103

Affäre in der gemeinsamen Wohnung / juristisch vorgehen?

L
Liebe Forenmitglieder,

ich bitte um euer Schwarmwissen: Nachdem ich hinter die Affäre meines Freundes gekommen bin, haben wir uns getrennt. Auch wenn er diese bis heute leugnet, erkenne ich seine Lügen.

Wir waren nicht verheiratet, wohnen aber in einer gemeinsamen Wohnung. Da ich es in seiner Gegenwart nicht mehr ausgehalten habe, bin ich vorübergehend zu einer Freundin geflohen. Danach habe ich herausgefunden, dass er seine Affäre, die ja nur eine Freundin ist, in unsere gemeinsame Wohnung eingeladen und dort Zeit verbracht hat.

An Respektlosigkeit kaum zu überbieten, da ich nichts davon wusste und sie mir frech entgegen lachte und sagte Ihr seid getrennt, du kannst mir gar nichts.

Die Frage, die sich mir jetzt stellt, ist: Kann ich wirklich nichts tun? Kann ich dieser Frau einen Brief vom Anwalt schicken lassen? Kann ich ihr den Zutritt verbieten lassen? Kann ich rechtlich gegen ihn oder sie vorgehen?

Vielleicht war hier jemand schon mal in einer ähnlich verfahrenen Situation und kann mir hier einen Tipp geben.


Danke
LadyQueen

28.07.2023 11:42 • #1


E-Claire
Wer steht im Mietvertrag? Ihr beide? Er allein? Du allein?

Gefühle lassen sich im übrigen juristisch nicht klären. Aber das magst du jetzt vermutlich nicht hören wollen.

28.07.2023 12:10 • x 5 #2


A


Affäre in der gemeinsamen Wohnung / juristisch vorgehen?

x 3


L
Zitat von E-Claire:
Wer steht im Mietvertrag? Ihr beide? Er allein? Du allein? Gefühle lassen sich im übrigen juristisch nicht klären. Aber das magst du jetzt vermutlich nicht hören wollen.


Wir stehen beide im Mietvertrag.

Er leugnet seine Gefühle ja weiterhin. Das ist jetzt auch nicht mein Problem. Ich möchte mich nur nicht hintergehen lassen.

28.07.2023 12:12 • #3


E-Claire
Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, kannst du de facto nichts machen. (So die verkürzte Antwort).

Und nochmal, der Versuch einen anderen zwingen zu wollen, dir die angebliche Wahrheit zu sagen, geht regelmäßig schief.

28.07.2023 12:15 • x 3 #4


I
Zitat von LadyQueen:
stehen beide im Mietvertrag.

Das musst du dir nicht bieten lassen, weil eine Affäre unter den Augen des gleichwertigen Partners (im Sinne eines Mitmieters) über dad normale Maß hinaus geht. Kannst ihr Hausverbot geben, da hilft es ihm auch nix, wenn er ebenfalls im Mietvertrag steht.
Mein Rat: lass es bleiben, das ist den Streit nicht wert, wenn du dem Ganzen aus dem Weg gehen kannst, zumal Justitias Mühlen langsam mahlen

28.07.2023 12:25 • x 7 #5


L
Zitat von E-Claire:
Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, kannst du de facto nichts machen. (So die verkürzte Antwort). Und nochmal, der Versuch einen anderen zwingen zu wollen, dir die angebliche Wahrheit zu sagen, geht regelmäßig schief.

Er kann leugnen und lügen, wenn er will. Ich habe klar gemacht, wenn er mich betrügt, dann bin ich weg.

Mir geht es darum meine Privatsphäre zu schützen.

28.07.2023 12:38 • x 2 #6


L
Zitat von Iunderstand:
Das musst du dir nicht bieten lassen, weil eine Affäre unter den Augen des gleichwertigen Partners (im Sinne eines Mitmieters) über dad normale Maß hinaus geht. Kannst ihr Hausverbot geben, da hilft es ihm auch nix, wenn er ebenfalls im Mietvertrag steht. Mein Rat: lass es bleiben, das ist den Streit ...

Dankeschön, kann ich sie auffordern lassen sich von mir fern zu halten?

28.07.2023 12:39 • x 1 #7


Teardrop_ine
@LadyQueen kannst du versuchen, um was es dir geht genauer zu beschreiben?
Für mich klingt das eher wie um sich schlagen aus Verletzung.
Entweder du vertraust ihm, dann führst du die Beziehung fort und gehst in die Wohnung zurück. Oder du denkst er betrügt dich, dann holst du deine Sachen oder bittest ihn auszuziehen.
Wozu das ganze Juristenthema?
Das Problem ist hier nicht die Frau, sondern wie der Partner sich verhält.

28.07.2023 12:49 • x 1 #8


Winza

28.07.2023 12:51 • x 1 #9


Winza
Kann dich verstehen und würde es mir nicht bieten lassen solange noch Sachen von dir in der Wohnung sind.
Extrem verletzend betrogen zu werden. Dagegen kann man nix machen. Aber die Neue in der noch gemeinsamen Wohnung musst du nicht dulden.

28.07.2023 12:52 • x 3 #10


L
Zitat von Winza:
Kann dich verstehen und würde es mir nicht bieten lassen solange noch Sachen von dir in der Wohnung sind. Extrem verletzend betrogen zu werden. Dagegen kann man nix machen. Aber die Neue in der noch gemeinsamen Wohnung musst du nicht dulden.

Dankeschön, Betrug ist furchtbar, Trennung der Horror, aber auf der Nase herumtanzen lasse ich mir von den beiden eben auch nicht.

28.07.2023 12:55 • x 2 #11


E-Claire
Vereinbare ein Erstgespräch mit einem Anwalt, lass dich über die (begrenzten) Möglichkeiten, die du hast, aufklären und dann triff eine Entscheidung.

Ich würde dir raten, anders mit der Situation umzugehen, aber des Menschen Wille ist sein Königreich.

28.07.2023 13:04 • x 1 #12


unbel-Leberwurst
Zitat von LadyQueen:
Dankeschön, kann ich sie auffordern lassen sich von mir fern zu halten?


Ich glaube nicht, dass man das erwirken kann, ohne dass sie Dich bedroht hat...

28.07.2023 13:06 • #13


I
Zitat von LadyQueen:
Dankeschön, kann ich sie auffordern lassen sich von mir fern zu halten?

Das weiß ich nicht, irgendwelche Briefe durch die Gegend schicken, kann man gegen teuer Geld bestimmt, nur letztendlich hat sie dir ja nix getan. Meine Einlassung beschränkt sich da auf den Aufenthalt in der Wohnung, soviel mir bekannt ist, musst du dich eben nicht stillschweigend daneben setzen, kannst sie auffordern zu gehen, tut sie das nicht, steht ein Hausfriedensbruch im Raum.
Aber es bringt halt nix, bis da im Zweifel eine verbindliche Entscheidung getroffen ist, geht viel Wasser den Bach runter. Und du stärkst die Affäre noch, weil du zum gemeinsamen Feind und der Psycho Ex wirst, die ihm Steine in den Weg legen will.
Zudem wird es halt wsl nicht nachweisbar sein, dass sie nicht doch nur eine freundin ist, das wiederum wäre ein normales Maß und müsstest du hinnehmen, wenn sie da ist... Daher, zeig Größe, lass dich nicht provozieren und lass ihn machen, auch wenn es weh tut, Karma regelt den Rest, während du bei der Freundin unterkommst

28.07.2023 13:10 • x 2 #14


unbel-Leberwurst
Zitat von LadyQueen:
Dankeschön, Betrug ist furchtbar, Trennung der Horror, aber auf der Nase herumtanzen lasse ich mir von den beiden eben auch nicht.

Okay. mal einen Schritt weitergedacht.
Du sprichst ein Hausverbot aus, vielleicht über einen Anwalt, was Dich Geld kostet.
Wie willst Du das dann kontrollieren und was tätest Du, wenn sie doch in der Wohnung wäre?

28.07.2023 13:13 • x 1 #15


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag