Zitat von HolyDiver: Zu der Trauer, dass mich mein Traummann verlassen hat kommt jetzt immer öfter Zukunftsangst hoch. ...
Er will den Kredit für die Wohnung kulanter Weise zu Ende bezahlen und hat erst gesagt, ich hätte wohnrecht auf Lebenszeit. Das ist jetzt zum Wohnrecht bis zur Rente geworden und auch schon auf Wohnrecht bis die Katzen mal nicht mehr sind.
Hallo
Holy,
ich kann dich sehr gut verstehen. Mir ging es auch einmal so. Ständig machte ich mir Gedanken, was wäre, wenn..., was kommt, wenn..., was passiert, wenn... Ich kann dir sagen, dass es meistens anders kommt, als man denkt und dass sich manchmal die Probleme wie von selbst lösen. Bei mir war es so.
Ich verdiente damals auch weniger als mein jetziger Exmann, ging aber auch nicht voll arbeiten. Gleich nach der Trennung bat ich meinen Chef, meine Stunden aufzustocken. Kurze Zeit später war ich in einer Volltagsbeschäftigung und konnte meinen eigenen Anteil am Kredit in der gleichen Höhe tilgen, wie mein Exmann. Wir wollten das Haus beide behalten, aber als er eine neue Partnerin hatte und diese keinesfalls das Haus mit seiner Expartnerin teilen wollte, wollte er das Haus verkaufen.
Aber ich wollte nicht.
Ich habe ihm mit einem weiteren Kredit seinen Anteil ausgezahlt und bin nun alleinige Hausbesitzerin.
So hat sich alles geregelt.
Da ihr beide Kreditnehmer seid und dabei auch beide in der Schuld der Bank steht, muss auch weiter gezahlt werden. Wer die Zahlung tätigt, interessiert die Bank nicht. Für diese zahlt ihr
beide weiter. Deshalb kann er auch nicht darüber bestimmen, ob du ein lebenslanges Wohnrecht erhalten sollst,denn ihr steht beide zu gleichen Teilen im Grundbuch. Also hat jeder von euch den gleichen Anteil an Mitsprache. Erst eine Eintragsänderung, die von der Bank genehmigt werden muss, könnte etwas anderes regeln. Wenn der Kredit getilgt ist, seid ihr beide Hausbesitzer und müsst euch darüber einigen, was mit der Immobilie weiter geschehen soll. Wenn er das Haus behalten will und dir kein Bleiberecht einräumen will, muss er dir deinen Anteil zahlen.
Ihr müsst euch auch einig darüber sein, ob ihr das Haus aus den Scheidungsangelegenheiten heraus halten wollt oder es als euer gemeinsames Vermögen hinzugezogen werden soll. Lass dich lieber anwaltlich beraten, damit dir nichts verloren geht.
Alles Gute!