6626

Ehefrau trennt sich

P
Hab ich das richtig verstanden das deine Ex gemeint hat du hättest dich nicht nach der Tochter im Krankenhaus erkundig? Dabei hat Sie dir doch alle Daten verweigert auf Nachfrage? Und Sie hat die Tochter nach dem Krankenhausaufenthalt direkt ohne Info an dich abgeschoben? Auch bringt Sie die Kinder krank in die Kita und ist nicht erreichbar.

15.04.2025 09:57 • x 3 #3196


V
@AtzeFlip

Vorsicht wäre ich bei den Tipps von Nalf - von wegen vorübergehend. Oft wird was zementiert, was dann auch für Jahre so bleibt.

1. Familiengerichte interessieren sich wohl eher selten für die Vergangenheit und für die Fehler darin. Sie sehen nur die jüngere Vergangenheit und fallen leider oft auf das Eindrucksmanagement ein - also wie man sich selbst verkauft. Sobald deine älteste Tochter auch nur ein Jahr in die Schule geht, und sie zu dem Zeitpunkt vllt. 30 km weit weg wohnt, wird es schwierig das nochmal zu drehen. Schulorte gelten meist als hauptsächlicher Wohnort. Da zählt Kontinuität. Schulortwechsel wird sehr ungern gesehen.
2. Das WM sehen sie in Deutschland nicht gerne
3. Signalisiere, dass du im Streitfall das Resimodell stemmen kannst
4. JA sind wohl selten neutral und selten für das WM (in NL, Canada, Skandinavien wird diese gerne gesehen und hat für die Kids wohl eher Vorteile. Deutschland ist das sehr konservativ.

15.04.2025 10:08 • #3197


A


Ehefrau trennt sich

x 3


A
@PsychoMantis ja der genaue wortlaut als .... vor ca. 14 Tagen im Krankenhaus
war, habe ich ihm dies gleich mitgeteilt und er hat sich nicht einmal nach ihr erkundigt. Von
einem Besuch war nie die Rede.(…)
oder gut ist auch das hier:
Ich möchte
doch, dass die Mädchen ihren Vater auch weiterhin sehen usw, er ist doch der Vater.

Ich habe ja um den Bericht des Krankenhauses gebeten diesen aber nie erhalten, auf Rückfrage bei der Kinderärztin sagte diese mir ja das kein Kind wegen einer Bindehaut entzündung stationär aufgenommen wird.
Und wegen der Erreichbarkeit wurde wie folgt von der Antragsstellenden seite Argumentiert.
Die Kindsmutter befand sich im Urlaub. Während dieser Zeit hatte der Antragsgegner die gemeinsamen Töchter betreut.

15.04.2025 10:12 • x 1 #3198


A
Naja sagen wir mal so, wir also ich und meine Anwältin reagieren auf Antrag und auf Erwiderung sachlich, reflektiert und ohne Vorwürfe und lösungs und kooperationsbereit mit belegbaren Fakten.
Hingegen die Antragstellende Seite nur mit Vorwürfen , Beschuldigungen und keinen Belegbaren Argumenten um sich wirft.
Nur dinge aus der Vergangenheit, und wie Nalf erwähnte wahrscheinlich die Einbildung der Frau.
Bis 03/2024 gab es halt die Klassische Rollenverteilung ich als Versorger und sie als die Betreuende Mutter.
Danach änderte sich aber Grundlegend alles, so das selbst die Kitaerzieher fragten ob die Mutter überhaupt noch existiere.

15.04.2025 10:19 • x 1 #3199


V
@AtzeFlip

ich vermute, dass gerade das letzte Jahr massiv die Bindung zu den Kindern geändert hat. Ihr Wille? noch sein klein, bis auf die Älteste.

Aus meiner Erfahrung: Wechselmodell nicht mit 50 / 50, sondern eine eindeutige Gewichtung, damit Schule etc gerade in strittigen Fällen einen Hauptansprechpartner haben. Ideal aus meiner Sicht (8/6 Tage oder 9 / 5)

(alles quatsch mit Pauschalen wie zu kleine / schon große Kinder) -es kommt auf das wie an. Die Häufigkeit der Wechsel ist je kleiner desto häufiger und umgekehrt.

15.04.2025 11:22 • #3200


A
Ich zitiere gerne mal das Fazit der Dame des Jugendamtes.
Es handelt sich hier um Kindeseltern mit erheblich gestörter Kommunikation und
Uneinigkeit bei der Einschätzung, welches Umgangsmodell das Richtige für die noch sehr
jungen Kinder sei. Herr ..... bevorzuge ein Wechselmodell, das komme für Frau .....
jedoch nicht in Frage, da die Kinder ihrer Ansicht nach einen stabilien Lebensmittelpunkt
mit festen Strukturen brauchen.
Es werden folgende familiengerichtliche Entscheidungen angeregt:
Die Kommunikation der Kindeseltern ist aktuell erheblich gestört, weshalb es keine
tragfähige Grundlage für ein Wechselmodell gibt. Das Jugendamt empfiehlt deshalb ein
Residenzmodell mit regelmäßigen Umgängen.
Auch im Hinblick auf kommende Einschulungen ist zu bedenken, dass im Rahmen des
geteilten Sorgerechts die Auswahl der Schule gemeinsam erfolgen muss. Die Distanz
zwischen den Wohnorten der Kindeseltern spricht ebenfalls gegen ein Wechselmodell.
Das Umgangsmodell könnte im Laufe der kommenden Jahre jedoch an die Entwicklung
der Kinder angepasst und erweitert werden.
Ich rege an, dass die Kindeseltern gerichtlich zu Beratung verpflichtet werden. Ziel sollte
dabei sein, dass die Kindeseltern eine tragfähige, am Wohl der Kinder orientierte,
sachliche und lösungsoriertierte Kommunikation entwickeln. Zur Wahl stehen Beratungen
in einer Erziehungs- und Familienberatungsstelle, Aufsuchende Trennungsberatung oder
Mediation.

15.04.2025 11:38 • x 1 #3201


V
@AtzeFlip

Das meinte ich mit der Entfernung sehe ich auch kritisch. Die Entfernung spricht gegen das WM, näher zu ihr ziehen habe ich Dir ja per PN geschrieben. Ich würde vor Gericht klar sagen, dass ein Umzug spätestens 2026 geplant ist. Wie bereits mitgeteilt, sind Deutsche Fam Gerichte hier fruchtbar. Hochstrittig und Risendenzmodell ist für JAs und Gerichte oft in Ordnung und bei WMs unmöglich. Häufig werden WMs mit zu häufigen Wechseln begründet. Das ist der total Blödsinn. 12 / 2 oder 7 / 7 haben gleich viele Wechsel. Ich bevorzuge daher den Begriff paritätisches Wechselmodell.

Bei einem heutzutage häufigen erweiterten Residenzmodell sind die Kinder aufgeteilt in 12 / 2 und besuchen in jeder Woche an einem Nachmittag den anderen Elternteil für ein paar stunden. Das ist das eigentliche Wechselmodell.

Also hier wird also einfach alles irgendwie argumentativ verdreht.

15.04.2025 11:52 • x 2 #3202


Birkai
Zitat von Cabonga1970:
Aus meiner Erfahrung: Wechselmodell nicht mit 50 / 50, sondern eine eindeutige Gewichtung, damit Schule etc gerade in strittigen Fällen einen Hauptansprechpartner haben. Ideal aus meiner Sicht (8/6 Tage oder 9 / 5)

Das hast du in einem anderen Thread schon mal geschrieben. Nur weil das Kind zwei Tage länger bei einem Elternteil sind, ändert dies nicht wirklich viel in Richtung Schule/ Kindergarten.

Zitat von AtzeFlip:
Herr ..... bevorzuge ein Wechselmodell, das komme für Frau .....

Da ist die Klarstellung wichtig, dass du auch das Residenzmodell abbilden kannst und auf das Wechselmodel nur abgezielt hast, da dir der gleichwertige Kontakt der Kinder zu beiden Elternteilen wichtig ist.

15.04.2025 13:59 • x 4 #3203


Kroenchen_richten
Zitat von AtzeFlip:
das komme für Frau .....
jedoch nicht in Frage, da die Kinder ihrer Ansicht nach einen stabilien Lebensmittelpunkt
mit festen Strukturen brauchen.

Die Frau x hervorragend leistet, in der Therme, auf Reisen, und im Bett.
Da musste ich doch mal herzlich lachen.

Schade, Frau Jugendamt hatte wohl keinen Kontakt zum Ältesten.

15.04.2025 15:58 • x 3 #3204


V
Zitat von Birkai:
Nur weil das Kind zwei Tage länger bei einem Elternteil sind, ändert dies nicht wirklich viel in Richtung Schule/ Kindergarten.

Es ändert sich dahingehend was, dass es bei 9 / 5 je nach Aufteilung dazu kommt, dass die Kinder dann von 10 Schultagen je nach dem wie die Aufteilung ist, bis zu 8 Schultage beim Elternteil X und nur 3 beim Y verbringt. Dann gibt es klar einen Ansprechpartner, dann ist klar, wer das Kindergeld bekommt, etc. pp.

15.04.2025 16:46 • x 1 #3205


A
@kroenchen_richten nee, der wurde mal im Bericht der Verfahrensbeiständin erwähnt aber das war’s dann auch wieder.
Aber das gleiche dachte ich mir auch

15.04.2025 17:31 • #3206


Kroenchen_richten
Besorge dir unbedingt die Beurteilung/Aussagen von Kindergarten und Co.
Vor der Verhandlung, damit die Anwältin das einreichen kann.

War ihr Sohn auch schon mal bei dir?
Ich würde mal die Anwältin fragen, ob es Sinn macht, auch zu betonen das der Junge wenn er möchte auch gerne bei dir sein darf.

15.04.2025 17:55 • x 2 #3207


Birkai
Zitat von Cabonga1970:
Dann gibt es klar einen Ansprechpartner,

Kann dir aus einem Fall in meiner Umgebung sagen, dass dies dort nicht der Fall ist. Die Schule geht hier auf Nummer sicher und informiert beide Elternteile. Maximal der Notfallanruf richtet sich danach, wer aktuell zuständig ist.

Das Kindergeld hat ja nichts mit der Schule zu tun, worauf sich mein Kommentar bezog.

@AtzeFlip Kleiner Tipp, sollte bei euch wider Erwarten doch eine Wechselmodell stattfinden. Macht eine ordentliche Vereinbarung dazu, sofern es nicht gerichtlich geregelt wird. Gerade in strittigen Fällen ist es wichtig.

15.04.2025 18:02 • x 3 #3208


A
@kroenchen_richten nee war er leider noch nicht, als ich die Mädels das letzte Mal holte wollte ich mich gerade mit ihm unterhalten als die NF ihn gleich zurück gepfiffen hat.

15.04.2025 18:08 • #3209


A
@Birkai ich hoffe das sie also die NF kein Recht bekommt beim Gericht. Das wäre echt ein gravierender Rückschritt und für die Kinder noch mehr Belastung.

15.04.2025 18:11 • #3210


A


x 4