E-Claire
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Zitat von SlevinS:
Jein, Dein Vorschlag ist gut, könnte aber eventuell ne Körperverletzung sein. Trillerpfeife gilt strafrechtlich anerkannt. Für Babs hätte es aber den Vorteil, daß im Falle der Klage die Identität des Anrufers gelöst wäre.
Bin nach wie vor für Trillerpfeife, wegen der überschießenden Innentendenz.
Merke: Tinnitus ist erlaubt, Taubheit eher nicht.

