Die Scheidung kann in D erst nach dem Trennungsjahr erfolgen, sofern kein (eng definierter) Härtefall vorliegt (oder sich beide Beteiligten einig sind, das Datum der Trennung vorzudatieren). Eingereicht werden kann sie vor Ablauf des Trennungsjahr - ich glaube, 9 Monate nach der Trennung, aber nagel mich nicht darauf fest. (D)ein Anwalt kann Dir genaueres sagen und Dich beraten.
Viel Papierkram hatte ich nicht

. Es braucht Verdienstnachweise der letzten 12 Monate von beiden, um ggfs. Unterhaltsansprüche zu klären; die liegen doch meist vor. Die Rentenversicherung berechnet den Versorgungsausgleich, das fordert der Anwalt (bzw. das Gericht, ich weiß es nicht mehr genau) an. So viel hast Du damit jedenfalls nicht zu tun.
Falls Ihr eine gemeinsame Immobilie oder sonstige Werte oder auch gemeinsame Verbindlichkeiten habt, dann kann es etwas schwieriger werden, falls Ihr Euch nicht einig seid. Darüber zu streiten und sich außergerichtlich zu einigen, freut die Anwälte und die Staatskasse (Gericht), weil sich der Streitwert erhöht. Da ist empfehlenswert, eine andere Lösung zu finden, dazu gehören aber zwei.
Bei meiner Scheidung fiel nicht viel Papierkram an, um den ich und auch mein Ex uns selber großartig kümmern mussten.