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Unterhalt läuft aus

B
Zitat von pumpelhase:
Mir bringt es nichts das ich sagen kann du hast ohne mich nichts will das SIE selbst etwas für ihr Leben tut ist das so verkehrt?


Keinen Groschen würde ich ihr noch überweisen.
Was bildet sie sich ein?

Sie soll arbeiten gehen und ihr Leben ohne dich leben. Klar gibts die Kinder, wo sie bei dem jüngsten Unterhalt zahlen müsste!, aber lass dich von ihr nicht aussackeln.

Sofort die Zahlung beenden! Sofort nach dem Anwaltbrief und ihr das auch über einen Anwaltsbrief verständigen.

Was will sie denn?
Lächerlich und 3st hoch 10!

Hoffe du schafft den Absprung und wirst diese Schmarotzerin los!

Soll sie doch Harz4 holen, wenn sie sonst nichts gebacken bekommt. Es war alles ihre Entscheidung.

Sei hart! Und hol du dir den Unterhalt für das kleinste Kind.

30.03.2016 18:41 • x 1 #16


P
Werde nichts überweisen keine Angst,das mit dem Unterhalt wird verrechnet wie auch immer das ist ok.Ich muß den Absprung schaffen wegen der Kinder allein schon.Je öfter ich hier schreibe desto klarer wird mir das ich ihr gegenüber keine Verpflichtung mehr hab.Danke

30.03.2016 18:50 • x 1 #17


A


Unterhalt läuft aus

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M
ich denke nur, es hilft ihr nicht weiter...
so bleibt sie immer unselbständig und abhängig...
was ich schade finde für ein lebewesen....

kann gut sein, daß sie ihr leben lang diese nummer fährt,
wenn sie sich nicht weiterentwickelt.....
was sie auch nicht muss, solange sie einen wirt findet....

ich hbin bereit, menschen auf ihrem weg in die freiheit zur seite zu stehen,
aber nicht ihre unselbständigkeit zu unterstützen.....

denn ich halte das gefühl von freiheit und selbständigkeit
für etwas sehr wichtiges und wunderschönes

30.03.2016 23:07 • #18


M
Zitat von pumpelhase:
Nun ist das Trennungsjahr vorbei,wobei es eigentlich kein richtiges war,denn meine Ex meint ständig ich müsse für sie da sein.Geld,Auto und zuhören.Sie hat einen neuen und ich hab die Kinder...


Hallo Thorsten!

Mir ist Eure Lage noch nicht ganz klar geworden. Vielleicht kannst Du das ja aufklären: Das Trennungsjahr ist (gerade?) vorbei und anscheinend ist die Scheidung durch - richtig? Trennungsunterhalt musst Du damit nichtmehr zahlen - was ist denn mit dem nachehelichen Unterhalt? Wurdest Du dazu nicht verpflichtet oder ist die Scheidung doch schon länger her (oder fällt der wegen Ihrem neuen Partner weg)?

lg - Mellow

31.03.2016 01:07 • #19


P
Hallo,
es ist einfach so das bedingt durch Jobwechsel(Firma ist pleite) mein Einkommen geringer ist,Anwalt gerechnet und hat gesagt Unterhalt fällt somit weg.Scheidung ist erst beantragt,Trennungsjahr um.
Problem ist das ihr einfach jeder Job nicht passt,das sehe ich nicht ein.Sie kann sich doch nicht immer auf mich verlassen.Ich musste auch Einbußen hinnehmen besser als gar keinen Job!


lg-Thorsten

31.03.2016 13:34 • #20


M
Hallo Thorsten!

Jetzt hab auch ich es kapiert!

Nun - da ich Eure Lage nicht von beiden Seiten aus kenne, werde ich mich hüten, hier eine moralische Wertung abzugeben. Allgemein ist es aber meine Ansicht, dass es vernünftig ist, wenn man dem Ex-Partner einen Start in seine neue Existenz ermöglicht und im weiteren Verlauf der Scheidungsvereinbarung (ersatzweise der gesetzlichen Regelung zum Trennungsunterhalt) zuverlässig treu bleibt. Dafür gibt es diese Vereinbarung ja schließlich...

Beides scheinst Du ja zu tun - zudem scheint es so zu sein, dass Du finanziell garnicht in der Lage bist, weiterhin Unterhalt (dazu zählen für mich alle Vermögensleistungen an sie) zu zahlen. Und ich gehe davon aus, dass Du den Unterhalt ja auch wieder pflichtgemäß zahlen würdest, wenn es beruflich wieder besser geht. Rede mit Ihr und spiele mit offenen Karten - dann kannst Du hinterher auch in den Spiegel schauen!

Gibt es denn noch andere Gründe, die Dich dazu bringen, dass Du Dir mit Deiner Entscheidung nicht weiter zu zahlen unsicher bist? Immerhin fragst Du ja hier nach Bestätigung für diese Entscheidung?

lg - Mellow

31.03.2016 14:43 • #21


rubi
Du hast doch einen Anwalt, der schon den Trennungsunterhalt berechnet hat und der dann von deiner Frau bzw. ihrem Anwalt akzeptiert wurde.
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt endet mit der Scheidung bzw. der Rechtsgültigkeit (1 Monat Widerspruchsfrist oder so).
Dann beginnt rein theoretisch der Anspruch auf Nachscheidungsunterhalt.
Der richtet sich genauso wie der Trennungsunterhalt auch nach eurem Einkommen...nur so Sachen wie ein Haus/Schulden werden anders gewertet.

Ich bekam damals auch Trennungsunterhalt ca. x. €, dann noch 2 Jahre Unterhalt nach der Scheidung x. € mal 2 (also doppelt so viel ca.). Wir waren nur 6 Jahre verheiratet, aber das Einkommen war sehr unterschiedlich und er hatte das Haus, ich habe damals noch studiert.

Was du zahlen musst kann dir nur dein Anwalt ausrechnen...und der deiner Ex-Frau muss dann zustimmen
bzw ihr geht deswegen vor Gericht oder vergleicht euch.

31.03.2016 15:30 • #22




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