BernhardQXY
Mitglied
- Beiträge:
- 17201
- Themen:
- 5
- Danke erhalten:
- 28798
- Mitglied seit:
Zitat von thegirlnextdoor:Ich in deinen auch nicht.
War auch keiner drinn
BernhardQXY
Mitglied
Zitat von thegirlnextdoor:Ich in deinen auch nicht.
BernhardQXY
Mitglied
Zitat von thegirlnextdoor:Ich in deinen auch nicht.
BernhardQXY
Mitglied
Fliesentisch
Mitglied
Zitat von BernhardQXY:@Fliesentisch Ja du hast Recht. Es bringt die Kommunikation nicht wirklich weiter. Und heute so habe ich gedacht, dass ich heute nach der Krise und ...
BernhardQXY
Mitglied
Zitat von Fliesentisch:Wenn du hier querliest, gibt es viele User, die nicht so offen an ihren Partner herantreten und stattdessen lieber den Weg über die Hintertür "Handy" wählen würden.
Tisiphone
Mitglied
Zitat von BernhardQXY:Humor,? Ähhhhh Mir warf vor vielen Jahren ein Engländer vor " you got a morbid Sense of humour", aber in deinen Postings könnte ich ...
unbel-Leberwurs.
Mitglied
Begreifenix
Mitglied
paulaner
Mitglied
Zitat von unbel Leberwurst:Irgendwie artet das jedes Mal in eine Diskussion aus, sobald jemand sagt, dass er am Handy des Partners gewesen ist.
darkenrahl
Mitglied
Zitat von thegirlnextdoor:Dazu eins: wenn ihr denkt, ihr könntet einfach jemanden verklagen, der einen Blick in euer Handy geworfen hat... werdet ihr euch wundern. (Die dt. Gerichte sind heillos überlastet und haben wichtigeres zu tun.)
darkenrahl
Mitglied
Zitat von thegirlnextdoor:Wo genau steht das..?
Wo ist definiert dass ein "Passwort" als "technisches Hilfsmittel" gilt?
Thegirlnextdoor
Mentorin
Zitat von darkenrahl:Hmmm, gute Anwälte bringen auch das hin. Die finden irgendwo im Paragraphensalat etwas passendes.
Zitat:(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
paulaner
Mitglied
Gast2000
Mitglied
Zitat von LeTigre:Wo er im Recht ist, ist bei der Aussage: Habdyschnüffeln ist strafbar. Und das hat ja auch niemand bestritten.
Thegirlnextdoor
Mentorin
Zitat von Gast2000:Das stimmt so nicht ganz, da eine wichtige Voraussetzung erfüllt sein muss. Ein Handy muss eine ausreichend wirksame und aktivierte Zugangssicherung ...