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Affäre in der gemeinsamen Wohnung / juristisch vorgehen?

VictoriaSiempre
@Winza
Die Beispiele in Deinen Link haben nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun.

@LadyQueen , hier versteht vermutlich jede/r, dass Du sauer und verletzt bist. Aber rechtlich wirst Du nichts tun können. Ihr seid beide gleichberechtigte Mieter und jeder von Euch hat das Recht, Besuch zu empfangen - ob es die Mutter oder die Geliebte ist. Auch ein Näherungsverbot wirst Du nicht erwirken können, solange nichts vorgefallen ist (z. B. Drohungen gegen Dich, die Du allerdings nachweisen müsstest).

Es ist absolut fies und gemein, was Dein (Ex)Partner mit seiner Affäre da abzieht. Aber er kann es tun, weil er es darf. Kein Gericht wird Eure Beziehungskrise, seinen Betrug und Deine Verletzung bewerten und verurteilen.

An Deiner Stelle würde ich mir wichtige Dinge unter Verschluss bringen und zusehen, dass ich so schnell wie möglich aus dieser Situation rauskomme. Heißt: Eigene Wohnung suchen und mit dem Vermieter sprechen, damit Du aus dem bestehenden Mietvertrag raus kommst.

Es tut mir sehr leid für Dich; ich wünsche Dir alles Gute!

28.07.2023 13:14 • x 7 #16


L
Rein Rechtlich gesehen kannst Du da quasi gar nix machen...
Da ihr beide im Mietvertrag steht, hat er genau wie auch Du das Recht Besuch zu empfangen und diesen auch bei Sich übernachten zu lassen.
Kompliziert ist es dann, wenn Du in der Wohnung keine Ausweichmöglichkeit hast, also ein eigenes Zimmer in dem Du dich zurückziehen kannst.
Ich empfehle Dir mit ihm eine Regel zu finden, wann seine neue bei ihm schlafen kann und wann nicht, zumindest bis Du oder er eine neue Wohnung gefunden habt.
Ihr seid doch beide Erwachsene Menschen ?
Da wird sich doch ein Kompromiss finden ?
Oder bist Du auf Rache aus ?
Mal ganz ehrlich !
Bist Du wütend und willst Ihm einen reinwürgen ?
Ansonsten wie geschrieben, findet einen Kompromiss, ihr seid beide Erwachsen genug um das zu meistern.
Seine neue hat quasi auch Recht, Ihr seid getrennt, Dich hat das im Grunde nichts anzugehen was bei den beiden abläuft.

Edit: zu Spät gesehen, mein Vorposter hat es eigentlich schon auf den Punkt gebracht.

28.07.2023 13:25 • #17


A


Affäre in der gemeinsamen Wohnung / juristisch vorgehen?

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Winza
Hausrecht: Dürfen Mieter ein Hausverbot aussprechen?
Mieter haben das Recht, Dritten den Zugang zu ihrer Wohnung zu verweigern und ein Hausverbot auszusprechen. Betritt diese Person gegen den Willen des Bewohners dessen Wohnung, begeht sie Hausfriedensbruch (§ 123 StGB).

Warum sollte sie das nicht dürfen?

28.07.2023 13:26 • x 4 #18


L
@Winza
Das ist wenn man alleine in der Wohnung lebt, aber wenn beide im Mietvertrag stehen wird das komplizierter.

Die TE könnte sich aber mit dem Vermieter zusammensetzen, wenn er mitspielt, kann er der neuen ein Hausverbot erteilen, dazu braucht der Vermieter nicht einmal einen Grund zu nennen.

Aber ich muss auch zugeben, mein Wissen ist bis hierhin auch schon fast ausgeschöpft, wenn es wirklich nicht anders geht, würde ich mich bei einem Anwalt erkundigen.

28.07.2023 13:28 • x 1 #19


E-Claire
Zitat von Winza:
Warum sollte sie das nicht dürfen?

Weil sie beide im Mietvertrag stehen. Sie können gemeinschaftlich jemanden von der Mietsache ausschließen. Das ist hier aber nicht der Fall.

Hier möchte der eine das sie zu Besuch kommt und der andere möchte das nicht. Das ist eine Frage des Innenverhältnisses.

Nochmal. Wenn ich Zahnweh habe, gehe ich zum Zahnarzt und bei Bauchweh, Google ich nicht lange rum, sondern gehe zum Hausarzt.

Wenn TE unbedingt das moralische Problem mit Geld bewerfen möchte, dann ab zum Anwalt und sich in einem Erstgespräch über die begrenzten Möglichkeiten beraten lassen.

28.07.2023 13:31 • x 1 #20


L
Zitat von E-Claire:
Vereinbare ein Erstgespräch mit einem Anwalt, lass dich über die (begrenzten) Möglichkeiten, die du hast, aufklären und dann triff eine Entscheidung. Ich würde dir raten, anders mit der Situation umzugehen, aber des Menschen Wille ist sein Königreich.

Ich soll diese Respektlosigkeit und ihr freches Verhalten dulden? Nein, danke.

Ein Anwalt ist sehr teuer und daher wollte ich mich erstmal erkundigen.

28.07.2023 13:31 • #21


E-Claire
Zitat von LadyQueen:
Ein Anwalt ist sehr teuer und daher wollte ich mich erstmal erkundigen.


Was wird denn das hier?

Ein Anwalt ist bei Erstberatung nicht teuer, man kann vorab sogar die Gebühr erfragen oder vereinbaren.

Außerdem erkundigst du dich ja nicht, sondern möchtest sehr bestimmte Sachen hören.

28.07.2023 13:34 • x 2 #22


E-Claire
Zitat von Luddy:
Die TE könnte sich aber mit dem Vermieter zusammensetzen, wenn er mitspielt, kann er der neuen ein Hausverbot erteilen, dazu braucht der Vermieter nicht einmal einen Grund zu nennen.


Der Vermieter hat die Nutzung der Sache den Mietern überlassen. Das schließt das Recht andere von der Nutzung auszuschließen mit ein. Du bist damit zurück bei den gleichberechtigten Mietern.

Stell dir mal vor, dein Vermieter könnte grundlos deinen Freunden Zugang zu deiner Mietwohnung verbieten…

28.07.2023 13:41 • #23


L
@E-Claire

Rein Logisch ist das korrekt, jetzt frage ich mich allerdings wie das ein Vermieter von einem Arbeitskollegen machen konnte. Der hat das nämlich tatsächlich tun können und auch getan!
Zwar aus einem anderen Grund, aber er konnte ein Hausverbot aussprechen.

28.07.2023 13:49 • #24


E-Claire
Zitat von Luddy:
Rein Logisch ist das korrekt, jetzt frage ich mich allerdings wie das ein Vermieter von einem Arbeitskollegen machen konnte. Der hat das nämlich tatsächlich tun können und auch getan!
Zwar aus einem anderen Grund, aber er konnte ein Hausverbot aussprechen.



Und genau das ist der Grund, warum man zu einem Anwalt geht. Das Leben ist vielfältig und bunt. Manchmal ist Bauchweh einfaches Bauchweh und hin und wieder muß dann doch der Blinddarm raus.

28.07.2023 13:52 • x 1 #25


I
Also keine Ahnung wie manche auf den Trichter kommen, man müsste die Affäre des Partners in der gemeinsamen Wohnung dulden, da sagt mir doch schon der gesunde Menschenverstand, dass da was nicht stimmt. Bei Ehepartnern gibt es da sogar ein BGH Urteil, dass dies nicht zumutbar ist, (die Miet- und Eigentumsverhältnisse spielen hierbei übrigens überhaupt keine Rolle, sondern die Tatsache, dass es sich um den gemeinsamen höchstpersönlichen Lebensbereich handelt). Ich vermute doch mal stark, dass dies auch bei eheähnlichen Gemeinschaften wie hier, ebenso der Fall ist, dass ich dem charakterlich ungeeigneten Ex nicht beim Vögel*n mit der Neuen zuhören muss

28.07.2023 13:55 • x 4 #26


Hamsterblaster
@Winza

Außer der Meister wünscht es, und hier haben wir 2 Mieter. Ergo hebt sich das erst Mal auf. Und so ein Anwalt kostet erstmal was im vorraus. Meist mehr als das umziehen.

Und damit hat man immer noch nicht das Grundproblem nämlich die kaputte Beziehung gelöst. Nur teuer und sich geschlagen.

Was man aber mit Vermietern ausmachen kann ist sich aus dem Vertrag streichen zu lassen und en neue Wohnung zu nehmen.

Da werden so große Buden für den der bleibt aka den Fehltritt doch etwas teuer.

Dafür hat mein sein eigen reich zurück..

28.07.2023 13:58 • x 1 #27


E-Claire
Zitat von Iunderstand:
Also keine Ahnung wie manche auf den Trichter kommen, man müsste die Affäre des Partners in der gemeinsamen Wohnung dulden, da sagt mir doch schon der gesunde Menschenverstand, dass da was nicht stimmt. Bei Ehepartnern gibt es da sogar ein BGH Urteil, dass dies nicht zumutbar ist, (die Miet- und Eigentumsverhältnisse spielen hierbei übrigens überhaupt keine Rolle, sondern die Tatsache, dass es sich um den gemeinsamen höchstpersönlichen Lebensbereich handelt). Ich vermute doch mal stark, dass dies auch bei eheähnlichen Gemeinschaften wie hier, ebenso der Fall ist, dass ich dem charakterlich ungeeigneten Ex nicht beim Vögel*n mit der Neuen zuhören muss


Und mir sagt der gesunde Menschenverstand, dass ich Ausbildungen und Ausbildungszeiten respektiere. Ich würde aber auch nicht zu Herrn Müller gehen, der mal schnell gegoogelt hat, wie man Zähne zieht, um ne Wurzelbehandlung durchzuziehen.

Und nein, eheähnliche LGs sind nicht das Gleiche wie eine Ehe.

28.07.2023 14:01 • x 3 #28


I
Zitat von E-Claire:
Und mir sagt der gesunde Menschenverstand, dass ich Ausbildungen und Ausbildungszeiten respektiere. Ich würde aber auch nicht zu Herrn Müller ...


Ja und tatsächlich habe ich das mal so gelernt, ist zwar schon 15 Jahre her, aber ich glaube nicht, dass sich das geändert hat.

28.07.2023 14:04 • #29


E-Claire
Zitat von Iunderstand:
Ja und tatsächlich habe ich das mal so gelernt, ist zwar schon 15 Jahre her, aber ich glaube nicht, dass sich das geändert hat.

Good for you.

Es nützt nur im vorliegenden Fall nichts.

Meine Vermutung ist, dass die TE von vornherein nicht beabsichtigt hat, sich rechtlich beraten zu lassen, sonder nach größtmöglicher Munition sucht, um dem unangemessenen Verhalten ihres Ex etwas rein verbal entgegen zu setzen. Vulgo mal schön mit der sehr vereinfachten Rechtslage und einem Anwalt drohen.

Nützen wird das im Zweifel nix, aber wenn Menschen sich um und über Gefühlen streiten, wird halt gern mal das Recht bemüht.

28.07.2023 14:11 • x 2 #30


A


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