alleswirdbesser
Mentorin
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Zitat von Fredman:Hallo zusammen, eine Frage (bevor ich wieder an den Anwalt schreibe) . Ich zahle für meine große und kleine Tochter jeweils 966Euro im Monat. ...
Ich kenne das so, dass du jetzt der Tochter gegenüber zum Unterhalt verpflichtet bist und nicht mehr der Ex gegenüber. Wenn ihr zum Beispiel einen Titel habt, bekommst du einen Brief vom JA und deine Tocher auch. Das JA hat keine Beistandschaft für die Mutter, könnte aber dem Kind beim Eintreiben des Unterhalts zur Seite stehen bis es 21 oder 22 Jahre alt ist. Gebauer kann ich mich leider nicht mehr erinnern. Auch die Mutter ist gegenüber der Tochter zum Unterhalt verpflichtet, muss aber meines Wissens nicht zahlen, solange das Kind bei ihr lebt.
Mein Ex zahlt weiterhin an mich aber keinen Cent mehr als zuvor. Solange sich nichts ändert (Studium, eigenes Einkommen), ist das wohl in Ordnung so, mit Kind abgestimmt.
