Zitat von Gartenfee17:Aus welcher Sicht, wenn nicht aus moralischer, wären moralische Pflichten einzufordern?
Ich sehe ihn halt nicht in der moralischen Pflicht, das ist der Unterschied zwischen unseren Meinungen.
Zitat von Gartenfee17:Finde es sehr bedenklich, wenn einige Foristen Moral als eine Art Schimpfwort, mindestens als Relikt aus vergangenen Zeiten behandeln.
Also, zumindest ich verwende den Begriff Moral nicht als Schimpfwort, ich definiere ihn augescheinlich anders als Du.
Zitat von Gartenfee17: Sie hat ihm vertraut und wird nun lernen müssen, dass das naiv war.
Diesen Umstand bzw. dieses zeitliche Ergebnis kann man auch anders umschreiben (und ich tue dies): Sie hat sich auf ihn gestützt und die Verantwortlichkeit für sich selbst auf ihn umgelagert und sieht sich möglicherweise mit den Konsequenzen dieses Verhaltens konfrontiert.
Tabea gebe ich Recht, sicher fehlt uns allen oft an Weitsicht und manchmal an Bewusstsein und Erfahrung, wenn wir unsere Entscheidungen treffen. Deswegen finde ich eine zugewandte Haltung immer gut. Eine lebenslange Verpflichtung für die Übernahme der Fürsorge halte ich für unangemessen und für niemanden zumutbar.
Zitat von Perzet:Du bemühst dich, für sie eine gute Lösung zu finden. FÜR SIE. Auch in dieser Vorstellung machst DU alles mit DIR aus und sie erhält möglichst schonend das Ergebnis
Zitat von Gartenfee17:Sehe ich auch so. Die "Fristen", die in den Überlegungen des TE vorkommen, sind m.E. zudem unangemessen kurz. Denn er weiß aus diesem Forum, dass seine "Partnerin" jetzt mit großer Wahrscheinlichkeit allein wegen der Trennung seelisch und körperlich in ein tiefes Loch fallen wird. Nicht gerade die beste Startposition, um nach Jahrzehnten im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen.
Zitat von solea:Ich gebe dir vollumfänglich Recht, Tabea - und dafür ist die Solidargemeinschaft da.
Zitat von Gartenfee17: Nein, das ist sie nicht. In Deutschland gilt das Subsidaritaetsprinzip. Da ist dann immer zuerst die Familie
sic! " die Familie". Und auch hier wird ein geschiedener Ehepartner vom Gesetz her nur begrenzt mit Pflicht belegt. Ein (getrennter) Lebenspartner gehört per Definition nicht zur Familie. Ausnahme: als Vater eines sehr jungen Kindes.
Zitat von Gartenfee17: in der Pflicht. "Das Kind" wird seinen Vater bestimmt sehr dafür lieben, falls es zeitlebens für die bedürftige Mutter gerade stehen muss.
Und auch der Begriff "bedürftig" wird von der Solidargemeinschaft definiert, und nicht hier von uns. Und auch die Mutter selbst trägt hier eine Verantwortung. Oder sollte sie entmündigt werden?