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Ehefrau trennt sich

V
@Birkai Es ging mir nicht um Information an sich. Sollte z.b. ein Kinde Förderbedarf haben und man kann sich, aus welchen Gründen auch immer, mit dem anderen nicht abstimmen, dann ist klar, dass sich einer mehr drum kümmert, als der andere. Kindergeld ist eindeutig. Einer zahlt unterhalt, der andere schafft an. Bei 50 / 50 kann es einfach zu mehr Diskussionen führen...

15.04.2025 19:58 • #3211


Birkai
Zitat von AtzeFlip:
ich hoffe das sie also die NF kein Recht bekommt beim Gericht. Das wäre echt ein gravierender Rückschritt und für die Kinder noch mehr Belastung.

Bereitet den Termin gut vor. Mehr kannst du aktuell nicht machen.

Vielleicht schaust du mal, was man ggf. bei gestörter Kommunikation machen kann z.B. Übergabebuch. Es gibt auch Apps zur Organisation des Co-Parenting. Kenne mich damit nicht aus, aber eventuell wäre das eine idee.


@Cabonga1970 also alles wie beim Residenzmodells nur als Wechselmodel verpackt.

15.04.2025 20:55 • x 1 #3212


A


Ehefrau trennt sich

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V
Zitat von Birkai:
Vielleicht schaust du mal, was man ggf. bei gestörter Kommunikation machen kann z.B. Übergabebuch. Es gibt auch Apps zur Organisation des Co-Parenting. Kenne mich damit nicht aus, aber eventuell wäre das eine idee.

Funktioniert auch nicht, wenn sich einer verweigert.

Zitat von Birkai:
also alles wie beim Residenzmodells nur als Wechselmodel verpackt.

nein, Wechselmodell heißt nicht zwingend 50 / 50. Kanadische, skandinavische Studien empfehlen wohl sehr start das Wechselmodell, aber nicht 50 / 50. Residenz ist oft: 80 zu 20 %, Wechselmodelle werden oft im Verhältnis 60 / 40 bzw. 2/3 zu 1/3 empfohlen. Das ist weit weg vom Residenzmodell, also keine Mogelpackung.

15.04.2025 21:22 • #3213


Balu85
Zitat von Cabonga1970:
Kindergeld ist eindeutig. Einer zahlt unterhalt, der andere schafft an. Bei 50 / 50 kann es einfach zu mehr Diskussionen führen...

nö eigentlich nicht, bei 50/50 wird der Unterhalt anders bestimmt. KG geht an den wo der Hauptwohnsitz ist und wird mit dem Unterhalt verrechnet.
Wenn Unterschriften von beiden Elternteilen notwendig sind ist es egal ob WM oder RM oder ob AE und der andere zahlt nur. Solange beide Elternteile sorgeberechtigt sind müssen sich auch beide irgendwie einigen.

15.04.2025 21:52 • x 6 #3214


Wolli66
Hi Atze, ich lese von Anfang bei Dir mit. Bei mir war es ähnlich.
Ich empfehle Dir, die FAQ des Trennungsforums zu lesen: https://trennungsfaq.com/

Wann ist die Gerichtsverhandlung zum Umgang?
Die aktuelle Situation ist ungünstig für Dich. Das JA empfiehlt das Residenzmodell und Deine Anwältin schickt seitenlange Klarstellungen an das Gericht.

Beim Gericht kommt an: hochstrittiges Paar, daher kommt kein WM infrage.

16.04.2025 06:21 • x 1 #3215


Birkai
Zitat von Cabonga1970:
Funktioniert auch nicht, wenn sich einer verweigert

Darum geht es doch aktuell nicht. Atze ist gerade in der Vorbereitung des Termines beim Familiengericht. Es wird wegen der gestörten Kommunikation ein Residenzmodell bevorzugt. Wenn er aufzeigt: Ja unsere Kommunikation funktioniert gerade nicht, aber ich habe mich mit Alternativen beschäftigt, damit es möglich wäre die Kommunikation trotzdem hinzukriegen. Es zeigt Interesse und dass man gewillt ist, mit das anderen Elternteil gemeinsam zu erziehen.

16.04.2025 06:30 • x 3 #3216


B
Zitat von Wolli66:
Beim Gericht kommt an: hochstrittiges Paar, daher kommt kein WM infrage.

Japp, allerdings ist ein Residenzmodell bei Atze im Grundsatz auch möglich. Deswegen war ja auch der Rat entsprechend nachzuweisen, dass er das auch stemmen kann.
Argumente im Sinne: feste Betreuung gewährleistet, fall Back für Notfälle gesichert
Der Ex einen Gefallen damit tun, damit sie die Umschulung hinbekommt, dann neu bewerten, für Anpassungen offen.
Familienhilfe wünschen , pro aktiv den Wunsch nach Normalisierung der Elternbeziehung kommunizieren,
Evtl pro aktiv Anlaufstellen suchen und Termine ausmachen
Wenn das stimmt, dass Familienrichter die Zukunft bewerten dann würde ich raten, aktiv zu werden und das reagieren überwinden

16.04.2025 06:37 • x 7 #3217


Wolli66
Zitat von BernhardQXY:
Japp, allerdings ist ein Residenzmodell bei Atze im Grundsatz auch möglich. Deswegen war ja auch der Rat entsprechend nachzuweisen, dass er das auch ...

Hast Du Erfahrungen vor dem Familiengericht ..?
Ich stimme Dir zu, dass Atze aktiv werden sollte....aktuell akzeptiert er, das seine Ex mit ihm fast nach Belieben umspringt.

Ich gehe davon aus, dass die Familienrichter leider das RM bei Atzes' Ex zementieren werden...
Hauptargument Betreuungskontinuität Seine Ex war jahrelang - bis auf die Monate der Umschulung - die Hauptbetreuungsperson für die Kids.

Und als Mann hast Du im Trennungsfall in Deutschland beim FG weitestgehend immer eine Uphill-Battle, wenn es um Betreuungsmodelle geht.

16.04.2025 06:47 • #3218


A
Guten Morgen,
Das Jugendamt hat in ihrer Stellungnahme in keinsterweise erwähnt das ich aktiv das Gespräch zu diesem gesucht habe bzw. das ich überhaupt da war. Jugendamt und Verfahrensbeistand kennen auch die Stellungnahme mit den Beweisen meiner Anwältin noch nicht.

Ein Residenzmodell wäre auch bei mir durchaus möglich. Ich habe diese Woche auch die Zusage eines Arbeitgebers bekommen wo ich das 6 monatige Praktikum für die Umschulung absolviere. Dieser ist in absoluter Wohnort Nähe der Kinder.
Also auch daran habe ich gedacht.
Mein Backround Netzwerk für Notfall Betreuung der Kinder wird auch immer stärker.

16.04.2025 06:51 • x 4 #3219


Wolli66
Zitat von AtzeFlip:
Guten Morgen, Das Jugendamt hat in ihrer Stellungnahme in keinsterweise erwähnt das ich aktiv das Gespräch zu diesem gesucht habe bzw. das ich ...

Hallo atze, ich möchteDich nicht desillusionieren, aber das JA ist nicht Dein Freund!
Solange es Deine Ex nicht gnadenlos überreisst, heisst die Standardlösung RM bei der Mutter.

Niemand! Der jetzt involvierten Helferindustrie wird auf die Idee kommen, das RM bei Dir umzusetzen

Du hast die kleine Chance, die Du hattest, verstreichen lassen, als Du es zugelassen hast, dass Deine Ex die Kinder - trotz Absprache - vor Dir aus der Kita abholt bzw abholen lässt.

DAS hättest Du unterbinden müssen!

Nochmal: Wann ist der Gerichtstermin?

16.04.2025 07:01 • x 2 #3220


B
@Wolli66
Zum Glück fehlt mir die Erfahrung.
Unabhängig davon aber werden ja auch Residenz Modelle bei Vätern entschieden. Auch wenn die Chance klein ist, finde ich dass die Mühen sich gegen die Aktionen der Ex zu wehren weniger helfen als zeigen zu können, hey ich kann das auch stemmen.

16.04.2025 07:17 • x 1 #3221


B
Zitat von Wolli66:
DAS hättest Du unterbinden müssen!

Wie denn.

16.04.2025 07:18 • #3222


A
@Wolli66 ich habe es ja unterbinden wollen ich war jedesmal mal bei der Kita bin jedesmal zum Wohnort der Mutter gefahren jedesmal fing sie mich an am Tor. Und jedesmal teilte ich dieses meiner Anwältin mit diese sagte ich solle sofort das Jugendamt einschalten.
Also tat ich auch das. Nur das Jugendamt hat in keinsterweise auf dieses reagiert. Bzw dazu Stellung genommen. Aus Anwaltlicher Sicht habe ich alles unternommen.
Meine Anwältin riet mir davon ab die Polizei hinzuzuziehen da dies eine Eskalation der Situation herbeiführen würde.

16.04.2025 07:19 • x 1 #3223


A
@BernhardQXY das frage ich mich auch. Wenn weder JA noch andere stellen diese Hinweise komplett weg wischen.
Hätte ich dies getan hätte ich die Polizei zuhause gehabt so kenne ich meine NF.

16.04.2025 07:20 • #3224


B
@AtzeFlip
Ich glaube das war richtig. Denn man kann als Außenstehender die Eskalation als Krieg gegen die Mutter verstehen

16.04.2025 07:20 • x 2 #3225


A


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