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Allein mit 3 Kindern und trotzdem zahle ich Unterhalt

alleswirdbesser
Zitat von maenneken:
Ähm ewig? Soweit ich informiert bin kann man sich nach 3 Jahren auch ohne Zustimmung scheiden lassen

Nicht wegen Zustimmung, wegen Immobilie und Finanzen. Keiner nimmt das Geld in die Hand und tut was. Also tut sich nichts.

02.04.2023 11:19 • x 2 #61


jan1
@Vilya Das ist der Anwalt bei dem wir gemeinsam einmal waren, und der hat da zu uns beiden gesagt, dass er nur einen vertreten kann, jetzt nur als Mediator agieren darf, und er offiziell ab jetzt mich vertritt und ich gerne zu ihm kommen kann bei weiteren Fragen.

02.04.2023 12:57 • x 1 #62


A


Allein mit 3 Kindern und trotzdem zahle ich Unterhalt

x 3


jan1
Zitat:
Puh.... da freut sich der Anwalt - er berechnet ja seine Gebühren auf Basis des Streitwertes und ein Freund von mir erlebt gerade, was das an Kosten bedeutet


@Franek Also bisher sehen wir keinen Streit und keinen Streitwert. Wir sind uns einig dass sie die Haelfte vom aktuellen Marktwert abzgl. der noch offenen Schulden bekommt. Ich bin bereit ihr das zu zahlen und zu finanzieren. Die Bank spielt mit. Der Marktwert wurde uns von der Maklerin bei der lbs die uns das Haus damals verkauft hat berechnet und mitgeteilt (330.000). Der ist gueltig wenn wir beide damit einverstanden sind, ansonsten muesste ein richtiges Gutachten her.

02.04.2023 13:01 • #63


jan1
Zitat von alleswirdbesser:
Nicht wegen Zustimmung, wegen Immobilie und Finanzen. Keiner nimmt das Geld in die Hand und tut was. Also tut sich nichts.

Genau, wenn Sie ihre Ausbildung nicht abschliesst, dann muss ich vermutlich ewig Nachehelichen Unterhalt bezahlen, weil sie dann garkeine Ausbildung hat und man das als ehelichen Nachteil ansehen wuerde. Wenn Sie die Ausbildung beendet, dann gibt es keinen Nachehelichen Nachteil mehr, und es bleibt nur noch der Kindesunterhalt.

Gibt es eigentlich auch Voreheliche Vorteile?

02.04.2023 13:04 • #64


jan1
Zitat von maenneken:
Ähm ewig? Soweit ich informiert bin kann man sich nach 3 Jahren auch ohne Zustimmung scheiden lassen

Sie will ja die Scheidung so schnell wie moeglich, also direkt nach dem Trennungsjahr.

02.04.2023 13:06 • #65


Vilya
Zitat von jan1:
Genau, wenn Sie ihre Ausbildung nicht abschliesst, dann muss ich vermutlich ewig Nachehelichen Unterhalt bezahlen, weil sie dann garkeine Ausbildung ...

Sie kann doch auch ohne Ausbildung arbeiten gehen oder ist das tatsächlich heute noch so das man lebenslänglich zahlen muss?

02.04.2023 13:08 • #66


jan1
Zitat von Vilya:
Sie kann doch auch ohne Ausbildung arbeiten gehen oder ist das tatsächlich heute noch so das man lebenslänglich zahlen muss?

Und warum sollte ich ihr das antun? Ich war auch 14 Jahre mit der Frau zusammen und ihr Wohlergehen liegt mir natuerlich noch am Herzen!

02.04.2023 13:16 • x 1 #67


B
Zitat von jan1:
Und warum sollte ich ihr das antun? Ich war auch 14 Jahre mit der Frau zusammen und ihr Wohlergehen liegt mir natuerlich noch am Herzen!

Du kannst auch ohne Anwalt eine Beistandschaft beim Jugendamt für deine Kinder einrichten lassen. Die kümmern sich dann auch darum, dass die Mutter zahlt, sobald sie leistungsfähig ist. Und du musst nicht das gute Verhältnis durch anwaltliche Schreiben untergraben. Ansonsten empfehle ich dir den Kontakt mit @Franek, der das alles, trotz einiger emotionalen Tiefs, mit den kleinen Kindern und seiner Ex super meistert. Im Sinne des Kindeswohls. Lies gern in seinem Thread nach. Alles Gute!

02.04.2023 13:20 • x 2 #68


jan1
@Brightness2 Also vom Jugendamt bekomme ich den Unterhaltsvorschuss. Was Beistand bedeutet muss ich erstmal nachlesen, danke fuer den Suchbegriff.

02.04.2023 13:22 • x 1 #69


W
Ich kenne einen Fall, da ist eine Frau mit den zwei Kindern zur Affäre gezogen. Der Ehemann musste Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt bezahlen. Nach ner Zeit war ihr das eine Kind zu viel und wurde dem Vater vor die Tür gestellt. Er hat die Zahlung dann auf nur ein Kind umgestellt und für das Kind das bei ihm wohnte bekam er nichts. Madame wollte nicht aufstocken oder sich einen Zweitjob suchen. Aber gerne die Haushälfte ausgezahlt bekommen. Sie hat nun eine stattliche Summe erhalten und alles liegt in bei seinem Rechtsanwalt. Weil nun ist ja genügend Kapital da um den Kindesunterhalt zu bezahlen.

02.04.2023 13:25 • x 2 #70


VictoriaSiempre
Zitat von jan1:
Und warum sollte ich ihr das antun? Ich war auch 14 Jahre mit der Frau zusammen und ihr Wohlergehen liegt mir natuerlich noch am Herzen!

Ich finde super, dass Du das so siehst. Eine Ausbildung ist nun mal wichtig, um nachhaltig auf eigenen Beinen stehen zu können. Letztlich kommt es ja auch Euren gemeinsamen Kindern zugute, wenn die Mutter finanziell eigenständig vernünftig aufgestellt ist.

Bei Trennungen - vor allem solchen, die man nicht selber wollte - werden gerne die verschiedenen Ebenen gemixt:

- Beziehungsebene
- Sachebene
- ggfs., wenn Kinder vorhanden, Elternebene

Ich bin die Letzte, die das nicht verstehen und nachvollziehen kann. Bei mir hat es auch ne Zeit gedauert, bis ich etwas sachlicher damit umgehen konnte; ich finde das völlig normal. Die wenigsten sind so stabil, um sofort die Emotionen außen vor zu lassen - ich finde, Du bekommst das gut hin; hier und da ein Rückfall gehört dazu.

Ratschläge wie „reduzier doch Dein Einkommen“ oder „soll sie doch einfach arbeiten gehen“ kann ich zwar nachvollziehen, halte sie jedoch eher für kurzsichtig und den Emotionen geschuldet. Rechtlich haltbar sind sie on top auch nicht unbedingt. Jedenfalls dann, wenn Kinder betroffen sind, die vermutlich eh schon genug unter einer Trennung leiden.

02.04.2023 13:32 • x 4 #71


jan1
@VictoriaSiempre Ganz genau. Tricks von wegen weniger verdienen oder so n Quatsch ist auch nicht wirklich moeglich. Klar nehme ich weniger Auftraege an und verdiene weniger, aber das ja schon 8 Monate vor der Trennung gemeinsam vereinbart so gemacht worden und auch in der BWA fuer 2022 ersichtlich. Darum ist das auch kein Streitpunkt.

02.04.2023 13:41 • #72


jan1
@Winterblume Das ist eine Situation in die wir beide nicht geraten wollen. Wir bemuehen uns sehr das zu vermeiden und reden.

Wir haben extra 2 WhatsApp Gruppen erstellt (eine 'Orga' zum besprechen von Dingen zu den Kindern zum lesen wenn man Zeit dafuer hat, und eine 'Dringend' in die nur wirklich akute sachen gehoeren (bisher noch nicht vorgekommen). Den Privatchat habe ich blockiert damit ich sie nicht staendig zutexte was ich in den ersten 2 Wochen gemacht habe).

In den Gruppen koennen wir uns trotzdem schreiben, auch wenn der privatchat blockiert ist.

02.04.2023 13:44 • #73


F
Da ich aktuell im Thema zumindest etwas drin stecke:

Trennungsunterhalt musst Du zahlen. Und mit dem Trennungsunterhalt soll der Lebensstandard aus der Ehe weiterhin ermöglicht werden. Sie hat auch während dieser Phase keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit für sich selber - egal wie alt die Kinder sind. Anders sieht es den Kindern ggü. aus. Da besteht mit der Trennung eine gesteigerte Erwerbsboliegenheit den Kindern ggü. Da verweise ich auf den letzten Absatz von @VictoriaSiempre : solltest Du bewusst Dein Einkommen reduzieren, kann es sein, dass Dir das um die Ohren fliegt und Du Unterhalt über den Selbstbehalt hinaus zahlen musst. Solche Tipps sind sehr mit Vorsicht zu genießen.

Da Ihr 14 Jahre verheiratet seid, spielt die Ausbildung für den nachehelichen Unterhalt keine Rolle. Warum? Es gibt da zwar keine Paragraphen zu, aber in der Rechtsprechung geht man von 1/4 bis 1/3 der Ehejahre als Zeitraum für den Deiner Expartnerin nachehelicher Unterhalt zusteht. Bei 14 Jahren macht das im worst case 4,5 Jahre - und da sollte die Ausbildung ja schon beendet sein. Auch hier geht man davon aus, dass der Lebensstandard aus der Ehe gehalten werden soll. Aber, nach dem Ende des Trennungsjahres, ist Deine Nochfrau auch sich selbst ggü verpflichtet, sich eine Arbeit zu suchen, die ihrem Ausbildungsniveau entspricht. Solange die Kinder über 3 Jahre alt sind und nicht gepflegt werden müssen. ABER ihr Verdienst wird auch nicht 1:1 bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt. Beispielhaft habe ich mal einen Minijob von 520 EUR von Anwalt Nr. 2 rechnen lassen und da hätte ich knapp 200 EUR vom Unterhalt abziehen können....

Bei mir ist es z.B. so, dass wir 6 Jahre und 3 Monate verheiratet sind. Mein NF hat zugestimmt, die 1/4 Rechnung anzuwenden, was dann bedeutet, sie bekommt von mir 1 1/2 Jahre nachehelichen Unterhalt.

02.04.2023 13:45 • x 2 #74


F
Ach ja, es wird zur Kalkulation des Unterhalts (Trennungs/nachehelich) das jeweilige 12 Monatsmittel herangezogen, also für abhängig Beschäftigte dann inkl. aller Sonderzahlungen. Es ist halt nur wichtig, dass man nach dem Steuerklassenwechsel, das Brutto der letzten 12 Monate mit der neuen Steuerklasse berechnet.

02.04.2023 13:47 • x 1 #75


A


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