@Winza
Die Beispiele in Deinen Link haben nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun.
@LadyQueen , hier versteht vermutlich jede/r, dass Du sauer und verletzt bist. Aber rechtlich wirst Du nichts tun können. Ihr seid beide gleichberechtigte Mieter und jeder von Euch hat das Recht, Besuch zu empfangen - ob es die Mutter oder die Geliebte ist. Auch ein Näherungsverbot wirst Du nicht erwirken können, solange nichts vorgefallen ist (z. B. Drohungen gegen Dich, die Du allerdings nachweisen müsstest).
Es ist absolut fies und gemein, was Dein (Ex)Partner mit seiner Affäre da abzieht. Aber er kann es tun, weil er es darf. Kein Gericht wird Eure Beziehungskrise, seinen Betrug und Deine Verletzung bewerten und verurteilen.
An Deiner Stelle würde ich mir wichtige Dinge unter Verschluss bringen und zusehen, dass ich so schnell wie möglich aus dieser Situation rauskomme. Heißt: Eigene Wohnung suchen und mit dem Vermieter sprechen, damit Du aus dem bestehenden Mietvertrag raus kommst.
Es tut mir sehr leid für Dich; ich wünsche Dir alles Gute!