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Gericht gibt Bohlen die Lizenz zum Polizisten-Duzen
Hamburg - Sein Name ist Bohlen, Dieter Bohlen (52) - und er hat die Lizenz zum Duzen. Das Hamburger Landgericht hat dem Pop-Titan in einem Verfahren wegen Beamtenbeleidigungen bestätigt: Er darf die Gesetzeshüter duzen! Der Richter: "Das Duzen gehört zu Bohlens normalen Umgangsformen". Und deshalb könne das bei Bohlen nur als "Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt zu werten" sein.
Bohlen parkte falsch
Angefangen hatte alles am 18. April 2005 in der Hamburger Innenstadt. Bohlen parkte mit seinem BMW auf dem Gehweg und plauderte mit einem Kumpel im Porsche.
Als ein Beamter ihn aufforderte seinen Wagen korrekt zu parken, soll Bohlen geantwortet haben: "Ey Meister, nun mal nicht so kleinlich." Der Polizist drohte daraufhin mit einer Anzeige. Nach Aussage des Beamten soll Bohlen dann zurückgepatzt haben: "Wenn dich das aufgeilt, kannst du dir darauf einen runterholen."
Zeugen belegten vor Gericht Bohlens Wortlaut aber so: "Wenn dir das Spaß macht, dann mußt du das wohl tun". Nach üblicher Rechtsprechung gilt auch das als Beamtenbeleidigung.
Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Amtsgericht Strafbefehl. Die Summer ist geheim. Angeblich sollte Bohlen 20 000 Euro zahlen. Doch die Richter entschieden anders.
als Gewohnheitstäter gelten andere Spielregeln, hää ?
Gruss
Nightrider
Hamburg - Sein Name ist Bohlen, Dieter Bohlen (52) - und er hat die Lizenz zum Duzen. Das Hamburger Landgericht hat dem Pop-Titan in einem Verfahren wegen Beamtenbeleidigungen bestätigt: Er darf die Gesetzeshüter duzen! Der Richter: "Das Duzen gehört zu Bohlens normalen Umgangsformen". Und deshalb könne das bei Bohlen nur als "Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt zu werten" sein.
Bohlen parkte falsch
Angefangen hatte alles am 18. April 2005 in der Hamburger Innenstadt. Bohlen parkte mit seinem BMW auf dem Gehweg und plauderte mit einem Kumpel im Porsche.
Als ein Beamter ihn aufforderte seinen Wagen korrekt zu parken, soll Bohlen geantwortet haben: "Ey Meister, nun mal nicht so kleinlich." Der Polizist drohte daraufhin mit einer Anzeige. Nach Aussage des Beamten soll Bohlen dann zurückgepatzt haben: "Wenn dich das aufgeilt, kannst du dir darauf einen runterholen."
Zeugen belegten vor Gericht Bohlens Wortlaut aber so: "Wenn dir das Spaß macht, dann mußt du das wohl tun". Nach üblicher Rechtsprechung gilt auch das als Beamtenbeleidigung.
Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Amtsgericht Strafbefehl. Die Summer ist geheim. Angeblich sollte Bohlen 20 000 Euro zahlen. Doch die Richter entschieden anders.
als Gewohnheitstäter gelten andere Spielregeln, hää ?
Gruss
Nightrider