39

Angst lozuslassen

Jessy87
Man kann es nicht ändern....
mein Nochmann hat mich hintergangen, nach 13 Jahren Beziehung/ehe und 3 Kindern...
Ich glaube er ist mit ihr zusammen...
Wir sind seid Dezember 2017 getrennt.
Ich sage mir immer vor, dass er mich nicht verdient hat. Das ich irgendwann wieder glücklich bin und einen neuen Mann kennenlerne...
Step by step....
Ich weiß nicht ob es dir hilft...ich wünsche dir viel Kraft
liebe Grüße

28.04.2018 10:40 • x 3 #16


fe16
Guten morgen
Zitat von Kalle82:
Eine sehr gute frage die ich nur schwer beantworten kann aber ich will es versuchen.
Wenn ich loslasse dann beführchte ich das es das dann ganz war, es wird dann nie wieder so wie es war. Ich war so verdammt glücklich mit ihr, eine andere frau wird es nie so schaffen das ich mich bei ihr so fühle wie bei ihr.


Ok du WARST glücklich , mit ihr .
sie hat dich verletzt und du möchtest trotzdem festhalten ?

Wenn du weiter an ihr festhälst, dann stehst du deinem eigenem Glück im Weg .

Du bist der Meinung das eine andere Frau das nicht schafft, wie kannst du das wissen wenn du keiner eine Chance gibst ?

Zitat von Kalle82:
Ich werde sie ganz verlieren und nie wieder glücklich werden


wer sagt das ausser Du ?

schau das du sie loslassen kannst , werde erstmal mit dir glücklich und dann kommt der Rest von alleine
klingt alles blöd ist aber machbar
es liegt an und in dir

du kannst naturell auch ewig leiden , nur wer möchte das ?

28.04.2018 10:56 • x 3 #17


A


Angst lozuslassen

x 3


U
Zitat von Kalle82:

Das wusste ich nicht dachte mit 13 jahren kann er einfach entscheiden wo er lieber sein möchte, dann werde ich mir da erst recht noch mal mehr gedanken machen müssen.

Auch wenn das Sorgerecht wichtig ist und ich mich darum kümmern werde bringt mich das immer noch nicht dazu von ihr loszulassen, da werde ich dann einfach mal schauen wie es weiter geht wobei mir es solangsam reichen würde mit der trauer.


Hallo Kalle!

Also das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist bei der Frage, wo sich Dein Sohn dauerhaft aufhalten soll, wichtiger in dieser Frage als das Sorgerecht. Und ja, ein 13jähriges Kind kann da auch mit entscheiden, es wird im Zweifel sowohl vom Jugendamt als auch vom Familienrichter angehört. Wenn es zu Dir will, kann die Mutter so erst einmal nichts dagegen sagen außer es würden wichtige existenzielle Gründe dagegen sprechen. Zudem ist sie hier in der schlechteren Position diesbezüglich, sie ist geschwängert von einem anderen Typen. Wird auf jeden Fall mit berücksichtigt werden, weil Big Mama dann demnächst ja noch zwei weitere Mäuler zu stopfen hat.

Sollte Dein Sohn zu Dir wollen und auch zu Dir dann tatsächlich hinkommen, kriegst Du im Normalfall mindestens das halbe Sorgerecht und sehr wahrscheinlich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, weil der Lebensmittelpunkt des Kindes dann ja bei Dir wäre.

Das alleinige Sorgerecht zu bekommen ist schon schwieriger, selbst wenn die Mutter das befürworten würde. Da tun sich die Amtsrichter oft noch sehr schwer. Kann ich aber in Deinem Fall nicht beurteilen.

Was die Ex betrift: Warum läufst Du der noch hinterher? Geht´s noch? Die hat Dich doch nach eigenen Angaben deinerseits lange belogen und betrogen, wirft jetzt die Früchte dieser Saat in Kürze ab.

Jungchen, Abstand halten, notfalls Kopf gegen die Wand (dass die Sche. ße aus dem Hirnschmalz fliegt) und ziele lieber auf den Jungen ab, der Dich liebt, haben möchten und Dich respektiert. Deine Ex sucht nur wieder, wenn überhaupt, den Versorger in Dir. Bei der nächsten Gelegenheit, wenn die neuen Kids da sind, besteht arge Rückfallgefahr. Würde ich mir nicht antun.

Wer einmal lügt und betrügt, den glaubt man nicht mehr, auch wenn er oder sie die Wahrheit (mal) spricht. Den Spruche kennst bestimmt, oder? Also handle, Kopf einschalten, Herz ausschalten, cool bleiben und vorwärts.

L.G.

Uwe aka Udi

28.04.2018 15:59 • x 4 #18


Tom65
Hallo Kalle, das hört sich hart an...vor allem nach dieser Zeit und die Dinge, die Du durch gemacht hast. Leider kann ich hier keinen Tip geben, da es mir ähnlich geht und ich überhaupt nicht weiß, wie ich damit umgehen soll. Wir sind seit November 2017 getrennt, als ich herausfand, dass sie mich mich betrogen hat. Ich habe keinen Kontakt, weder telefonisch noch schriftlich (kann einfach nicht) und den Kontakt mit meiner Tochter (16) halte ich direkt. Im Moment fühle ich mich einfach leer, ausgebrannt, traurig und find nicht zu mir selbst. Rufen mich meine Freunde mal einen Tag nicht an, falle ich in einen riesen Loch.
Aber was viele hier gesagt haben ist richtig; deine und meine Frau haben uns nicht verdient. Ich weiß das auch irgendwie, aber es tut alles so verdammt weh. Ich wünsche Dir alle Kraft diese Phase zu überstehen und auch Du zu Dir findest. Was der Weg dahin ist, weiß ich leider nicht, aber wenn Du ihn gefunden hast, sag Bescheid
LG Tom

28.04.2018 19:47 • x 2 #19


fe16
@Tom65
der weg , auch dein Weg liegt in dir .
sei dankbar für deine Freund und für die Tochter .
das alleine ist schon eine sehr große Hilfe

28.04.2018 20:01 • #20


H
Zitat von Kalle82:
Mein Sohn sehe ich regelmäßig alle 14 Tage übers Wochenende und unter der Woche kann ich ihn auch jeder zeit sehen oder holen wenn ich das möchte und wenn es bei ihm natürlich geht, durch schule und Hobbys hat er sehr viel zu tun. Sorgerecht habe ich keins ...


Ich bin eine Scheidungskind und damals hatte meine Mutter meinen Vater das Besuchsrecht für jeden Sonntag erteilt. Auf ein mit Spracherecht hatte er wohl verzichtet und wenn du auch darauf verzichten kannst könntest du bestimmt --loslassen--.

Mit ihr weiter den Kontakt zu halten ist nicht gut. Lieber; aus den Augen aus den Sinn.
Deine Methode die du schon Jahrelang pflegst mit Mutter und Sohn-- funktioniert nicht nach deinen Worten. Du kannst damit niemals gesund werden, weil die Wunde jedes mal aufgeht. Ist die Wunde doch einmal geschlossen kommt von ihr ein Anruf oder Sohn erzählt etwas und schon blutet es wieder... oft so stark das du behandelt werden musst.

28.04.2018 20:13 • x 1 #21


kaaaaa72
@uwe74

es gibt kein halbes Sorgerecht.
Entweder man hat es gemeinsam oder es hat nur einer.
SR hat mit Aufenthaltbestimmungsrecht nichts zu tun.
Das ABR liegt bei der Person wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat und da wiederrum gibt es kein gemeinsam.

Das SR zu verlieren (falls man es hat) Bedarf schon einiges an Fehltritten.

30.04.2018 08:17 • x 1 #22


L
Halbes SR und gemeinsames SR wird oft für das gleiche gehalten.

30.04.2018 08:24 • x 1 #23


U
Zitat von kaaaaa72:
es gibt kein halbes Sorgerecht.


Lieber kaaaaa72!

Das ist so nicht richtig, es gibt das sog. geteilte Sorgerecht, hier mal kurz von einer Anwaltsseite definiert:

Geteiltes Sorgerecht ist eine andere Bezeichnung für gemeinsames Sorgerecht. Es handelt sich also um den gesetzlichen Regelfall, dass die Eltern verheiratet sind und sich zusammen um ihr Kind kümmern (§ 1627 BGB). Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet, fällt zunächst der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Der Vater hat lediglich ein Umgangsrecht. Er kann aber beim Jugendamt geteiltes Sorgerecht beantragen. Dazu gibt er einfach eine Sorgerechtserklärung ab, die von der Mutter des Kindes unterschrieben ist.

Ich hatte diesen Zustand bei ehemaligen Klienten schon häufiger und wird besonders dann in Erwägung gezogen, wenn einer der Elternteile evtl. das Sorgerecht nicht dauerhaft zuverlässig alleine ausüben kann oder will.

Dann ist die Aussage, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nichts mit dem Sorgerecht zu tun hat, auch falsch.

Das ist hier mal gesetzlich definiert:

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist als Teil des Sorgerechts (§ 1631 Abs. 1 BGB) eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Das bedeutet, dass beide Elternteile nur gemeinsam darüber entscheiden können, wo sich das (minderjährige) Kind wie lange aufhalten und wo es wohnen darf. Die gemeinsame Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass vor jedem Ortswechsel des Kindes eine Genehmigung des anderen Sorgeberechtigten eingeholt werden muss. Vielmehr muss eine grundlegende Übereinstimmung gegeben sein, die bereits dann vorliegt, wenn nicht zu erwarten ist, dass der andere Teil erhebliche Bedenken gegen die Ortswahl hat. Erhebliche Bedenken sind ganz besonders dann anzunehmen, wenn der fragliche Ort mit dem Kindeswohl nicht vereinbar scheint.
Zu unterscheiden ist zwischen einem kurz- und einem langfristigen Wechsel des Aufenthaltsortes. Bei kurzfristigem Aufenthalt besteht regelmäßig kein Problem, während für langfristige Aufenthalte beide Berechtigten von vornherein zustimmen müssen, weil sie nur schwer abänderbare Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben können.
Insbesondere relevant ist diese Regel, wenn das Kind den Wohnort von einem zum anderen Sorgeberechtigten wechseln möchte. Ohne Zustimmung des Vaters kann sich das Kind beispielsweise nicht eigenständig entscheiden, dauerhaft zur Mutter zu ziehen. Hierbei müssen sich beide Sorgeberechtigten abstimmen und dabei nach dem Kindeswohl entscheiden. Im Zweifelsfalle ist über diese Frage eine gerichtliche Entscheidung notwendig.
Das Recht am Wochenende oder abends eine Sperrstunde zu verhängen, zu der ein Minderjähriger zu Hause sein muss, bedarf demnach auch einer vorherigen Absprache, soweit unsicher ist, ob der andere Teil zustimmt. Das gilt vor allem, wenn die Regelung generell gelten soll. Die Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Konzerten hingegen ist soweit es dem Kindeswohl entspricht eine einseitige Entscheidung.

Zitat:
Das ABR liegt bei der Person wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat und da wiederrum gibt es kein gemeinsam.


Erst einmal ja, aber Ausnahmen bzw. Besonderheiten siehe oben!

Die Aussage, dass nur eine Person ein Sorgerecht hat, kann ja schon dann nicht mehr stimmen, wenn ein Ehepaar ein Kind hat und beide sorgerechtspflichtig sind.

Woher kommen Deine Kenntnisse, dass es kein halbes/geteiltes Sorgerecht gibt bzw. dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nichts mit dem Sorgerecht zu tun hätte (was ja auch nicht stimmt, denn der Sorgerechtsberechtigter/-pflichtiger ist ja derjenige, der in erster Linie über das Aufenthaltsbestimmungsrecht entscheidet?

In meiner mehrjährigen Berufspraxis, u.a. auch als Jugendvormundsvertreter, hatte ich manches Mal Fälle, wo über die o.g. Rechte und Pflichten gestritten wurde, öfter auch vor Familien- und Jugendgerichten. Auch in meiner eigenen Familie, als ich noch verheiratet war, gab es oft solche Streitigkeiten zwischen meiner Exfrau und ihren Exmännern. Von daher bin ich da ziemlich auf dem Laufenden gewesen.

Es ist leider so, dass oft noch falsche Informationen weitergegeben werden. O.a. Passagen entsprechen der gültigen Rechtslage, vielleicht waren sie bei Dir mal anders (oder sie wurden Dir falsch widergegeben). Es gibt partiell die Möglichkeit, einzelne Entscheidungen bei Übereinkunft und im Sinne des Kindeswohl, auch bei dessen Zustimmung, etwas abzuändern. Die generellen Richtlinien sind aber wie oben genau definiert.

L.G.

Udi

30.04.2018 15:00 • x 2 #24


Gretel
Zitat von Kalle82:

Das mit dem Sorgerecht da habe ich mir auch schon oft gedqanken darüber gemacht, mein sohn hat aber schon gesagt das er zu mir ziehen möchte da er nicht mit ihm klar kommt und da sie ja jetzt zwillinge bekommt und soweit ich das weiß kann er mit 13 jahre selber entscheiden wo er lieber sein möchte. Werde mir aber da auf jeden fall noch mal gedanken darüber machen was das Sorgerecht angeht.



Ich hoffe es soooooo sehr.



Eine sehr gute frage die ich nur schwer beantworten kann aber ich will es versuchen.
Wenn ich loslasse dann beführchte ich das es das dann ganz war, es wird dann nie wieder so wie es war. Ich war so verdammt glücklich mit ihr, eine andere frau wird es nie so schaffen das ich mich bei ihr so fühle wie bei ihr.



Ich werde sie ganz verlieren und nie wieder glücklich werden.


Deine Therapeutin sagt Dir also, Du mögest Dir verzeihen (was?) und vor allem - hurra loslassen.

Hat sie sonst noch gute Ratschläge zu bieten?

Wie wäre es, an diesen Glaubensätzen zu arbeiten?

30.04.2018 15:15 • x 1 #25


kaaaaa72
@uwe74

danke für die Informationen.
Ich war immer der Meinung das es ohne gemeinsames/halbes SR kein ABR geben kann.
Mir ging es da bei dem TE hauptsächlich darum das sein Kind evtl. zu ihm möchte.
Da er kein Sorgerecht hat war ich der Annahme das es dann fast unmöglich ist das sein Kind so einfach gegen den Willen der Mutter zu ihm kann.

Man lernt gerne dazu.

30.04.2018 15:22 • x 1 #26


U
Zitat von kaaaaa72:
@uwe74

danke für die Informationen.
Ich war immer der Meinung das es ohne gemeinsames/halbes SR kein ABR geben kann.
Mir ging es da bei dem TE hauptsächlich darum das sein Kind evtl. zu ihm möchte.
Da er kein Sorgerecht hat war ich der Annahme das es dann fast unmöglich ist das sein Kind so einfach gegen den Willen der Mutter zu ihm kann.

Man lernt gerne dazu.


Hi kaaaaa72!

Alles gut, kein Problem!

Wie alt ist denn das Kind? Ab einem gewissen Alter kann dieses auch seinen Wunsch gegen den Willen der Mutter äußern und durchsetzen, wenn dem Kindeswohl dadurch kein Schaden droht. Der Sohn ist ja kein Eigentum der Mutter, dass wird heutzutage oft noch fälschlich angenommen, aber diese Zeiten sind schon lange vorbei. Gibt genug alleinerziehende Väter, die diesen Umstand belegen.

Wenn Dein Bekannter kein Sorgerecht hat, geht es wohl nur durch das Kind selbst bzw. wenn die Mutter das Kindeswohl vernachlässigen würde. Das kommt i.d.R. aber selten vor und wenn ein Kind erst einmal mehrere Jahre bei einem Elternteil war, ist es schwer, dieses da einfach wieder rauszuholen. Da müssten dann die Behörden allesamt mitspielen, was ich in meiner beruflichen Praxis nicht mal eine handvoll oft in 7 Jahren erlebt habe. Tut mir leid.

Ich drücke Deinem Kumpel mal symbolisch die Daumen.

L.G.

Udi

30.04.2018 16:31 • #27


Kalle82
Zitat von fe16:
Was die Ex betrift: Warum läufst Du der noch hinterher? Geht´s noch? Die hat Dich doch nach eigenen Angaben deinerseits lange belogen und betrogen, wirft jetzt die Früchte dieser Saat in Kürze ab.

Jungchen, Abstand halten, notfalls Kopf gegen die Wand (dass die Sche. ße aus dem Hirnschmalz fliegt) und ziele lieber auf den Jungen ab, der Dich liebt, haben möchten und Dich respektiert. Deine Ex sucht nur wieder, wenn überhaupt, den Versorger in Dir. Bei der nächsten Gelegenheit, wenn die neuen Kids da sind, besteht arge Rückfallgefahr. Würde ich mir nicht antun.

Wer einmal lügt und betrügt, den glaubt man nicht mehr, auch wenn er oder sie die Wahrheit (mal) spricht. Den Spruche kennst bestimmt, oder? Also handle, Kopf einschalten, Herz ausschalten, cool bleiben und vorwärts.


Finde ich sau gut Ich müsste erst mal richtig lachen, in zukunft werde den kopf bei jedem kleinen denken aber sowas an die wand schlagen bis die ganze schei.. raus ist
Vielen dank Uwe dafür
Zitat von fe16:

Mit ihr weiter den Kontakt zu halten ist nicht gut. Lieber; aus den Augen aus den Sinn.
Deine Methode die du schon Jahrelang pflegst mit Mutter und Sohn-- funktioniert nicht nach deinen Worten. Du kannst damit niemals gesund werden, weil die Wunde jedes mal aufgeht. Ist die Wunde doch einmal geschlossen kommt von ihr ein Anruf oder Sohn erzählt etwas und schon blutet es wieder... oft so stark das du behandelt werden musst.


Das hat mir zum nachdenken gegeben und ich muss sagen das da wirklich was drann ist,jedes mal wenn ich denke jetzt aber kommt was von ihrer seite oder von meinem sohn und schon bin ich wieder unten.

Zitat von uwe74:
Deine Therapeutin sagt Dir also, Du mögest Dir verzeihen (was?) und vor allem - hurra loslassen.

Hat sie sonst noch gute Ratschläge zu bieten?

Wie wäre es, an diesen Glaubensätzen zu arbeiten?


Ist vielleicht für Therapeuten einfacher das einfach mal so zu sagen, da werde ich aber aufjedenfall noch mal nachhagen müssen.

Vielen dank für all die lieben antworten und ratschläge.
Heute musste ich feststellen das es mir sehr arg an Selbstbewustsein fehlt, da werde ich noch sehr viel arbeit vor mir haben um mein ganzes leben noch richtig auf die reihe zu bekommen. Ist schon sagenhaft was eine einzige Person mit einem über die Jahre macht und im endefekt bin ich der gefi...te der darunter leiden muss bzw wieder schauen muss wie er alles auf die reihe bekommt.

30.04.2018 18:43 • x 2 #28


Gretel
Zitat von uwe74:



Was die Ex betrift: Warum läufst Du der noch hinterher? Geht´s noch? Die hat Dich doch nach eigenen Angaben deinerseits lange belogen und betrogen, wirft jetzt die Früchte dieser Saat in Kürze ab.

Jungchen, Abstand halten, notfalls Kopf gegen die Wand (dass die Sche. ße aus dem Hirnschmalz fliegt) und ziele lieber auf den Jungen ab, der Dich liebt, haben möchten und Dich respektiert. Deine Ex sucht nur wieder, wenn überhaupt, den Versorger in Dir. Bei der nächsten Gelegenheit, wenn die neuen Kids da sind, besteht arge Rückfallgefahr. Würde ich mir nicht antun.

Wer einmal lügt und betrügt, den glaubt man nicht mehr, auch wenn er oder sie die Wahrheit (mal) spricht. Den Spruche kennst bestimmt, oder? Also handle, Kopf einschalten, Herz ausschalten, cool bleiben und vorwärts.

L.G.

Uwe aka Udi


@Uwe

Kalle HATTE Abstand gehalten. - Der Kontakt lief nicht persönlich. - Nun hatte sie ihn über SMS über die Schwangerschaft informiert. Die Kinder bekommt sie mit ihrem neuen Typen. Die Sache ist schon drei Jahre her.

Wie kommst Du also auf das schiefe Brett, sie würde in Kalle einen Versorger suchen können? Sie hat einen Vater für ihre Kinder! - Welche Rückfallgefahr? Was bitte soll er sich nicht antun?
Das sie mit den Zwillingen vor der Tür steht, oder was ? !

Nicht nur, dass DU das hier nicht peilst - viel schlimmer ist, dass Kalle derartig verwirrt ist, dass er nicht schnallt, was Du da schreibst.

30.04.2018 19:27 • #29


Gretel
Zitat von uwe74:
Deine Therapeutin sagt Dir also, Du mögest Dir verzeihen (was?) und vor allem - hurra loslassen.

Hat sie sonst noch gute Ratschläge zu bieten?

Wie wäre es, an diesen Glaubensätzen zu arbeiten?


Ist vielleicht für Therapeuten einfacher das einfach mal so zu sagen, da werde ich aber aufjedenfall noch mal nachhagen müssen.

Vielen dank für all die lieben antworten und ratschläge.
Heute musste ich feststellen das es mir sehr arg an Selbstbewustsein fehlt, da werde ich noch sehr viel arbeit vor mir haben um mein ganzes leben noch richtig auf die reihe zu bekommen. Ist schon sagenhaft was eine einzige Person mit einem über die Jahre macht und im endefekt bin ich der gefi. te der darunter leiden muss bzw wieder schauen muss wie er alles auf die reihe bekommt.[/quote]

----------------------------------------------------------------------

Hey Kalle,

es ist lediglich sinnlos, wenn hier Leute sagen: Vergiss sie
Aber gruselig wäre es, wenn Deine Therapeutin tatsächlich so blöd und unprofessionell wäre, Dir nach dieser langen Krankengeschichte so einen Tip aus der Bravo geben würde. - Ich hoffe, Du hast das hier nur verkürzt dargestellt.

Du vergisst sie ja eben NICHT. - trotz aller Bemühungen und Klinik usw. Das ist Dein Problem. Nicht, dass Du noch nicht selber auf die Idee gekommen wärest. Siehe Threadtitel.

Du WILLST sie nicht vergessen. Ich habe den Eindruck, sie hat Dir Identität verliehen. - Und wenn Du innerlich wirklich Abstand nimmst, hast Du das Gefühl, Du würdest nun Deine Identität VÖLLIG verlieren. Den letzten Rest, sozusagen.


Da hilft es nicht mal, zu sagen, dass die Exen doch immer im Herzen leben, und dass Du sogar eine Manifestation Eure ehemaligen Beziehung hast: Das Kind.

Nein, da steckt etwas anderes dahinter bei Dir (meine ich) ich weiß es nicht -
vielleicht, dass Du innerlich all Deine Probleme auf diese Geschichte schiebst, nur um Dich Deinen ureigenen, wirklichen Problemen nicht zu stellen?

Und GENAU sowas herauszufinden, at eine Therapie zu leisten, und nicht, dass sie labert wie die Nachbarin.

Falls sie sch. ist, such Dir sorgfältig was anderes, eine andere Methode. Vielleicht Gruppe.

Sorry für Besserwisserei und gute Ratschläge . nützt nix, man muß selber.

30.04.2018 19:52 • #30


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag