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Datum der Trennung vorziehen ?

H
Hallo zusammen,

macht es Sinn das Trennungsdatum nach vorne zu ziehen ? Bei uns geht es nur um maximal 4 Monate. Müsste der Vater dann rückwirkend Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt zahlen ?

Der Vater hat bis Ende 2021 Vollzeit gearbeitet, jetzt nur Minijob, weil er sein Kind auch sehen will und die Frau in eine andere Stadt weggezogen ist.

Das Kind ist fast 3 Jahre alt.

Danke.

20.03.2022 18:52 • #1


Gorch_Fock
Zum einen hätte die Lohnsteuerklasse zum Jahresende gewechselt werden müssen, zum anderen ist er Unterhaltspflichtig und kann nicht nach gut dünken einen Mini-Job annehmen.
In welcher Beziehung stehst Du zu diesem Mann?

20.03.2022 19:01 • x 2 #2


A


Datum der Trennung vorziehen ?

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H
Danke. Aber direkte Antworten auf die Fragen hätte ich gerne.

20.03.2022 19:29 • #3


K
Unterhalt wird ab Datum des Antrags gezahlt. Ist die Mutter denn einverstanden mit der Änderung?

20.03.2022 19:33 • #4


M
Weil mein sein Kind sehen möchte kann man nicht Vollzeit arbeiten?
Trennungsunterhalt muss man einfordern. Das kann vor Gericht gehen und dauern wenn er nicht zahlen möchte.
Kindesunterhalt steht dem Elternteil zu, wo das Kind wohnt. Evtl. Das Jugendamt einschalten und Unterhalt einfordern. Warum ein anderes Trennungsdatum?
Das wird er wohl nicht mit machen

20.03.2022 21:05 • #5


alleswirdbesser
Zitat von Malina84:
Warum ein anderes Trennungsdatum?
Das wird er wohl nicht mit machen

Ich denke die TE ist die Next vom Kindsvater, und beide erhoffen durch Datumsfälschung die Scheidung schneller durchzukriegen.

Dass der unterhaltspflichtige Elternteil die Arbeit nicht einfach aufgeben kann, sollte ihm das JA oder der Anwalt eigentlich mitgeteilt haben. Manchmal wird sogar ein Nebenjob nahegelegt.

Edit: TE ist Kindsvater. Okay, meine Theorie ist somit Quatsch.

20.03.2022 21:46 • #6


G
Zitat von Gorch_Fock:
In welcher Beziehung stehst du zu diesem Mann


Der te schreibt über sich selbst, er ist der Vater des Kindes.

Steht alles im anderen Thread.

20.03.2022 21:49 • #7


tina1955
Mit dem vorziehen des Trennungsjahres müssen beide einverstanden sein. Und wenn das Datum so vorverlegt wird , hat die Frau auch Anspruch auf Zahlung von Beginn des Trennungsjahres an.

20.03.2022 21:50 • #8


G
Zitat von Gorch_Fock:
In welcher Beziehung stehst du zu diesem Mann


Der te schreibt über sich selbst, er ist der Vater des Kindes.

Steht alles im anderen Thread.

20.03.2022 22:04 • #9


darkenrahl
Zitat von Gracia:
Der te schreibt über sich selbst, er ist der Vater des Kindes. Steht alles im anderen Thread.

Jetzt verstehe ich, vorher nur Bahnhof.
Der TE ist getrennt und NP verlangt rückwirkend Unterhalt. Oder stehe ich immer noch neben den Füssen?

20.03.2022 22:46 • x 1 #10


G
Zitat von darkenrahl:
Jetzt verstehe ich, vorher nur Bahnhof. Der TE ist getrennt und NP verlangt rückwirkend Unterhalt. Oder stehe ich immer noch neben den Füssen? ...


So hab ich es verstanden. Aber schwierig zu sagen wenn jemand in der dritten Person schreibt. Dazu noch der Minijob

20.03.2022 23:02 • x 1 #11


PrinceErik
Ich meine gehört zu haben, dass nicht beantragter, also nicht in Anspruch genommener Trennungsunterhalt (nicht Kindesunterhalt!) als verwirkt gilt und erst ab offizieller Festlegung durch Anwalt fällig sei... Aber bitte lieber beim Anwalt informieren, ich bin mir da auch echt nicht sicher...

20.03.2022 23:05 • #12


VictoriaSiempre
Zitat von darkenrahl:
Jetzt verstehe ich, vorher nur Bahnhof. Der TE ist getrennt und NP verlangt rückwirkend Unterhalt. Oder stehe ich immer noch neben den Füssen?

Tja

Lt. seinem anderen Thread ist die Mutter samt Kind von jetzt auf gleich verzogen, er hinterher, Job gekündigt, Minijob aufgenommen, Geld fürs Kind mal so, mal so gezahlt.

Da viele Infos fehlen, bleibt halt nur "Bahnhof"

Unterhalt muß meines Wissens gefordert werden; zumindest gilt das für den Trennungsunterhalt. Der wird nicht rückwirkend fällig, sondern erst ab Forderung. Bei Unterhaltszahlungen für das Kind mag das anders aussehen.

Den Trennungszeitpunkt zurückdatieren macht nur Sinn, wenn a) beide damit einverstanden sind und b) beide eine schnelle Scheidung wollen. Sonst bringt es nur den evtl. Vorteil, dass Trennungsunterhalt meist höher ist als nachehelicher Unterhalt.

Auswirkungen auf Unterhaltszahlungen für‘s Kind hat das meines Wissens nicht. Aber bereits im anderen Thread ist dem TE dringend geraten worden, einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen, der kann ihn schlauer machen als wir hier mit unserem gefährlichen Halbwissen.

20.03.2022 23:07 • x 5 #13


darkenrahl
Zitat von Gracia:
So hab ich es verstanden. Aber schwierig zu sagen wenn jemand in der dritten Person schreibt. Dazu noch der Minijob

Danke.
Also verstehe ich richtig. Seine EX ist in der Bundeswehr und hat Auswärtsaufgaben. In diesen Auswärtsjobs *beep* sie fremd, verlässt den TE, der muss aus ihrem Haus ausziehen und sieht dadurch sein Kind nur noch selten.
Jetzt verlangt sie von ihm seit der Zeit seines Auszuges Unterhalt.
Wer schaut denn während ihrer Abwesenheit dem Kind, sie wird es ja kaum mitnehmen zu Fremdfick...n. Das wird ja kaum bei Auswärtseinsätzen genehm sein.

20.03.2022 23:13 • x 1 #14


darkenrahl
Sorry, jetzt habe ich diesen Thread mit einem anderen vermischt, von wegen Bundeswehr. (Eheaus nach sechs Jahren)
Aber jetzt scheint es noch undurchsichtiger zu sein.

20.03.2022 23:19 • x 1 #15


A


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