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Ron89
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Nach längeren Streitigkeiten und einem finalen Streit wurde ein Freund von seiner Ehefrau angewiesen, das gemeinsame Eigenheim (er hat's gebaut) zu verlassen. Er hat nichts verbrochen.
Er hat diese Anweisung befolgt, hofft auf Versöhnung und lässt das Juristische schleifen (richtigen Anwalt erst später).
Aber Außenstehende sehen hier keine Versöhnung.
Daher eine juristische Frage:
Ein Hotline-Anwalt hat ihm im kurzen Telefonat lediglich die Info gegeben,
dass er mit Verlassen des Hauses seit ein paar Tagen sozusagen den Auszug vollzogen bzw. anerkannt hat und somit kein Wohnrecht mehr hat.
(Bin nicht sicher ob das rechtlich alles so stimmt.)
Leider wurde nichts zu einer Frist gesagt.
-> Gibt es eine Frist, in der man in sein gemeinsames Eigenheim zurückkehren muss, bevor das Wohnrecht verfällt? (nach Befolgung der Anweisung der Ehefrau zum Auszug) Z.B. 14 Tage?
Herzliche Grüße
Er hat diese Anweisung befolgt, hofft auf Versöhnung und lässt das Juristische schleifen (richtigen Anwalt erst später).
Aber Außenstehende sehen hier keine Versöhnung.
Daher eine juristische Frage:
Ein Hotline-Anwalt hat ihm im kurzen Telefonat lediglich die Info gegeben,
dass er mit Verlassen des Hauses seit ein paar Tagen sozusagen den Auszug vollzogen bzw. anerkannt hat und somit kein Wohnrecht mehr hat.
(Bin nicht sicher ob das rechtlich alles so stimmt.)
Leider wurde nichts zu einer Frist gesagt.
-> Gibt es eine Frist, in der man in sein gemeinsames Eigenheim zurückkehren muss, bevor das Wohnrecht verfällt? (nach Befolgung der Anweisung der Ehefrau zum Auszug) Z.B. 14 Tage?
Herzliche Grüße