Lieber @Eisi, du klingst gerade, was die finanziellen Konsequenzen eurer Trennung anbelangt, reichlich uninformiert und ein wenig leichtgläubig -echt nicht böse gemeint!
Zitat von Eisi: Wenn die Onlinerechner für Trennungsgeld schon eine etwaige Richung vorgeben, dann muss ich wirklich schauen ob ich nicht ein paar Sachen kündige und den Hauskredit, sofern ich einen bekomme, über einige Monate stunde.
Zitat von Eisi: Ich habe mich informiert und mit dem Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt bei einer 50/50 Regelung gebe ich die Hälfte meine Nettoeinkommens ab. Damit wäre alles was das Haus betrifft nicht mehr tragbar.
Bitte unternimm jetzt nichts, bevor du dich mit einem Fach(!)Anwalt beraten hast. dein unterhaltspflichtiges Nettoeinkommen muss um einige Positionen -berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge (hier zählen auch unter Umständen die Kreditraten dazu), bestimmte Versicherungen, ...- bereinigt werden, bevor es zur Verteilung zur Verfügung steht. Wichtig auch, dass Trennungsunterhalt, so er denn gezahlt wird, zum Einkommen deiner Frau zählt, aus dem im Rahmen ihres Selbstbehalts auch sie im Wechselmodell unterhaltstechnisch berücksichtigt wird. Außerdem wird im Wechselmodell bei der Berechnung des Unterhalts deiner Ex vermutlich ein fiktives Einkommen auf Basis einer 40-Stundenwoche zugerechnet, die du ja auch leistest. Du zahlst aktuell auch die Kreditraten deiner Frau mit, das heißt, in dieser Höhe bekommt sie bereits Unterhalt von dir. Später wird es dann vermutlich auch um die Auszahlung des hälftigen Hauswertes gehen, den du an die Ex leisten musst, sofern du das Haus behältst. Das Thema Eigentum ist zu komplex, als dass du es blauäugig in kleinen Häppchen aufgeteilt betrachten und anhand derer Vereinbarungen schließen solltest. Du brauchst einen Profi, der dir das big picture und Möglichkeiten, Chancen und Risiken aufzeigt. Erst dann -mit allen Fakten auf dem Tisch- kannst du überlegen, welche Kompromisse ihr finden könnt, ohne euch beide an den Abgrund zu bringen.
Zitat von Eisi: Jeder hat über das Wochenende nochmal Zeit, sich Gedanken über diese Vereinbarung zu machen. Meint Ihr das könnte so klappen? Ist sowas überhaupt "erlaubt" oder muss zwingend ein Anwalt dazu?
Ich sage nur Vorsicht, hol dir erst alle Infos zur Entscheidungsfindung ein, bevor du etwas zusagst. Das kann sonst bitter werden, eine Seite fühlt sich übervorteilt und es endet irgendwann im Rosenkrieg. Das braucht ihr beide nicht.
Zitat von Eisi: Auch toll, dass sie ihr ihre erste social Media App erlaubt hat ohne Rücksprache...könnte mich echt manchmal tierisch aufregen, aber was hilft's?!
Euch ist schon klar, dass die meisten Apps ein Mindestalter von 16 Jahren vorsehen und dass ihr Eltern, wenn ihr das mit 13 Jahren erlaubt, auch mit haftbar gemacht werden könnt. Sprich mal mit ein paar Lehrern und Schulvertretern, welches Schindluder mit Smartphones an den Schulen getrieben wird. Ohne klare Vereinbarungen zwischen Töchterlein und Eltern und auch (maßvolle) Kontrolle würde ich mich nicht darauf einlassen.
Deiner Ex wirst du am besten helfen, wenn du ihr klar machst, dass sie sehr kurzfristig von ihrem Mini-Job in eine reguläre Erwerbstätigkeit kommen muss. Mit 40 hat sie noch die Chance, beruflich Fuß zu fassen. Wenn ihr das nicht gelingt, winkt ein ganzer Zaun, mit der Überschrift Altersarmut. Ich würde sie an deiner Stelle nicht zu sehr verschonen. Sie wollte die Trennung, fair enough, das passiert, jetzt muss sie allerdings auch für sich selbst einstehen.