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wer bei uns Unterstützung sucht, soll sie finden, und wer helfen möchte, ist hier herzlich willkommen. Moderatoren und Mentoren begleiten das Forum und achten darauf, dass Beiträge respektvoll bleiben. Sachliche, tröstende, wohlwollende und empathische Beiträge sind ausdrücklich erwünscht, damit sich alle Mitglieder wohl fühlen. Abwertende oder verurteilende Inhalte haben hier keinen Platz.

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Angst vor dem sozialen abstieg

E
Zitat von sandrabl:
ich bin neu und suche antworten da in meinem freundeskreis keiner da ist der sich scheiden läßt.
Also solltest du dich wirklich trennen wollen:
1. Sämtliche Kontoauszüge kopieren. Insbesondere seinen Kontostand vor der Ehe und seinen aktuellen.

2. zum Gericht gehen und Beratungshilfe für "Trennungsgeld" beantragen, dabei muss man nachweisen, dass man kein oder nur geringes eigenes Einkommen hat.
(es ist möglich weitere Beratungshilfe zu beantragen, z.B. für "Sorgerecht".)

3. Zum Fachanwalt "Familienrecht" gehen und sich beraten lassen. Kostet dann mit "Beratungsschein" vom Gericht irgendwas zwischen 10 und 20 Euro.

4. Ins Gästezimmer ziehen und das umsetzen was der Anwalt sagt. (Trennungjahr einleiten und damit die Bedingung für den Trennungsunterhalt erfüllen)

5. Jobanzeigen lesen.

6. Bewerbungsunterlagen fertigstellen.

7. "Akzeptable" 450 Euro oder Halbtags-Jobs annehmen, wenn sie zeitlich passen. Ist gut für das Selbstwertgefühl, wenn man was eigenes hat und die Arbeit nicht furchtbar findet.

8. Trolle wie Morgentau und Sandro ignorieren.

#16


VictoriaSiempre
Ich ergänze um

9. Nach Beratung durch den Fachanwalt Trennungsunterhalt beantragen. Dieser wird nicht rückwirkend fällig, sondern erst mit Anforderung.

#17


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@VictoriaSiempre: hmm, eigentlich meinte ich das schon mit Punkt 4. (bzw. sollte das ja der Anwalt dann machen). Mal sehen ob Edit noch geht... EDIT: ne geht oben nicht mehr zu editieren...

weitere Handlungsalternativen:

Falls dein Mann darauf besteht, dass du ausziehen musst (und dein Anwalt das nicht verhindern kann), muss du darauf achten, in eine Wohnung mit "Angemessene Wohnkosten" zu ziehen, die kannst du wenigsten auch dann behalten, wenn dann doch irgendwann ein Amt für dich zahlen muss.

Sollte das Geld knapp nicht reichen, sollte man zuerst versuchen Wohngeld beim Bürgeramt zu beantragen, bevor man zum Jobcenter geht.

Hatte sich in meinen Fall erstmal alles erledigt, da ich kurzfristig in eine Vollzeitstelle kam, aber ich bin trotzdem froh, dass alles einmal soweit vorbereitet zu haben.

#18