Was man sagen darf

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Gericht gibt Bohlen die Lizenz zum Polizisten-Duzen


Hamburg - Sein Name ist Bohlen, Dieter Bohlen (52) - und er hat die Lizenz zum Duzen. Das Hamburger Landgericht hat dem Pop-Titan in einem Verfahren wegen Beamtenbeleidigungen bestätigt: Er darf die Gesetzeshüter duzen! Der Richter: Das Duzen gehört zu Bohlens normalen Umgangsformen. Und deshalb könne das bei Bohlen nur als Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt zu werten sein.

Bohlen parkte falsch
Angefangen hatte alles am 18. April 2005 in der Hamburger Innenstadt. Bohlen parkte mit seinem BMW auf dem Gehweg und plauderte mit einem Kumpel im Porsche.


Als ein Beamter ihn aufforderte seinen Wagen korrekt zu parken, soll Bohlen geantwortet haben: Ey Meister, nun mal nicht so kleinlich. Der Polizist drohte daraufhin mit einer Anzeige. Nach Aussage des Beamten soll Bohlen dann zurückgepatzt haben: Wenn dich das aufgeilt, kannst du dir darauf einen runterholen.

Zeugen belegten vor Gericht Bohlens Wortlaut aber so: Wenn dir das Spaß macht, dann mußt du das wohl tun. Nach üblicher Rechtsprechung gilt auch das als Beamtenbeleidigung.

Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Amtsgericht Strafbefehl. Die Summer ist geheim. Angeblich sollte Bohlen 20 000 Euro zahlen. Doch die Richter entschieden anders.

als Gewohnheitstäter gelten andere Spielregeln, hää ?

Gruss

Nightrider

15.02.2006 23:29 • #1


E
Na und? Viel interessanter ist, wie Richter die Dinge interpretieren.

Guckst du hier:

Gericht: Vergewaltigung von Nicht-Jungfrau weniger schlimm
Freitag 17. Februar 2006, 18:37 Uhr

Rom (AFP) - Der italienische Kassationsgerichtshof hat einem verurteilten Vergewaltiger mildernde Umstände bescheinigt, weil sein minderjähriges Opfer nicht mehr Jungfrau war. Die fünf männlichen Richter der obersten juristischen Instanz des Landes befanden am Freitag, die Schäden durch s.uelle Gewalt seien geringer, wenn das Opfer vor seiner Vergewaltigung bereits s.uellen Kontakt mit anderen Männern gehabt habe. Der Täter war im November 2001 zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er die damals 14-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin unter Androhung von Gewalt zum Orals. gezwungen hatte.


Italien: Milde bei Vergewaltigung von Nicht-Jungfrau
Freitag 17. Februar 2006, 18:57 Uhr

Rom (AFP) - Der italienische Kassationsgerichtshof hat einem verurteilten Vergewaltiger mildernde Umstände bescheinigt, weil sein minderjähriges Opfer nicht mehr Jungfrau war. Die fünf männlichen Richter der obersten juristischen Instanz des Landes befanden am Freitag, die Schäden durch s.uelle Gewalt seien geringer, wenn das Opfer vor seiner Vergewaltigung bereits s.uellen Kontakt mit anderen Männern gehabt habe.

Der Täter war im November 2001 zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er die damals 14-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin unter Androhung von Gewalt zum Orals. gezwungen hatte.

Das Urteil sorgte für einen Aufschrei der Empörung in Italien. Die Entscheidung sei wie ein Schlag in die Magengrube, sagte Maria Gabriella Carnieri, Vorsitzende der Vereinigung Rosa Telefon für Frauen, die Opfer von Gewalt und Missbrauch wurden. Es sei unannehmbar, dass es zweierlei Maße für ein so schweres Verbrechen geben solle, das das Leben einer Frau und ihrer Familie zerstöre. Die Ministerin für Chancengleichheit, Stefania Prestigiacomo, nannte das Urteil unverständlich. Zahlreiche andere Politiker kritisierten die Entscheidung der Richter als skandalös.

Wat ist daran skandalös? ::) Sind solche oder ähnliche Urteile nicht normal für die heutige Zeit? :o

Willkommen im 21. Jahrhunder, alles ist erlaubt ;D



18.02.2006 01:39 • #2


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Hey!
Na ihr habt anscheinend nichts von Beckenbauer gehört.

Kaiser Franz raste - Polizist verurteilt
Geblitzt: Beckenbauer mit 70 km/h in Tempo-30-Zone. Beamter wollte den Tempoverstoß vertuschen - und das Verfahren einstellen. Jetzt droht ihm die Entlassung aus dem Staatsdienst.
München -
Promibonus für den Fußball-Kaiser? Ein bayerischer Polizist und ein Stadtbediensteter wollten offenbar ein Verkehrsdelikt von Franz Beckenbauer (60) vertuschen. Jetzt droht ihnen die Entlassung aus dem Staatsdienst. Das berichtet der Münchner Merkur (Mittwoch-Ausgabe)


Anfang Juni 2005 war der Präsident des FC Bayern in einem Dienstwagen des Vereins auf der Münchner Candidbrücke geblitzt worden. Statt der vorgeschriebenen 30 km/h fuhr er mehr als 70.

Am kommenden Montag steht ein Oberkommissar wegen eines Disziplinarverfahrens vor dem Verwaltungsgericht: Der Beamte soll verhindert haben, daß Beckenbauer wie jeder andere Temposünder behandelt wird.

Der Polizist aus dem Landkreis Freising ist auch zweiter Bürgermeister seiner Heimatgemeinde. Er soll sich, als er von Beckenbauers Verkehrsverstoß erfuhr, als Angehöriger der Kriminalpolizei Ingolstadt an das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) gewendet haben, das den Blitzer hatte aufstellen lassen. In einem Schreiben von Anfang Juli teilte der Polizist angeblich einem KVR-Mitarbeiter mit, daß die rasante Fahrt auf einen Sondereinsatz der Polizei zurückgehe.

Obwohl der Sondereinsatz offensichtlich frei erfunden und Franz Beckenbauer auf dem Blitz-Foto eindeutig zu identifizieren war, stellte der KVR-Mann das Verfahren ein. Einer anderen Mitarbeiterin kam die Sache seltsam vor. Dann flog der Fall auf.

18.02.2006 10:48 • #3




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