BernhardQXY
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Zitat von Felica:Zulässig/ unzulässig? Schaubild 1 Person- zu 1 Haushalt- Regel
Alles kein Gesetz/Verordnung/Allgemeinverfügung.
Nur das, was in diesen Rechtssammlungen steht, ist verbindlich. Ich habe dazu eine Theorie:
Gewünscht (und wenn man ehrlich ist, ist es ja auch logisch, dass die Treffen unabhängig vom Ort des Treffens die gleiche Infektionsgefahr bedeuten) ist die Kontaktvermeidung.
In der Öffentlichkeit ist das auch relativ einfach durchzusetzen. Etwas anderes ist die grundgesetzliche Unverletzbarkeit der Wohnung. Da ist das grundsätzlich schwierig, etwas zu verbieten und auch durchzusetzen. Denn hier kann man nicht mit Gefahr im Verzug oder so argumentieren. Ergo hat man den privaten Wohnungsbereich in den Verordnungen weggelasse, bzw als "sollen" formuliert und informiert einfach anders. So wie mit den Schaubildern und dem Wording der Politikern. Somit vermeidet man unnötige Klagen, die höchst unsicher im Ausgangs sind bei gleichzeitiger Zielerreichung, nämlich dem Glauben, auch in den Privatwohnungen seien Treffen verboten.