Zitat von Mia2902:Und dann hoffe ich, dass Du ihm drohst, wenn er das Geld nicht bis dann und dann zurückzahlt. Du könntest dann seine Frau informieren: über die Affäre und über das Geld.
Erpressung ist ein Strafttatbestand. Damit setzt sie sich also selbst ins Unrecht.
Zitat von Mia2902:Ich denke, das wird er nicht so lustig finden und dann evtl. auf Druck zahlen.
Wenn seine Frau wirklich schwanger ist, werden beide es vorziehen, das Geld für die Kosten zu verwenden, die ihnen nach der Geburt für das Kind entstehen werden. Wahrscheinlicher ist allerdings, daß er es längst verplempert hat. Hätte er seine Finanzen im Griff, dann hätte er die TE ja gar nicht erst darum bitten müssen.
Ich fürchte, der Typ war clever genug, sich das Geld bar geben zu lassen und daß er die Existenz eines Darlehens jetzt rundweg abstreiten wird. Natürlich kann die TE ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen, doch wenn er es auf ein Gerichtsverfahren ankommen läßt, wird sie seine Schuld erst mal hieb- und stichfest nachweisen müssen, ansonsten wird er freigesprochen und sie bleibt auf den Verfahrenskosten sitzen. Selbst wenn ihr das gelingen sollte, stellt sich die Frage, ob er überhaupt zahlungsfähig ist. Falls nicht, kann er einen Privatkonkurs anstreben - auch dann ist außer zusätzlichen Gerichtsspesen für sie nichts gewesen, nur daß in diesem Fall auch die Vollstreckungskosten noch hinzkämen.
Es tut mir leid, daß ich keine besseren Nachrichten für die TE habe. Aber so wie sich das liest, wird sie das Ganze wohl als teures Lehrgeld abhaken müssen. Vielleicht kann sie es aber in 10, 20 oder mehr Jahren zumindest nachträglich noch als eine Lektion im Leben sehen, die sie vor noch Schlimmerem bewahrt hat. Im übrigen sollte sie für sich akzeptieren, daß es auch eine halbwegs gerechte Strafe für den Versuch ist, einer anderen Frau den Partner gezielt ausspannen zu wollen.
Zeit, sich eine sportliche Einstellung zuzulegen.
Ying Yang, Ying Yang...