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Trennungswunsch - wer zieht aus, wo bleiben die Kids?

Solskinn2015
Na ja grob gesagt: Rechtlich darf er vermutlich gar nicht reduzieren, da er ja unterhaltspflichtig ist. Wenn dann jetzt und dann schnell, damit der Zusammenhang zur Trennung nicht so deutlich ist. Wechselmodell kann er machen, seine 100% Tätigkeit müsste er allerdings beibehalten.
Wenn seine Ex ihre Rechte wahrt, wird sie a) dem Wechselmodell nicht zustimmen (wegen dem Kindsunterhalt), b) Aufstocken braucht sie vermutlich die nächsten drei Jahre eh nicht. Also sieht es doch erstmal ganz gut für sie aus, oder?

23.08.2016 11:09 • #16


Vollmond
Also erst mal viel Glück zu Deiner Entscheidung, WG technisch zusammen zu bleiben. Aber erlaube mir die Frage: Wie schaffst Du das?
Ich habe es auch versucht, habe sogar selbst den Vorschlag gemacht wenn ich ganz ehrlich bin, muss ich heute zugeben, da war wohl noch ne Resthoffnung irgendwo. Letztendlich konnte ich dem blöden Grinsen beim Bedienen seines Handys, den öffentlichen (!) Liebesbotschaften über FB und andere unschönen Dinge, einfach nicht mehr standhalten und habe die Reißleine gezogen. Ich sagte ihm, ganz einfach, ich möchte nicht mehr mit Dir unter einem Dach leben, auch wenn ich das mal anders sah!
Zum Glück hat er es dann auch gleich umgesetzt und erst seit dieser Zeit geht es mir deutlich besser. Vor allem kann ich wieder entscheiden, sachlich und ohne Hoffnung auf eine neue Chance, die ich heute (5 Monate nach Auszug) zum Glück nicht mehr habe. Mein Tipp: Räumliche Trennung! Ok tut erst mal weh, aber das wird besser - für DICH

Bei Deiner Geschichte habe ich das Gefühl, der Rosenkrieg bahnt sich bereits seinen Weg.

Alles Gute wünscht Vollmond

23.08.2016 11:12 • x 1 #17


A


Trennungswunsch - wer zieht aus, wo bleiben die Kids?

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M
Zitat:
Bei allem Verständnis für Deine Situation, Deinen Zorn und Deinen Kummer: Aber Du vermengst sehr die Paar- mit der Elternebene.

Euch beiden sollte sehr daran gelegen sein, die bestmögliche Lösung für Eure Kinder zu finden. Da gibt es ja durchaus mehrere Varianten; z. B. auch das Wechselmodel. Hast Du mal daran gedacht, dass Du Deine Arbeitszeit reduzieren kannst, während Deine Nochfrau ihre erhöht? Und dann kümmert Ihr Euch abwechselnd um die Kinder, wobei dann auch die Unterhaltsfrage entfallen bzw, sich deutlich minimieren würde?

Wenn Euch die Eigentumswohnung 50 : 50 gehört, dann werdet Ihr eine einvernehmliche Lösung finden müssen, ansonsten wird es teuer/noch teurer. Aus dem Bauch heraus sage ich auch Wer gehen will, soll gehen - mit allen Konsequenzen, aber sich im Recht fühlen und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Dass Du Dich anwaltlich beraten lässt, ist erst einmal der richtige Schritt. Dass es gleich 3 sind, bei denen Du Beratungstermine holst.... Naja. Es sind hoffentlich alles Fachanwälte für Familienrecht!?
Du hast 2 Optionen: Wenn Dich vor allem Rache antreibt, dann nimm den, der Dir am schärfsten erscheint. Willst Du das beste vor allem für die Kinder, dann den, der Dir dazu vernünftige Lösungsmöglichkeiten aufzeigt.

Ich empfehle Euch eine Mediation; das ist deutlich günstiger, als alles im Zweifel vor Gericht auszutragen. Den Schritt kann und muss man immer noch gehen, wenn es zu keiner Einigung kommt. Googel mal danach; es gibt auch Anwälte, die sich auf Mediation spezialisiert haben und die sich neutral verhalten (es darf also keiner von den 3en sein, denen Du ein Mandat gibst).


Also, Arbeitszeitreduzierung wäre in jedem Fall eine Option. Vor allem, wenn ich damit die Betreuung der Kids sicherstellen kann. Das, in Verbindung mit einem flexiblen Betreungsmodell, wäre fast die Lösung. Das würde meine Frau auch so sehen. Ich denke, der einzige Knackpunkt wird der Hauptwohnsitz der Kinder sein, also bei mit (ggf. in der jetzigen Wohnung oder in einer neuen) oder bei meiner Frau.

Mit den 3 Anwälten war nur so eine Idee - dann hab ich eine gute Auswahl, wenn es ernst wird. Rache treibt mich bestimmt nicht an, ich will nur nicht der sein, der am Ende nur noch zahlt... Update zum ersten RA-Termin gleich!

23.08.2016 15:56 • #18


M
Zitat von Vollmond:
Also erst mal viel Glück zu Deiner Entscheidung, WG technisch zusammen zu bleiben. Aber erlaube mir die Frage: Wie schaffst Du das?
Ich habe es auch versucht, habe sogar selbst den Vorschlag gemacht wenn ich ganz ehrlich bin, muss ich heute zugeben, da war wohl noch ne Resthoffnung irgendwo. Letztendlich konnte ich dem blöden Grinsen beim Bedienen seines Handys, den öffentlichen (!) Liebesbotschaften über FB und andere unschönen Dinge, einfach nicht mehr standhalten und habe die Reißleine gezogen. Ich sagte ihm, ganz einfach, ich möchte nicht mehr mit Dir unter einem Dach leben, auch wenn ich das mal anders sah!
Zum Glück hat er es dann auch gleich umgesetzt und erst seit dieser Zeit geht es mir deutlich besser. Vor allem kann ich wieder entscheiden, sachlich und ohne Hoffnung auf eine neue Chance, die ich heute (5 Monate nach Auszug) zum Glück nicht mehr habe. Mein Tipp: Räumliche Trennung! Ok tut erst mal weh, aber das wird besser - für DICH

Bei Deiner Geschichte habe ich das Gefühl, der Rosenkrieg bahnt sich bereits seinen Weg.

Alles Gute wünscht Vollmond


Na ja, ob ich das langfristig schaffe, weiß ich ja noch nicht. Und wollen tue ich das WG Modell auch nicht (da blockieren wir uns ja beide für die weitere Lebensplanung). Aber ausziehen sit deswegen für mich auch keine Option.
Ich setze mal eher darauf, dass ich (jobbedingt) ziemlich stress- und krisenresistent bin, in jedem Fall mehr als meine Frau. Und - ich habe ja nix mehr zu verlieren. Für sie ist das ja noch viel schwieriger - jetzt hat sie schon nen neuen Traumprinzen und kann das nicht ausleben. Der hatte sich das ja bestimmt auch anders vorgestellt. Und wenn sie's zu wild treiben sollte, könnte es ja sein, dass daraus eine unbillige Härte für mich erwächst und sie raus muss?

23.08.2016 16:08 • #19


M
So, bin beim ersten RA gewesen... Der findet die Situation auch etwas bizarr - wir sind getrennt (oder bezeichnen uns so), wohnen aber in firedlicher Koexistenz zusammen. Keiner will ausziehen und es gibt aktuell (noch) keinen richtigen Stress. Erkenntnisse für mich aus dem Besuch (vieles kenne ich ja mittlweile aus Foren usw.):
    Frau KANN und DARF mit den Kindern ausziehen. Wenn sie das in einer Nacht- und Nebelaktion macht, kann ich da nur noch REagieren
    Ansonsten bekommt sie mich kaum aus der Wohung (vorsichtiger Hinweis auf das Gewaltschutzgesetz). Ich sie aber natürlich auch nicht.
    Wir müssen also versuchen, die zukünftige Wohnsituation zu klären (und Verbleib der Kinder) - davon hängt fast alles weitere ab
    Richterlich lässt sich im Moment kaum was machen (für keine Partei), solange nicht Gewalt oder unbillige Härte ins Spiel kommt

Also - abwarten bis irgendeiner von uns beiden sich zu einer Aktion entscheidet... Wer zuerst zuckt...

23.08.2016 16:17 • #20


dbh
In Deutschland reicht es, wenn sie die Frau irgendwas ausdenkt. zB häusliche Gewalt, Missbrauch oder Kindesgefährdung und du bist raus aus ihrem Leben und dem deiner Kinder. Egal ob da was dran ist. Sei froh, dass du noch mit ihr reden kannst und versuche das aufrecht zu erhalten.

25.08.2016 07:59 • #21


Petit81
Will sie sich denn auch scheiden lassen? Soweit ich weiss, muss derjenige der das möchte auch die Kosten tragen, vielleicht auch ein Vorteil für dich?

25.08.2016 09:17 • #22


VictoriaSiempre
Zitat von Petit81:
Will sie sich denn auch scheiden lassen? Soweit ich weiss, muss derjenige der das möchte auch die Kosten tragen, vielleicht auch ein Vorteil für dich?


Nein, das ist nicht richtig. Zwar muss der Antragsteller erst einmal für die anfallenden Gerichtskosten in Vorleistung treten, die werden aber anschließend aufgeteilt und der Antragsgegner muss eine Hälfte zahlen. Seinen Anwalt zahlt jeder selbst.

25.08.2016 09:24 • #23


Petit81
Zitat von VictoriaSiempre:
Zitat von Petit81:
Will sie sich denn auch scheiden lassen? Soweit ich weiss, muss derjenige der das möchte auch die Kosten tragen, vielleicht auch ein Vorteil für dich?


Nein, das ist nicht richtig. Zwar muss der Antragsteller erst einmal für die anfallenden Gerichtskosten in Vorleistung treten, die werden aber anschließend aufgeteilt und der Antragsgegner muss eine Hälfte zahlen. Seinen Anwalt zahlt jeder selbst.


Die Info hab ich von einer Freundin die sich diesbezüglich beim Anwalt hat beraten lassen..da muss ich bei ihr wohl nochmal nachhaken

25.08.2016 09:37 • #24


E
Hi lieber Mann, das ist alles sehr kompliziert, Mann hat in der feminin geprägten Gesellschaft leider nur wenig Rechte.
Kinder bleiben bei der Mutter? ein Gewohnheitsrecht wie es aussieht, wenn deine Frau will dann macht sie dich finanziell nackig und unterbindet den Umgang mit den Kids. Da kannst du dann klagen bist du grün und blau wirst und dich dann letztendlich gänzlich finanzielle ruinieren! Klar hast du Rechte, aber diese auch durchzusetzen, na das sind dann die Details und da steht Mann oft da mit seinem kurzem Hemd!
Also, ab zum Anwalt, wahre deine Rechte, zeige ihr sofort klare Grenzen auf!
Sie will sich trennen, daher soll sie konstruktive Vorschläge unterbreiten und hier keine Maximalforderungen stellen!
Klar hätte sie es weiterhin so bequem wie vorher, nur mirt einem neuen Lover, super Idee!
Kanst ja mal anregen, sie geht auf 100% du auf eine 40 % stelle, sie zieht aus, Kids bleiben bei dir, sie zahlt Unterhalt und soll mit ihrem neuen Lover glücklich werden, was glaubts was Frau dan abgeht!
Aber du sollst alles schlucken...ach ja, dann wird der Jocker gezogen - zum Wohle der Kids!
Mit nichten, es geht allein um ihr wohl! wie anders ist den ihr dreistes Auftreten sonst zu erklären!

25.08.2016 11:19 • #25


A


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