Zitat von darkenrahl:Jetzt verstehe ich, vorher nur Bahnhof. Der TE ist getrennt und NP verlangt rückwirkend Unterhalt. Oder stehe ich immer noch neben den Füssen?
Tja
Lt. seinem anderen Thread ist die Mutter samt Kind von jetzt auf gleich verzogen, er hinterher, Job gekündigt, Minijob aufgenommen, Geld fürs Kind mal so, mal so gezahlt.
Da viele Infos fehlen, bleibt halt nur "Bahnhof"
Unterhalt muß meines Wissens gefordert werden; zumindest gilt das für den Trennungsunterhalt. Der wird nicht rückwirkend fällig, sondern erst ab Forderung. Bei Unterhaltszahlungen für das Kind mag das anders aussehen.
Den Trennungszeitpunkt zurückdatieren macht nur Sinn, wenn a) beide damit einverstanden sind und b) beide eine schnelle Scheidung wollen. Sonst bringt es nur den evtl. Vorteil, dass Trennungsunterhalt meist höher ist als nachehelicher Unterhalt.
Auswirkungen auf Unterhaltszahlungen für‘s Kind hat das meines Wissens nicht. Aber bereits im anderen Thread ist dem TE dringend geraten worden, einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen, der kann ihn schlauer machen als wir hier mit unserem gefährlichen Halbwissen.