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Was zählt zum Selbstbehalt?

kaaaaa72
Moin Gemeinde,

ich brauche mal euer Schwarmwissen.

Es geht um eine Bekannte und um folgenden Sachverhalt.
Sie hatte eine Beziehung zu einem Mann und wurde schwanger.
Als der Mann das erfuhr beendete er die Beziehung und verlies sie.
Kurz darauf hatte er eine andere Frau und diese wurde ebenfalls schwanger und er hat sie gleich noch geheiratet.
Das ist eine Geschichte wie aus RTL - Mitten im Leben aber leider kein Scherz.

Mittlerweile ist das Kind da aber er möchte keinen Kontakt, weder zur Mutter noch zu dem Kind.
Vaterschaft wurde nach Monaten und unter Mithilfe vom JA anerkannt.
Jetzt geht es natürlich um den Unterhalt und da möchte er so wenig wie möglich bezahlen.

Er hatte gleich einen Kredit für ein Haus aufgenommen, Versicherungen (Rente+Unfall) abgeschlossen um seine Ausgaben nach oben zu bringen.
Ich halte das nicht für rechtens denn mein Autokredit zum Beispiel war im SB dabei.
Da hätte ich den Wagen verkaufen müssen.

Weiß jemand genau was im SB alles dabei ist?
Im Internet findet man eben nur viel Halbgares.
Sie hat zwar eine Anwältin die ich aber für sehr inkompetent halte.

29.11.2018 10:39 • #1


A
Kindesunterhalt ist immer vorrangig. Vor allem anderen.
Der Selbstbehalt gegenüber Kindern richtet sich nach dem Nettoeinkommen entsprechend der Düsseldorfer Tabelle.
wenn man(n) sich anderweitig verpflichtet, ist das das eigene Problem. Das kann durchaus auch zur Zahlungsunfähigkeit/ Insolvenz führen. Von daher: Kosten in die Höhe treiben, um mit Unterhalt zu tricksen: ganz bescheuerte Idee.
Als Selbstständiger kann man da etwas mehr tricksen, aber Gerichte sind auch nicht blöd. Die setzen auch durchaus mal ein fiktives Einkommen an. wenn der Eindruck entsteht, der Vater wolle sich drücken.
und das sind titulierbare Schulden.
wer sich da wirklich drücken will, muss auswandern.
und ist in meinen Augen ein A. ohne jeden Anstand

29.11.2018 11:34 • x 1 #2


A


Was zählt zum Selbstbehalt?

x 3


Liessa
Zusätzlich zu meinem Selbstbehalt wurden nur die ehebedingten Schulden anerkannt. Wenn ich zwischenzeitlich einen Kredit aufgenommen hätte, wäre das mein persönliches Pech gewesen. Versicherungen bin ich mir nicht mehr sicher. Krankenversicherung natürlich (bin privat versichert), darüber hinaus weiß ich es nicht mehr.

29.11.2018 11:37 • x 1 #3


P
Erzähl deiner Freundin von meiner Geschichte.

In Deutschland sich vor dem Kindesunterhalt zu drücken, bringt dich schlimmstenfalls in Knast.

Sie kann es sogar einfordern, für all die Monate die er von Entbindung bis heute, nicht gezahlt hat.

Ich weiß, selbstständige finden wohl Schlupflöcher. Aber Normalos nicht.
Der Ehe Esel hat es auch versucht. Und kommt damit nicht durch.
Er versuchte Versicherungen mit rein zu drücken. Aber das schmetterten wir komplett ab. Da alles Versicherungen auf freiwilliger Basis zu betrachten war. Kindesunterhalt geht vor.

Sie sollte pfänden. Ganz einfach und schnell. Und wenn sie ne schlechte Anwältin hat, wechseln. Empfehle ihr einen.

Was ein Lappen der Typ.
Dafür hat sie aber nen tollen Freund, dich.

29.11.2018 11:44 • x 1 #4


W
Naja, um den Unterhalt kommt er ja nicht rum. Ich weiß aber das bei meinem Freund die zusätzliche Rentenversicherung angerechnet wurde und sämtliche Schulden aus der Ehe. Weitere Kinder würden den Unterhalt nochmal senken.

Ein Bekannter von mir lebt in 2ter Ehe. Er hat mit seiner Ex 2 Kinder und mit seiner neuen Frau auch 2 Kinder. Die neuen 2 Kinder haben die Zahlung massiv nach unten gedrückt, da diese unter 3 Jahre waren. Mittlerweile leben die großen im Wechselmodell und er muss nix zahlen.

29.11.2018 11:48 • x 1 #5


B
Er kann zur Bereinigung seines Nettoeinkommens maximal 4% seines Bruttogehaltes für seine Altersversorgung abziehen. Was er für berufsbedingte Aufwendungen abziehen darf, steht in den Leitlinien der betroffenen Region, es können pauschal 5% sein gedeckelt auf Euro 150 oder auf Nachweis (Fahrtkosten pro km beispielsweise). Autokredite zählen nicht dazu, sie sind durch die Kilometerpauschale abgedeckt.

Der Hauskauf kann dem Herren noch kräftig auf die Füße fallen, denn wenn er im Eigenheim wohnt, wird ihm ein Wohnvorteil (Mietersparnis nach ortsüblicher Miete) auf sein Gehalt aufgerechnet. Dafür darf er sich einen Teil der Tilgung als Altersvorsorge wieder abziehen (nicht die Zinsen!).

Deine Bekannte sollte sich wirklich einen Spezialisten suchen, der das genau aufdröselt. Denn als Vater zweier Kleinkinder wird für den Betreuungsunterhalt der Mütter wahrscheinlich nicht mehr viel übrig bleiben. Eventuell kann ihm durch das Zusammenleben mit der neuen Frau auch eine Haushaltsersparnis aufgedrückt werden. Das setzt allerdings voraus, dass die Ehefrau sich selbst unterhalten kann (beispielsweise durch ihr Elterngeld).

Such doch mal nach Muttersein Punkt de. Da wird auch in Einzelfällen ziemlich genau ausgerechnet, wie der Unterhalt aufgeteilt wird.

29.11.2018 12:02 • x 1 #6


kaaaaa72
Vielen Dank für eure Hilfe, ich werde es ihr ausrichten

29.11.2018 12:13 • #7




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