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Unterhalt Kind

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Fredman
Mitglied

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Hallo zusammen,

eine Frage (bevor ich wieder an den Anwalt schreibe) .

Ich zahle für meine große und kleine Tochter jeweils 966Euro im Monat.
(Kindergelt bekommt meine Ex, sonst müsste ich noch mehr zahlen - nach Düsseldorfer Tabelle)

Die zahlen sind ok - hat mein Anwalt ausgerechnet.

Jetzt ist aber meine große 18 geworden. Und ich habe gelesen, sie muss nicht mehr "betreut" werden .
Dafür bekommt sie etwas mehr Unterhalt (aber meine Ex Frau muss mehr dazu leisten).

Kenn sich da jemand aus?

Danke im vorraus

x 1 #1


alleswirdbesser
Zitat von Fredman:
Hallo zusammen, eine Frage (bevor ich wieder an den Anwalt schreibe) . Ich zahle für meine große und kleine Tochter jeweils 966Euro im Monat. ...

Ich kenne das so, dass du jetzt der Tochter gegenüber zum Unterhalt verpflichtet bist und nicht mehr der Ex gegenüber. Wenn ihr zum Beispiel einen Titel habt, bekommst du einen Brief vom JA und deine Tocher auch. Das JA hat keine Beistandschaft für die Mutter, könnte aber dem Kind beim Eintreiben des Unterhalts zur Seite stehen bis es 21 oder 22 Jahre alt ist. Gebauer kann ich mich leider nicht mehr erinnern. Auch die Mutter ist gegenüber der Tochter zum Unterhalt verpflichtet, muss aber meines Wissens nicht zahlen, solange das Kind bei ihr lebt.

Mein Ex zahlt weiterhin an mich aber keinen Cent mehr als zuvor. Solange sich nichts ändert (Studium, eigenes Einkommen), ist das wohl in Ordnung so, mit Kind abgestimmt.

#2


A


Unterhalt Kind

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F
na ja, ich zahle an meine Ex, solange sie zu hause bei meiner Ex wohnt.
Das ist für mich in Ordnung.

Erst wenn sie auszieht, dann geht das Geld an mein Kind (so finde ich es in Ordnung)

ABER: wenn das Kinder keine 18 ist, dann ist ein Teil des Unterhalts dafür da, das ja meine Ex das Kind auch betreut. Das ist mit 18 ja nicht mehr der Fall. Und ich habe gelesen, das sich das ganze dann irgendwie verschiebt (die Summe an das Kind bleibt gleich ... nur die Ex muss jetzt mehr zahlen, ich etwas weniger)

#3


HeavyDreamy
@Fredman

Ruf doch Mal beim Jugendamt an und frage dort nach?
Die können mit Sicherheit mehr dazu sagen und du bist da so auf der sicheren Seite und sparst Anwaltskosten.

#4


DieSeherin
einfach mal googeln nach "unterhalt für volljähriges kind" da sind sehr gute beiträge dabei!

#5


VictoriaSiempre
Äääh… auch ein z. B. 16jähriges Kind muss doch bereits, anders als ein Kleinkind, nicht mehr „betreut“ werden? Davon ab: Der Kindesunterhalt ist für das Kind und keine Aufwandsentschädigung für dessen Betreuung.

Meines Wissens (und Google sagt das auch Grinsendes grünes Gesicht ) ist es so, dass mit der Volljährigkeit der Unterhalt genauso wie das Kindergeld a) dem „Kind“ selber zusteht und nicht mehr dem „betreuenden“ Elternteil und b) beide Eltern - anteilsmäßig entsprechend des jeweiligen Einkommens - barunterhaltspflichtig werden.

Es ist ja schön und gut, dass Du es okay findest, den Unterhalt weiter an Deine Ex zu zahlen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber richtig ist es deshalb nicht.

Wer von Euch welchen Betrag an das nun zumindest rechtlich erwachsene Kind zahlen muss kann Dir letztlich nur ein Anwalt einigermaßen zuverlässig ausrechnen. Oder Du einigst Dich mit der Mutter und Deiner Tochter Unwissender Smiley

x 2 #6


D
hat das Kind ein Einkommen

#7


J
Beim Volljährigenunterhalt schulden beide Eltern den Barunterhalt, und zwar nach dem Verhältnis ihrer Einkünfte.
Der Bedarf der Tochter, also der insgesamt zu zahlende Unterhalt, bestimmt sich nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle. Von diesem Betrag wird das Kindergeld voll abgezogen.

#8


F
@JimBob894 : ja, so verstehe ich das auch ...

Die Frage ist dann nur, wer zahlt welchen Anteil ....
Ich gehe davon aus, jeder Anteilig seines Netto-Gehalts zahlt.

#9


J
@Fredman: Ja, maßgeblich sind bei beiden Eltern die sog. bereinigten Nettoeinkünfte. Vom Bruttoeinkommen werden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und ggf. weitere Beträge abgezogen, so berufl. Fahrtkosten und evtl. Kreditverpflichtungen. Welche Beträge neben Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und berufl. Aufwendungen abgezogen werden, ist immer eine Frage des Einzelfalls.

Bei der Ermittlung der Haftungsanteile beider Eltern wird zudem vorher bei beiden der angemessene Selbstbehalt abgezogen, auch das steht in der Düsseldorfer Tabelle.

x 1 #10


B
Ich nutze hier immer den "Smart Unterhaltsrechner" für eine erste Einschätzung. Je nach Euren Einkommensverhältnissen ändert sich Deine Unterhaltspflicht... Ich würde mich an Deiner Stelle darüber schlau machen und auch mit dem Kind darüber reden, damit die Verantwortung bei dem nun Erwachsenen Wesen auch klar wird. Es kann durchaus sein, dass es hier zu Konflikten kommen kann, weil nämlich auf einmal beide Eltern Auskunft über Einkünfte erteilen müssen - transparent für den jeweils anderen, weil ansonsten nicht die jeweiligen Anteile nachgeprüft werden können.

#11


A


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