Doppelherzchen
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Zitat von VictoriaSiempre:Aber grundsätzlich wird die Polizei nur tätig, wenn ein Delikt vorliegt - und ungewollte Liebesschwüre sind erst einmal keins. Bei einer Bedrohung sieht das anders aus.
Ich will gar nicht wissen, wieviele Anzeigen bei der Polizei eingehen, die gar nicht sein müssten und von Stalkin/Nachstellung weit entfernt sind. Klar ist es nervig, wenn der andere nicht locker lässt, aber deshalb ist es eben noch keine Straftat. In dem Fall der TE könnte es ein Anfang dessen sein, ich weiß ja nicht, was der Herr ihr so Schönes geschrieben hat. 🤷🏻♀
