Queenie
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Zitat von NeuBeginn18:Um mal kurz zu skizzieren was der Notar macht - auch ohne Anwalt:
Er macht einen Termin mit Euch und fragt die Standarddinge ab: Einkommensnachweise, wie ihr Euch die Umgangsregelung vorstellt, ob die Gütertrennung einvernehmlich sein soll, welche Einigung bzgl. Güterstandes getroffen werden, Nachlassregelung in der Trennungszeit, Aufteilung von Vermögenswerten (Sparverträge, Riester) etc.
Dann rechnet er den Trennungsunterhalt aus (Verzicht gesetzlich NICHT möglich) und den nachehelichen Unterhalt. Für den nachehelichen Unterhalt wird eine Einigung gesucht.
Für den Kindesunterhalt gilt die Düsseldorfertabelle.
Dann wird das alles schön formuliert, ihr unterschreibt beide und das Ding ist fertig... und: Sofort Vollstreckbar, sollte einer seiner Pflicht nicht nachkommen.
Da muss ich Dir jetzt leider ein kleines bisschen widersprechen. Ich hab damals KEINEN CENT Trennungsunterhalt bekommen, nicht mal für die Kinder. Mein Ex-Mann hat sich nämlich auf geleisteten Naturalunterhalt während des Trennungsjahres berufen - und das war dann gleichzusetzen mit Trennungsunterhalt
