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Zur Trauer kommt noch Zukunftsangst

H
Ich bin jetzt seit zwei Monaten von meinem Mann getrennt. Zu der Trauer, dass mich mein Traummann verlassen hat kommt jetzt immer öfter Zukunftsangst hoch.
Er hat schon immer viel mehr verdient als ich. Wir haben kurz nach der Hochzeit eine Wohnung gekauft und deshalb war auch klar, dass er den Großteil der Kosten trägt. Wir stehen aber beide im Grundbuch.

Für ihn war es auch all die Jahre ok, dass ich wenig verdiene. Im Gegenteil, als es mir vor 10 Jahren gesundheitlich sehr schlecht ging war es auch ok dass ich nur noch auf Teilzeit gehe.

Die letzten Jahre ging es finanziell immer nur bergauf. Wir haben immer viel unternommen und große Urlaube gemacht. Wir hatten wirklich schöne Jahre hinter uns.

Er ist halt jetzt aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen da ich mit meinem Gehalt es schwer hätte, eine neue Wohnung zu finden. Ich gehe seit diesem Monat wieder Vollzeit arbeiten. Er will den Kredit für die Wohnung kulanter Weise zu Ende bezahlen und hat erst gesagt, ich hätte wohnrecht auf Lebenszeit. Das ist jetzt zum Wohnrecht bis zur Rente geworden und auch schon auf Wohnrecht bis die Katzen mal nicht mehr sind. Er war leider schon immer sehr sprunghaft.

Ich bin jetzt keine 20 mehr, will auf jeden Fall versuchen, einen besseren Job zu bekommen. Aber das wird schwer. Ich will auch nicht den Rest meines Lebens in dieser Wohnung bleiben. Aber er ist erst zwei Monat weg. Ich will mein Leben gerne erstmal ordnen. Es gibt halt Freunde, die reden die ganze Zeit auf mich ein, ich müsse aus der Wohnung raus um einen glatten Schnitt zu machen.

Und dann habe ich dauernd im Kopf, dass ich von meiner Rente nicht leben kann. Zur Zeit denke ich mir oft, ich bin total überflüssig - kann das weg? Ja, kann weg!

09.06.2021 16:45 • #1


D
Na wenn du mit im Grundbuch stehst, gehört dir 50%. Punkt. Was will er denn machen wenn du ausziehst? Die Wohnung selbst nutzen? Dann dürfte dir 50% vom Wert zustehen. Wenn ihr gemeinsam verkauft stehen die 50% vom Verkaufspreis zu. Wenn sie vermietet werden soll, dann gehören dir 50% der Mieteinnahmen..so einfach ist das. Also darüber solltest du in jedem Fall Geld erhalten.
Und wenn du wohnen bleiben willst, dann muss man Mal schauen ob du die Wohnung nicht kostenfrei behalten kannst. Ihr seid verheiratet...er kann nicht einfach so gehen und du stehst auf einmal im finanziellen Niemandsland.


Und wenn ihr euch scheiden lasst, dann ist er doch sicher unterhaltspflichtig zumindest im Trennungsjahr. Warst du schon Mal beim Anwalt?

Zitat von HolyDiver:
Und dann habe ich dauernd im Kopf, dass ich von meiner Rente nicht leben kann. Zur Zeit denke ich mir oft, ich bin total überflüssig - kann das weg? Ja, kann weg!

Überflüssig ist niemand. Rente wird, wenn zu niedrig, aufgestockt. Sicher muss man sich Gedanken machen, wie man die Lebensumstände gezielt seiner neuen Situation anpasst. Aber möglich ist das. Und wie gesagt: ab zum Anwalt!

09.06.2021 17:34 • x 1 #2


A


Zur Trauer kommt noch Zukunftsangst

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G
Hallo,

also das mit den 50% im Grundbuch ist schon mal top, das bedeutet unter Umständen finanzielle Absicherung, zumindest eine gewisse Zeit lang. Ich vermute mal, dass der Mann auf einen Verkauf der Wohnung drängeln wird. Soll er ruhig, wenn dann verkauft wird, werden die Darlehen damit getilgt, womöglich ist auch noch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig und von dem Betrag der dann noch übrig bleibt, steht Dir gesetzlich die Hälfte zu.

Aber bitte, geh zum Anwalt, der wird Dich erstmal beruhigen und Dir das gleiche sagen...

Alles Gute!

09.06.2021 17:44 • x 1 #3


Nemaj
Zitat von HolyDiver:
Zu der Trauer, dass mich mein Traummann verlassen hat kommt jetzt immer öfter Zukunftsangst hoch. ...
Er will den Kredit für die Wohnung kulanter Weise zu Ende bezahlen und hat erst gesagt, ich hätte wohnrecht auf Lebenszeit. Das ist jetzt zum Wohnrecht bis zur Rente geworden und auch schon auf Wohnrecht bis die Katzen mal nicht mehr sind.


Hallo Holy,
ich kann dich sehr gut verstehen. Mir ging es auch einmal so. Ständig machte ich mir Gedanken, was wäre, wenn..., was kommt, wenn..., was passiert, wenn... Ich kann dir sagen, dass es meistens anders kommt, als man denkt und dass sich manchmal die Probleme wie von selbst lösen. Bei mir war es so.
Ich verdiente damals auch weniger als mein jetziger Exmann, ging aber auch nicht voll arbeiten. Gleich nach der Trennung bat ich meinen Chef, meine Stunden aufzustocken. Kurze Zeit später war ich in einer Volltagsbeschäftigung und konnte meinen eigenen Anteil am Kredit in der gleichen Höhe tilgen, wie mein Exmann. Wir wollten das Haus beide behalten, aber als er eine neue Partnerin hatte und diese keinesfalls das Haus mit seiner Expartnerin teilen wollte, wollte er das Haus verkaufen.
Aber ich wollte nicht.
Ich habe ihm mit einem weiteren Kredit seinen Anteil ausgezahlt und bin nun alleinige Hausbesitzerin.
So hat sich alles geregelt.

Da ihr beide Kreditnehmer seid und dabei auch beide in der Schuld der Bank steht, muss auch weiter gezahlt werden. Wer die Zahlung tätigt, interessiert die Bank nicht. Für diese zahlt ihr beide weiter. Deshalb kann er auch nicht darüber bestimmen, ob du ein lebenslanges Wohnrecht erhalten sollst,denn ihr steht beide zu gleichen Teilen im Grundbuch. Also hat jeder von euch den gleichen Anteil an Mitsprache. Erst eine Eintragsänderung, die von der Bank genehmigt werden muss, könnte etwas anderes regeln. Wenn der Kredit getilgt ist, seid ihr beide Hausbesitzer und müsst euch darüber einigen, was mit der Immobilie weiter geschehen soll. Wenn er das Haus behalten will und dir kein Bleiberecht einräumen will, muss er dir deinen Anteil zahlen.
Ihr müsst euch auch einig darüber sein, ob ihr das Haus aus den Scheidungsangelegenheiten heraus halten wollt oder es als euer gemeinsames Vermögen hinzugezogen werden soll. Lass dich lieber anwaltlich beraten, damit dir nichts verloren geht.
Alles Gute!

13.06.2021 20:46 • x 2 #4




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