Zitat von AtzeFlip: ich habe vor ca 2 Wochen selbst einen Antrag bei Gericht gestellt. Und zwar einen ziemlich harten, also mein Anwalt drängt mich nicht sondern er badet meins wieder aus. Ich habe Antrag auf Übertragung des lebensmittelpunktes gestellt und Übertragung des ABRs.
sieht aber massive Verfahrens Fehler. Die er gut mit einbauen kann.
Au Mann Atze.
Warum machst Du das?
Denkst Du, ein Richter nimmt Dich ohne Anwalt ernst?
Sei mir nicht böse, aber das ist blinder Aktionismus.
Alleine das hier:
Zitat von AtzeFlip: Die Einschulung war katastrophal, meine Tochter stand dort mit dreckigen Turnschuhen dreckigen Kleid, und einer Zuckertüte die leer war.
Und Mutti hat Sektchen geschlürft.
Wenn das Deine Gründe waren, Dir das ABR zu übertragen, weiß ich wie das Ganze ausgeht.
Das interessiert einen Toten!
Du solltest Dir erstmal gründlich überlegen, was Du eigentlich willst.
Ganz zu Anfang wolltest Du das WM. Jetzt willst Du das alleinige ABR.
Für ein WM sind Deine ganzen Verfahren völlig kontraproduktiv.
Lies Dir mal den ersten Punkt meiner Kriterien für ein WM durch. Habe ich Dir extra fett markiert.
Kommst Du selber drauf?
Genau. Es zeigt, dass ihr nicht kooperieren könnt. Wer da Schuld hat, ist völlig egal.
Ich weiß nicht, was Dein RA da versucht zu retten.
Was er machen kann, ist, das alleinige ABR zu beantragen mit der Begründung, dass Du das WM etablieren willst, weil es das Beste für das Kind.
Umgekehrt aber, wenn das alleinige ABR bei der Mutter liegt, sie das WM nicht unterstützt.
Das wäre das Beste für das Kindeswohl. So könntest Du argumentieren.
Du scheinst aber immer noch immer vieles durcheinander zu schmeißen, denn das alleinige ABR/Lebensmittelpunkt hat immer noch nichts mit dem Sorgerecht zu tun.
Für Hortanmeldungen, Kiga, Schule etc seit ihr dann immer noch
gemeinsam verantwortlich, obwohl dann der LBM bei Dir liegt.
Aber noch mal mein dringebder Rat:
Lass die Finger vom Sorgerecht.
Und wenn Du das WM anstrebst, höre bitte auf, die Mutter mit Dreck zu bewerfen.
Dein Fokus muss auf dem Kind liegen, nicht auf der Mutter.
Inwieweit hat jetzt das Sekt-Schlürfen der Mutter das Kindeswohl beeinflusst?
Vielleicht kommst Du selber auf die Anwort.
Wenn sie einen guten RA hat, wird sie Dir da ggf einen Strick draus drehen unter dem Motto, dass Du sie nicht respektierst.
Wie sieht eure Umgangsregelung aus?
Hält sich die Mutter dran?
Zitat von AtzeFlip: Hortantrag nicht gestellt und Betreuungszeiten in der Kita einseitig reduziert. Verstößt laut Anwalt gegen das gemeinsame Sorgerecht.
Der Zwischenvergleich ist so nicht mehr umsetzbar.
Wichtige Unterlagen leitet sie nicht weiter, und Dinge aus Schule usw auch nicht.
Ja damit verstößt sie gegen das Sorgerecht. Das reicht aber nicht, Dir das alleinige Sorgerecht zu übertragen.
Der Entzug des Sorgerechts ist immer allerletztes Mittel.
Du könntest zB, wenn das Gericht beschlossen hat, Unterlagen herauszugeben, bei Gericht ein Ordnungsgeld beantragen.
Vermutlich wärst Du damit auch erfolgreich
Aber deswegen das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht deswegen zu beantragen, obwohl es das Sorgerecht betrifft, erschließt sich mir nicht.