Winza
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Zitat von BernhardQXY:@Winza Lesen bildet. Zum Beispiel die red notices von interpol
Gerichtsentscheidung
AfD vorerst nicht "gesichert rechtsextremistisch"
Stand: 26.02.2026 • 18:49 Uhr
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als "gesichert rechtsextremistisch" einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens abgewartet werden muss.
Die AfD darf durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vorerst nicht als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft und behandelt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilbeschluss entschieden. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst unterlassen.