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Ehefrau hat Affäre mit Hausarzt

I
Sagt mal wollt ihr den TE mit aller Gewalt noch tiefer ins Unglück stürzen?
Zwei erwachsene Menschen haben eine Affäre begonnen und manche hier würden die Rächer der Enterbten spielen mit irgendwelchen öffentlichen Denunzierungen… bei allem Verständnis für Ärger und Wut, irgendwo sollt man schon mal eine Grenze ziehen

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E
Lieber @Rumtrauben,

Schwierige Situation in der du gerade steckst, mein Mitgefühl dafür. Was mich etwas überrascht ist, dass du mir den Anschein machst, sie alleine lösen zu wollen.... Kann das überhaupt funktionieren? In meinen Augen nicht wirklich.

Ich weiß, dass es schwierig ist auszuhalten, nichts zu tun - also ich habe voll Verständnis für dein ringen und bangen.

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A


Ehefrau hat Affäre mit Hausarzt

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L
Zitat von Vilya:
Das stimmt nicht ganz. Er könnte rechtlich gesehen ganz schön große Probleme bekommen.

Hier bitte ich Dich um belastbare Belege für diese Behauptung. Denn ich komplett anderer Meinung.

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L
Zitat von aequum:
Ebenso wenn man z.B. im Onlineportal der Paxis und des Arztes unter den Patientenbewertungen einen entsprechenden Eintrag vornimmt.

Dünnes Eis, da DU oder der TE in der Beweislast wäre.

Nochmal: WAS sollen diesen Vorgehensweisen für ein Ziel haben? Genugtuung? Rache? Vermeintliche Gerechtigkeit? Geht dem TE oder seiner Ehe dann besser?

Vielleicht kriege ich von Dir eine Antwort?!

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R
Zitat von Ella:
Lieber @Rumtrauben, Schwierige Situation in der du gerade steckst, mein Mitgefühl dafür. Was mich etwas überrascht ist, dass du mir den Anschein machst, sie alleine lösen zu wollen.... Kann das überhaupt funktionieren? In meinen Augen nicht wirklich. Ich weiß, dass es schwierig ist auszuhalten, nichts zu tun - ...

Doch, das kann funktionieren.

Von Vorteil wäre aber, wenn die Frau Rumtrauben sich einer Freundin anvertrauen könnte (vorzugsweise eine, welche ohne Liebhaber auf beiden Beinen im Leben steht) und wieder zurück in die Ehe findet.

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Vilya
Zitat von Lumba:
Hier bitte ich Dich um belastbare Belege für diese Behauptung. Denn ich komplett anderer Meinung.

Körperliche Liebesbeziehungen zwischen Arzt und Patient sind problematisch. Laut § 174c Strafgesetzbuch ist der sexuelle Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses strafbar. Der Versuch reicht bereits aus. Kommt der Fall vor Gericht, beziehen sich Gerichte schnell auf dieses Gesetz. Ein Arzt bricht das Vertrauensverhältnis, wenn er sexuellen Kontakt zum Patienten sucht.
Auch einige Berufsordnungen der Landesärztekammern verbieten sexuelle Kontakte mit Patienten. Ärzte dürfen diese auch nicht dulden.
Insbesondere bei der Behandlung von Patienten mit seelischen Störungen sind sexuelle Kontakte und Handlungen als Missbrauch zu sehen.
Geht der Versuch vom Patienten aus, sollte dies in der Patientenakte dokumentiert und mit diesem besprochen werden. Sollte der Patient nicht von weiteren Flirtversuchen oder körperlichem Kontakt absehen, ist es ratsam, die Behandlung zu beenden beziehungsweise die Behandlung an einen Kollegen zu überweisen.
Konsequenzen
Bei einem Verstoß kann dem Arzt im schlimmsten Fall nach § 174c StGB eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren drohen. Nach § 47 StGB ist auch eine Geldstrafe möglich. Außerdem droht ein Berufsverbot als Arzt und der Entzug der Approbation.
Neben dem materiellen Schaden kann auch immaterieller Schaden entstehen. Man bedenke hier beispielsweise den Rufschaden.
Sollte es zu einer Anzeige kommen, ist eine rechtliche Unterstützung sehr empfehlenswert. Ärzte sollten sich dann rechtzeitig um einen Anwalt kümmern.

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I
Zitat von Lumba:
Dünnes Eis, da DU oder der TE in der Beweislast wäre. Nochmal: WAS sollen diesen Vorgehensweisen für ein Ziel haben? Genugtuung? Rache? ...

Die virtuelle Tinte unter dem Eintrag wird noch nicht mal getrocknet sein, wird dafür der erste Brief vom Anwalt im Briefkasten liegen. Als ob sich jemand kommentarlos seine Existenzgrundlage kaputt machen lassen würde mit irgendwelchen Geschichten über Google Bewertungen. Und dann beginnt die unendliche Geschichte, weil man ja „im Recht“ ist, vermeintlich und nicht nachgeben will.

#157


L
Zitat von Vilya:
Körperliche Liebesbeziehungen zwischen Arzt und Patient sind problematisch.

Ja, das stimmt. Das streite ich ja nicht ab. Der Arzt ist ein Depp, die Frau des Te... naja...

Deine Ausführungen stimmen auch. ABER: Weißt Du welche Beweis-Schlamm-Schlacht da los gehen würde? WER will das, was soll das.

Und auch Dich frage ich: Was soll das Ziel sein?

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Vilya
Zitat von Lumba:
Ja, das stimmt. Das streite ich ja nicht ab. Der Arzt ist ein Depp, die Frau des Te... naja... Deine Ausführungen stimmen auch. ABER: Weißt Du ...

Das Ziel sollte eigentlich nur sein, daß es in der Kombination nicht einfach "nur" zwei Erwachsene sind die eine einfache Affäre haben wie hier so oft betont wurde. Nicht mehr, nicht weniger.
Ärzte, Lehrer, Dozenten, Professoren haben alle eine gewisse Machtposition die sie ausnutzen können, andersrum kann ihnen das auch zum Verhängnis werden.
Ich finde diesen Arzt einfach sehr suspekt.

x 4 #159


I
Zitat von Vilya:
Machtposition die sie ausnutzen können

Und wo hat er seine Position ausgenutzt? Konnte sich die arme Frau der Affäre nicht erwehren?
Es wird hier wieder alles über einen Kamm geschert, genau so wie bei üblichen „zeig ihn wegen Bedrohung an“ Ratschlägen, weil der Ex gesagt hat, man werde sich noch umsehen

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Vilya
Zitat von Iunderstand:
Und wo hat er seine Position ausgenutzt? Konnte sich die arme Frau der Affäre nicht erwehren? Es wird hier wieder alles über einen Kamm geschert, ...

Du verstehst mich nicht. Ich habe mit keinem Wort gesagt er hätte seine "Macht" ausgenutzt. Er hat es aber auch nicht unterbunden das sie sich an ihn ranmacht. Ergo ist es für mich ein suspekter Arzt.
Aber das hilft dem TE hier jetzt überhaupt nicht.

x 3 #161


E
Wie lange wollt ihr euch noch mit dem ethischen und beruflichen Fehltritt des Arztes befassen?

x 2 #162


I
Zitat von Vilya:
Du verstehst mich nicht. Ich habe mit keinem Wort gesagt er hätte seine "Macht" ausgenutzt. Er hat es aber auch nicht unterbunden das sie ...

Klar ist der Typ suspekt, aber moralische Verwerflichkeit begründet keine Strafbarkeit.
Falls du mit „nicht unterbunden“ auf ein Unterlassungsdelikt raus willst, glaube ich ist die Vorschrift ein eigenhändiges Delikt

#163


Vilya
Zitat von Iunderstand:
aber moralische Verwerflichkeit begründet keine Strafbarkeit.

Das stimmt ja eben so nicht.

#164


C
Zitat von Iunderstand:
moralische Verwerflichkeit begründet keine Strafbarkeit.

In diesem Fall schon. Habe es nur überflogen, aber sie scheint in therapeutischer Behandlung bei ihrem Hausarzt. Damit kann er sich strafrechtlich schuldig machen. Wie immer muss gerichtlich entscheiden werden, ob das im Konkreten tatsächlich der Fall wäre. Dafür gibt es dann gerichtlich bestellte Gutachter. Wenn ich an Stelle des Arztes wäre, könnte ich mich nach dem Brief des TE einer großen Nervosität nicht erwehren.

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A


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