Zitat von Leonben: bis Montag die Frist gesetzt das Haus zu räumen allerdings so einfach ohne Beschluss geht das auch nicht
Das würde ich aussitzen. Das sind Nebelkerzen und Probealarme, durchsetzen lässt sich das so nicht. Erstmal Widerspruch einlegen gegen die Räumungsfrist.
Klingt eher nach: kann man mal versuchen, wenn's es klappt, ist sie zumindest schon mal wieder im Haus.
Zitat von Leonben: Sie zahlt nichts sie fragt nicht ob ich Geld habe ob sie auch Kredite bedienen soll nichts
Was heißt, ob die Kredie bedienen soll...wenn sie mit unterzeichnet hat, haftet sie zur Hälfte. Das ist keine Frage von sollen sondern von müssen.
Zitat von Leonben: Sie verfügt nicht über die finanziellen Mittel abtragen des Hauses plus mir nutzungsgeld zur Verfügung zu stellen
Jo.
Dann hat sich das ja für sie relativ schnell erledigt mit der Überlegung, das Haus alleine zu behalten. Ist ja nicht nur Abtragen und Nutzungsentgelt, sondern auch Auszahlen der Hälfte des Verkehrswertes an dich, Notarkosten, Grundbuchänderung usw.
Nie und nimmer würde ich ein Haus verlassen, bei dem ich noch zur Hälfte im Grundbuch und damit auch finanziell mit drinhänge in Schadensfällen - auch wenn du aus den Krediten rauskommen würdest.
So habe ich es mit meinem Ex gehandhabt.
Er ist erst ausgezogen, als die Änderungen rechtskräftig waren (Grundbucheintrag geändert und aus allen Darlehen raus). Das hat genervt und war schwierig, aber ich denke, ich hätte umgekehrt genauso agiert.