Fliesentisch
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Zitat von BernhardQXY:Schau Meine Aufgabe ist es nicht, zu beweisen, dass ein Handy geknackt wurde. Oder wie ein Staatsanwalt das anstellen soll. Nur weil es uU nicht ...
Das stimmt grundsätzlich, nur wenn der Staatsanwalt das nicht beweisen kann, gibt es keine Anklage, keinen Strafbefehl, kein gar nichts. Damit auch keinerlei Sanktion, das Strafrecht bleibt also unangewendet.