Zitat von AtzeFlip: Sie sagte 21 Uhr ich sagte das sei zu spät ich würde sie 19.30 bringen dann haben sie gegessen und können dann pünktlich ins Bett.
-sie bestand auf 21 Uhr
- bei ihr angekommen war sie nicht da, sie sei auf einer Einschulung, hätte man mir mitteilen können.
Zitat von AtzeFlip: Heute Termin im Hort bezüglich Organisation Betreuungszeiten usw. Weil mir 4 Stunden bei Vollzeit nicht ausreichen.
- sie sagte ihr passt das so sie arbeitet ja nicht alles andere sei ihr egal müsse ich mich kümmern
Das sind alles Themen für die Elterngespräche.
Ihr braucht eine verbindliche Umgangsregelung, die ihr dort vereinbaren könnt.
Zitat von AtzeFlip: Also mir reicht das alles schon aus. Ich habe damals schon alles bezahlt was in der Kita angefallen ist für Ausflüge usw. Weil sie das nie tat.
Kindergartenbeträge sind laut BGH nicht mehr Bestandteil der Düsseldorfer Tabelle und werden als Mehrbedarf behandelt, die abhängig vom Einkommen von beiden Eltern zu tragen sind.
KiTa-Kosten sind nicht bedingungslos Mehraufwand. Wird nämlich die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte allein infolge der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils notwendig, stellen die Betreuungskosten keinen Mehrbedarf des Kindes dar. Vielmehr gehören sie zur allgemeinen Betreuung, die der betreuende Elternteil allein zu leisten hat
Dann handelt es sich nur um einen berufsbedingten Aufwand des betreuenden Elternteils. In diesem Fall muss dieser Elternteil die Kosten tragen.
Das gilt auch für den Fall, dass Du während der intakten Ehe den Vertrag alleine unterschrieben hast. Ihr seid dann trotzdem Gesamtschuldner