Nein, den längeren Zeitraum habe ich nicht vergessen.
Den braucht es dazu nicht. Ein "längerer Zeitraum" ist wieder Auslegungssache.
Stalking ist das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann. (-Wikipedia)
Diese Definition ist eindeutig. Es muss lediglich Wiederholung vorliegen. Die Polizei handelt meist ab vier Wochen (wobei das auch schon wieder eine Arbeitspraxis ist).
Zitat:Und mir war zwar bewusst, was ich mache (auch, wenn ich wusste, dass es ein Fehler war) und es war in keinster Weise meine Absicht, die Gesundheit meiner Ex zu gefährden oder sie auch nur irgendwie zu bedrängen oder belästigen und darauf habe ich geachtet.
Du verstehst es bis heute noch nicht , Nico.
Es geht nicht darum, ob du die
Absicht hattest ihre Gesundheit zu schädigen.
Auch Tammys Ex hat höchstwahrscheinlich nicht die
Absicht sie zu schädigen und will nur die "Wahrheit" wissen.
Es geht um die
Wirkung, die deine Aktionen haben
können.
Es geht im Strafrecht nur in wenigen Fällen um die Absicht eines mutmaßlichen Täters (Mord/Totschlag) - meist geht es um die Ausführung der Tat an sich (Straftatbestand).
Wenn du also hier so großspurig in das Definitions-Klein-Klein einsteigen willst, dann bitte... eröffne den passenden Thread.
Zitat:Nein, konnte ich nicht. Diese Möglichkeit hat sie mir nicht gegeben. Aber ich habe erkannt, dass es für mich der schleichende Tod ist und habe somit sämtliche Kontakte oder Spionageaktivitäten eingestellt.
Das tut mir leid für dich. Ich dachte, du hättest deinen Anruf bekommen, um den du gebeten hattest.
Aber du hast es überstanden. Freue dich.