Blanca
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Zitat von Solskinn2015:Wenn der Arzt und die Krankenschwester heiraten, und sich nach 20 Jahren trennen ist doch die Rolle des Arztes bei der Bildung des Ehevermögens nicht höher anzusetzen als das der Krankenschwester zumal wenn noch Kinder da sind.
Recht ist das erzwingbare menschliche Verhalten. Daher ist letztlich das anzusetzen, was sich vor Gericht realistischerweise erwirken läßt. Und das ist heute in Sachen nachehelicher Unterhalt wohl weniger als noch vor 20 Jahren. Wieviel genau es sein wird, kann Kinbakubi herausfinden, indem sie ihren Anwalt fragt und es gerichtlich klären läßt (Richter haben Ermessensspielräume). Auch ein Blick in die Düsseldorfer Tabelle schadet sicher nicht dabei.
Ob sie das, was ihr ggfs. gerichtlich zugesprochen wird, dann als "fair", "angemessen" oder "gerecht" empfindet, bleibt ihr überlassen. Wenn sie sich unbedingt "abgewertet" fühlen will, wird sie das Urteil eben zum Anlaß nehmen, dies zu tun. Andere sähen sich vielleich "aufgewertet" dadurch, daß ihnen wenig Unterhalt zugesprochen wird. Sie sehen es vielleicht so, daß das ein deutliches Zeichen ist, daß der Richter ihnen den Neustart zutraut und nehmen es zum Anlaß, den jetzt durchzuziehen.