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Angebliche Untreue

N
Das schafft man garnicht hat die Kripo hat mir ganz klar zu verstehen gegeben das ein Richter innerhalb von drei Tagen bestätigen muss das es gerechtfertigt ist ihn zwangseinweisen zu lassen und da steigert das ganze.

31.10.2020 12:49 • #16


Lebensfreude
so einfach kannste (zum Glück) keinen ins LKH einweisen lassen.
Wenn jemand ausrastet, kann man die Polizei rufen. Die informiert dann auch das Ordnungsamt.
Gut wäre es, wenn man schon mal dokumentiert hat, was alles vorgefallen ist.
Wenn dann jemand zwangseingewiesen wird ( mit Polizei im Krankenwagen!), dann kommt auch noch
ein Amtsrichter, der den Patienten ansehen muß. Der kann dann entscheiden, ob jemand bis maximal 6 Wochen in einer geschlossenen Abteilung verbleiben muß.

31.10.2020 12:54 • x 1 #17


A


Angebliche Untreue

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Lebensfreude
Zitat von Neyna:
Das schafft man garnicht hat die Kripo hat mir ganz klar zu verstehen gegeben das ein Richter innerhalb von drei Tagen bestätigen muss das es gerechtfertigt ist ihn zwangseinweisen zu lassen und da steigert das ganze.

der Richter kommt ins LKH, wenn jemand zwangseingewiesen wurde

31.10.2020 12:55 • x 1 #18


CaveCanem
Es gibt die Möglichkeit aber durchaus.

Und so, wie das hier geschildert wird, wird dieser Mensch ja nicht ...bämm... normal und verhält sich normal, nur weil er aus dem Verkehr gezogen wird.

Mir wäre da durchaus Angst und Vange, wenn einer derart wenig ansprechbar wäre ubd jegliche Realität verloren wäre.

31.10.2020 13:16 • x 2 #19


Mad-Eye
Wie lasse ich denn jemand, dem das nicht passt, in die Psychiatrie einweisen?

31.10.2020 16:12 • #20


Lebensfreude
Zitat von Mad-Eye:
Wie lasse ich denn jemand, dem das nicht passt, in die Psychiatrie einweisen?

geht nur, wenn Fremd- oder Eigengefährdung vorliegt. Dann ruft man Polizei, Ordnungsamt und Krankenwagen.
Also wenn jemand Suiziddrohungen macht, gewalttätig wird, ausrastet, randaliert, vollkommen verwirrt und paranoid reagiert, halluziniert, Wahnvorstellungen äußert.
Deshalb ist es auch wichtig, dass man als Angehöriger für sich dokumentiert, was alles vorgefallen ist. Und das Gespräch mit der Hausärztin. Und die Polizei hat die TE ja auch schon informiert.

Bei meiner Verwandten hat das Ordnungsamt beim ersten Besuch keine Notwendigkeit für eine Einweisung gesehen.
Trotz langer psychiatrischen Vorgeschichte. Bis es dann noch mehr eskalierte: Haus vermüllt, Hauseinrichtung zertrümmert, bizarre Verhaltensweisen, Umfeld wurde beschuldigt, alles zerstört zu haben. Es ist einfach die Hölle für Angehörige, wenn so etwas passiert. Man ist hilflos, weil sich der Betroffene gesund und normal fühlt und jegliche Hilfe ablehnt.

31.10.2020 17:29 • x 4 #21


tlell
Ich kann zu deinem Fall nichts beitragen. Ich möchte dir trotzdem mein Mitgefühl aussprechen. Es hat mich betroffen gemacht, als ich es gelesen habe. Ich wünsche dir das alles gut wird und du einen Weg findest für dich und deine Familie.

31.10.2020 17:41 • #22




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