein sollte :-9

18.01.2013 22:15 • #16


Franc
Na, ich hab mal mitgelesen. Keule lasse ich erstmal stecken, aber um ne Kostenrechnung bin ich nicht verlegen, wenn ich dafür einen kostenlosen Rat hinterlassen kann...

Also Netto-Einkommen vom Ehemann: 2700.00; von der Ehefrau: 800.00; 1 Kind. Gegenstandswert so ca. 11.250 €. Gegenstandswert ist also nur das Einkommen und der Versorgungsausgleich nach dem sich die Gebühren berechnen.

Über den Zugewinnausgleich und die Aufteilung aller Sachwerte streitet man sich nicht und löst das mal locker zwischen Tür und Umzugskarton.

Kostet jeden von Euch 1.600 € an Anwaltsgebühren und 500 € an Gerichtsgebühren. 2.100 € pro Nase. Mindestens!

Aber ihr wollt ja mit gemeinsamen Anwalt kuscheln...
Wenn das Gericht einer sog. 25%-Reduzierung stattgibt, werden auch die Gerichtsgebühren gegeneinander aufgehoben und der Gegenstandswert auf ca. 8.450 € reduziert. Wird also auch da billiger. Die Anwaltsgebühren trägt ja sowieso jeder hälftig.

Kostet dann jeden von Euch immer noch 900 € (Anwalt 1.400 € und Gericht 400 €).

Beim Versorgungsausgleich könntet ihr aber ordentlich Extra-Kosten haben, wenn etliche betriebliche oder private Altersversorgungen geteilt werden müssen.

Was meint die Steuerexpertin?

Und nun der kostenlose Rat: Eine Ehetherapie beim kirchlichen Träger gibt es für 0 €. Würde ich allemal einer Scheidung vorziehen.
Nur weil 2 Ansagen nicht richtig für dich beim Empfänger ankamen die Ehe wegschmeissen? Kleines Kind noch dazu. Ist nicht dein Ernst, oder doch? Lös doch bitte zuerst deine Probleme und nimm Hilfe dazu an. Trennung ist oft nur eine einseitige Schuld- und Schmerzverlagerung und nur für die ganz Abgekochten eine Selbstbefreiung.

19.01.2013 03:08 • #17


A


Trennungsjahr - was beachten? Kosten und Anmeldung

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E
Ähm habe ich irgendwas mit gemeinsamen Anwalt geschrieben?

Und wieso gleich so verurteilen? Ihr wisst doch gar nicht was alles passiert ist! Sauer weil ich es nicht schreibe? Mir ist Schon klar, dass nur ein Anwalt die tatsächlichen Kosten berechnen kann. Aber fragen darf ich ja bitte! Es gab auch vor den zwei ansagen Gespräche, aber diese ansagen waren jetzt so deutlich....ich kann einfach nicht mehr. Wenn dann müssen zwei an der Ehe mitarbeiten. Ich Kämpfe hier gegen Windmühlen. So und die Paartherapie...Schon vorgeschlagen...abgesehen davon, dass wir eine wartezeit von ca. 1,5 Jahren hier haben...alles Schon erfragt, aber wird nicht angenommen.

19.01.2013 11:23 • #18


Franc
War ja aus den bisherigen Beiträgen nicht ersichtlich und wenn die letzte Messe gelesen ist, dann ist es so.

Beim Beitrag von mir über den gemeinsamen Anwalt stand zum Schluss deutlich ne Rückfrage, die nicht an dich gerichtet war. Aber man kann ja sinnvolle Hinweise für ne deutliche Kostenersparnis, mal so sinnfrei wie du zurückweisen. Passt auch zum bisher gezeigtem Verhalten.

Antworten hast du ja auch bekommen, aber bei kristischen Fragen und Anmerkungen für andere Lösungsansätze reagierst du angepisst und nur auf so solche Reaktionen können wir hier gern verzichten. Wäre also besser, wenn du dich bei Frag einen Anwalt weiter schlau machst.

19.01.2013 13:14 • #19


E
Also...Naturlich habe ich versucht meine Ehe zu retten bzw. Bin ich Noch dabei. Morgen kommt der Letzte Versuch. Ich wollte nur für den Fall wissen wie alles abläuft.

Bei welchen Fragen reagiere ich angepisst? Deinen kostenlosen Rat mit der Therapie habe ich beantwortet...warum Ehe nicht retten oder doch auch beantwortet, aber ich möchte nicht weiter dazu schreiben also alles offen legen.

Dank dir habe ich ja auch antworten bekommen, die mich weiter gebracht haben...also warum Bist du so angepisst?

19.01.2013 15:08 • #20


T
Die Steuertante schüttelt gerade nur den Kopf
Aber lieber Franc ich fand deine Rechnung nicht übel und bin auch der Meinung, dass pro Nase da knapp 2500 Trommelstücke anfallen mindestens DENN ein Erbausgleich bzw ~Verzicht sowie die gesamten anderen Vermögensgegenstände (LV,RV etc) müssen auch noch geregelt werden…
Nun denn-ab ans Werk… such dir mal ne Rakete als Anwalt und dann ab zum Amtsgericht (ach und Putz dir Gerichtskosten- bzw Prozesskostenbeihilfe von der Backe, denn wer freiwillig auf Unterhalt verzichtet-hat genug)

19.01.2013 15:08 • #21




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