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Ehefrau trennt sich

Wollie
Zitat von AtzeFlip:
Und dann kommen die manipulations Versuche der NF dazu.

und auch dies wirst du nicht verhindern können. Ganz einfach ausgedrückt: Deine Ex macht und handelt wie sie möchte. Erst wenn die Kinder älter werden, können sie die Dinge wirklich sehen, wie sie wirklich sind und waren. Du kannst nur für dich handeln und versuchen, es so gut es geht zu machen. Deine Ex ist völlig aggro unterwegs und damit wirst du leider leben müssen.

x 2 #3676


Stella31
@AtzeFlip
Kann man denn da nicht mit zb Kinderpsychologen, Gutachten das JA und die Richter zu einem anderen Modell bringen?
Das Kindeswohl sollte doch an höchster Stelle stehen

x 1 #3677


A


Ehefrau trennt sich

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Balu85
Zitat von alleswirdbesser:
wünsche deiner Ex, dass Karma sie nicht übergeht.

Naja....ich glaub auf das Karma sollte man sich lieber nicht verlassen.
Zitat von alleswirdbesser:
Zu spiegeln wäre schwierig, denn das ginge zu Lasten der Kinder.

Das ist immer das Problem.
Zitat von Wollie:
Weil sie es können und es letztendlich niemand interessiert.

Ich weiß nicht ob es immer wirklich niemanden interessiert, aber man kann halt auch niemanden zwingen sich entsprechend zu verhalten. Das ist durchaus ein Problem in Situationen wie diesen.
Zitat von Stella31:
Kann man denn da nicht mit zb Kinderpsychologen, Gutachten das JA und die Richter zu einem anderen Modell bringen?

Dazu muss man aber erst einmal einen Termin bei einem Kinder und Jugendtherapeuten bekommen. Ist ja so schon schwierig aber bei Kindern extra noch. Dann müsste, soweit ich weiß, beide Elternteile eine "Behandlung" zustimmen.
Und das wird die Mutter hier eher nicht tun. Und wenn alles vom TE ins Rollen gebracht wird steht dann wieder im Raum das er die Kinder beeinflusst habe oder die Therapeutin angelogen.
Wenn müsste das vom Gericht aus geschehen, aber das wird wohl eher nicht passieren.

x 4 #3678


P
Ganz ehrlich, ich würde das alles zusammen schreiben und eine Dienstaufsichtsbeschwerde nach ganz oben schicken. Auch ein Landratsamt hat ein übergeordnetes Präsidium. Auch würde ich an die Zeitungen gehen. Was da läuft ist unterste Schublade und rechtlich unter aller Sau.

Das Problem ist hier glaube ich der Wohnort. Hauptstadt mit vielen Brennpunkten, klar gibt es da täglich "schlimmeres" als euer Familiendrama und die Mitarbeiter der Behörden sind da sicherlich froh um jede Arbeit um die sie herum kommen. Bei mir in Bawü wäre so ein handeln nicht möglich. Da sind die Ämter hinterher.

x 1 #3679


P
Zitat von Stella31:
Gutachten das JA und die Richter zu einem anderen Modell bringen?

Ein GA kann nur von einem Gericht in Auftrag gegeben werden.
Und es muss sich auch niemand begutachten lassen.

Wann soll der Termin sein?
Wieviele Termine hat die Mutter beteits abgesagt?
Hat das Gericht eine bestimmte Anzahl von Elterngesprächen angeordnet?
Was ist das Ziel der Gespräche?

Du bist mitten in einem Umgangsverfahren und damit in die Mühlen der Justiz geraten

Meines Erachtens ist es noch zu früh vom Scheitern der Gespräche zu sprechen.

Bitte den Träger, einen Bericht ans Gericht zu schicken.
Und dann muss Dein Anwalt das Gericht dazu bewegen, eine Umgangsregelung zu beschließen.

Alleiniges Sorgerecht wirst Du nicht bekommen
Dass das alleinige ABR drin ist, sehe ich aktuell auch nicht. Die Gründe, ihr das ABR zu entziehen, sind nicht schwerwiegend genug

Also konzentriere Dich auf einen Umgangsbeschluss durchs Gericht.
Danach wird es zwar immer noch schwer, dass sich die Mutter daran hält aber dann hast Du zumindest was in der Hand
Alles andere ist ein Kampf gegen Windmühlen.


Zitat von PsychoMantis:
Dienstaufsichtsbeschwerde nach ganz oben schicken. Auch ein Landratsamt hat ein übergeordnetes Präsidium. Auch würde ich an die Zeitungen gehen

@PsychoMantis
Du kommst hier immer mit Ideen, das ist unglaublich.
Wie bitteschön soll der Landtat die Mutter zwingen, zu Elterngesprächen zu kommen oder sich an Vereinbarungen halten?
Der Träger kann maximal nur beratend tätig sein.
Eine massive Kindeswohlgefährdung liegt nicht vor, der Mutter das Kind wegzunehmen.

Und die Presse interessiert so einen Popanz nicht.

x 6 #3680


A
@PeterN es gab 2 Gespräche bei der Beratungsstelle.
Die Familienhilfe sollte seit April aktiviert werden.
Die ersten 2 Monate hat sie diese nicht beantragt.
Und seitdem werden die Termine regelmäßig abgesagt. Ohne das es Konsequenzen gibt.

x 1 #3681


P
Zitat von PeterN:
Ein GA kann nur von einem Gericht in Auftrag gegeben werden. Und es muss sich auch niemand begutachten lassen. Wann soll der Termin sein? Wieviele ...

Man könnte die ganzen Verfahrensfehler einmal an höhere Stelle weiterleiten. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und darf dir sagen dass solche "Ideen" Wirkung zeigen können. Diese Frau drückt sich ohne Konsequenzen seit fast einem halben Jahr um eine Auflage des Gerichts. Das ist unfassbar und sollte so nicht passieren.

x 1 #3682


P
Zitat von PsychoMantis:
ganzen Verfahrensfehler

Verfahrensfehler kann nur ein OLG überprüfen.
Atze hat aber keine Beschwerde gegen Beschluss eingelegt.
Stattdessen hat er sich freiwillig in Elterngespräche drängen lassen.


Zitat von AtzeFlip:
Die Familienhilfe sollte seit April aktiviert werden


Zitat von AtzeFlip:
Die ersten 2 Monate hat sie diese nicht beantragt

Genau hier könnte ein Fehler des Gerichts liegen.
Wieso soll sich Madame um die Gespräche kümmern?
Das Jugendamt oder dessen Träger sollte solche Gespräche initiieren.
Steht da tatsächlich in dem Beschluss, dass Madame die Gespräche initiieren soll oder was steht da?

Wenn ein Gericht beschließt, dass das Jugendamt die Gespräche anleiern soll, dann kommt da auch Bewegung rein und man könnte dem Jugendamt auf die Füße treten.

Gibt es dazu überhaupt einen Beschluss?

Bei der Gerichtsverhandlung muss doch auch ein Vertreter von Jugendamt dabei gewesen sein.
Was sagt die denn?
Und was sagt die VB?

#3683


A
@PeterN im Beschluss steht original raus kopiert

„Die beteiligten Eltern verpflichten sich unverzüglich beim Jugendamt Anträge auf
öffentliche Hilfen zur Erziehung für ihre gemeinsamen Kinder im Hinblick auf die
Einrichtung einer Familienhilfe/Einzelfallhilfe zu stellen und verpflichten sich
dementsprechend auch mit den zuständigen Mitarbeitern des Jugendamtes stets
zuverlässig zusammenzuarbeiten. Insoweit befreien die Beteiligten Eltern die Mitarbeiter
des Jugendamtes und auch die Mitarbeiter der entsprechenden Träger der öffentlichen
Hilfen von ihrer Schweigepflicht untereinander, damit diese sich auch jeweils austauschen
können.
Des Weiteren verpflichten sich die Eltern auch eine über das Jugendamt vermittelte
Erziehungs- und Familienberatung/Meditation zur Verbesserung ihrer Kommunikations-
und Kooperationsfähigkeit und insbesondere zur Entwicklung eines einvernehmlichen
Konzepts zur Wahrnehmung der gemeinsamen elterlichen Sorge und zur weiteren
Ausgestaltung des Betreuungsmodells ihrer gemeinsamen Kinder in Anspruch zu
nehmen. Diesbezüglich verpflichten sich beide Elternteile sich dann auch jeweils
unverzüglich an den jeweiligen Träger der öffentlichen Hilfen zu wenden, um diesen
gegenüber zu signalisieren, dass sie eine solche Beratung in Anspruch nehmen wollen.“

Ich habe alles am gleichem Tag noch initiiert. Also E-Mail an die Beratungsstelle dort war man ja schon bekannt, haben dort dann zeitnah einen Termin bekommen, und Antrag beim Jugendamt für die Familienhilfe.

x 1 #3684


P
Zitat von AtzeFlip:
@PeterN im Beschluss steht original raus kopiert „Die beteiligten Eltern verpflichten sich unverzüglich beim Jugendamt Anträge auf öffentliche ...

Okay und warum wendest du dich nicht an das Gericht und meldest, das sie ihrer Verpflichtung nicht nachkommt?

x 3 #3685


Balu85
Zitat von PsychoMantis:
Okay und warum wendest du dich nicht an das Gericht und meldest, das sie ihrer Verpflichtung nicht nachkommt?

Den Gedanken kann ich nachvollziehen, aber da läuft man ganz schnell Gefahr das man den Eindruck erzeugt die Kindesmutter nur schlecht machen zu wollen. Für alles offizielle sollte sich lieber der Anwalt kümmern, dieser sollte auch in der Lage sein die richtigen Formulierungen zu finden.
Eigentlich kann man nur, Zähne knirschend nur möglichst alles tun was zu tun ist egal was der oder die andere macht, sachlich bleiben und Ämter und Gerichte müssen selbst erkennen bei wem es klemmt. Den anderen aktiv als Problem hinzustellen oder den schwarzen Peter zuzuschieben ist in aller Regel kontraproduktiv. Und wenn es mit den Kita-Zeiten nicht passt eben alle Hebel in bewegung setzen um diese anzupassen. Damit auch jeder Blinde sieht "Elternteil XY" kümmert sich, auch wenn es schwer wird und hat die Kinder im Fokus.

x 2 #3686


P
Zitat von AtzeFlip:
Des Weiteren verpflichten sich die Eltern auch eine über das Jugendamt vermittelte
Erziehungs- und Familienberatung/Meditation zur Verbesserung ihrer Kommunikations-
und Kooperationsfähigkeit und insbesondere zur Entwicklung eines einvernehmlichen
Konzepts zur Wahrnehmung der gemeinsamen elterlichen Sorge und zur weiteren
Ausgestaltung des Betreuungsmodells ihrer gemeinsamen Kinder in Anspruch zu
nehmen.

Danke fürs Teilen.
Steht da Beschluss drüber?
Liest sich eher wie ein Protokoll.

Aber selbst wenn:
Wie ich schon schrieb, drohen der Mutter bei Nichteinhaltung keine Sanktionen.


Kontaktiere die VB. Die ist für so etwas zuständig und kann auch das Gericht informieren.

Parallel sollte Dein Anwalt versuchen, einen Umgangsbeschluss zu beantragen.

Danach lässt Du Dich nie wieder mit Elterngesprächen abspeisen sondern bestehst gleich auf einem Beschluss, den Du mittels Beschwerde entweder gerichtlich angreifen kannst oder alternativ die Mutter sanktionieren kannst.

Das hier ist nichts weiter als ein wertloses Stück Papier.

Das Gericht hatte keine Lust, einen Beschluss zu fassen und ist Dich so erst mal losgeworden.

Anfängerfehler Deiner alten RAtte.

#3687


N
@PeterN Familienrechtliche Beschlüsse können immer nur für und wider den Eltern ergehen. Das JA ist keine Verfahrenspartei und kann daher nicht per Beschluss verpflichtet werden. Zumal es sich bei der Familienhilfe um ein Anrecht handelt, das von dem beantragt werden muss,der davon profitieren möchte. Also so ähnlich wie der Anwohnerparkausweis. Jeder kann einen bekommen aber keine Behörde wird ihn beantragen. Das muss man selbst tun. Und bei Familienhilfe braucht es eben beide Unterschriften.

@AtzeFlip Ich Co-Eltern-teile mein großes Kind seit 9 Jahren mit einem Vater, der eine absolute Black Box ist, keine Information weitergibt, das Kind lieber zu 2 Zahnärzten schickt als zu einem am Wohnort des Kindes, der sich bei jeder Zahlung schwer tut und nach jedem Umgang sehr zuverlässig irgendwas wichtiges vergisst, dem Kind wieder mitzugeben. Gleichzeitig setzt er dem Kind auch ständig Flöhe ins Ohr. Lässt sich aber seit Jahren am Geburtstag des Kindes oder anderen wichtigen Terminen nicht blicken. Und besteht darauf, dass das Kind schön von klein auf ein Handy hat, auf dem nur er die Parental Control hat, die er aber ausgeschaltet lässt. Klar ist das ärgerlich und hinderlich und ganz sicher schadet das auch dem Kind. Und mein Kind hält auch absolut "dicht", wenn es von Papa kommt, wo sie waren (Ausland) und was sie gemacht haben. Das Kind meinte auf meine Nachfrage, warum er von 3 Wochen Sommerferien nichts erzählen mag, "Ich möchte nicht, dass Du sauer wirst."
Aber außer sich damit abfinden, dass der/die Ex so ist und das Kind dann eben ewig im Loyalitätskonflikt hängt, kann man nichts.

Eine Psychotherapie kann man auch auf Empfehlung der z.B. Schule durchsetzen und die Unterschrift der Ex notfalls gerichtlich ersetzen lassen. Das sollte aber ein Anwalt machen.

Ob Du an euren Gerichten ein ABR auf dieser Grundlage bekommst, muss Dein Anwalt wissen. An meinem Gericht würden diese Nickeligkeiten nicht ausreichen.

Ich kann, da ich das schon länger mitmache, nur dazu raten, Dich ganz bewusst und aktiv nicht mehr über solche Nachlässigkeiten zu ärgern und damit zu rechnen, dass die Ex unkooperativ ist und bleibt. Aktuell geht mein Sohn mit meinem Sportzeug zum Schulsport, weil wir gerade eine ähnliche Größe haben und sein Vater sein Sportzeug immer wieder "vergisst" zu uns zu schicken. Sobald ich neues Sportzeug gekauft habe, wird aber ein Päckchen mit dem alten ankommen, das weiß ich jetzt schon. Einfach nicht drüber ärgern und sich freuen, dass mein Sohn und ich einen ähnlichen Geschmack bei Klamotten haben und es ihm daher aktuell nichts ausmacht, mit meinen Sachen zur Schule zu gehen. Solche Sachen dienen entweder dazu, dass Du Dich ärgerst, also tu ihr nicht den Gefallen. Oder sie ist überfordert, dann kannst Du eh nichts machen.

Die erweiterte Hortbetreuung müsstest Du meines Wissens nach allein beantragen können, weil sie ja grundsätzlich den Hortbetreuungsvertrag schon unterschrieben hat. Allerdings zahlst Du dann diese (z.B.) 2 Stunden pro Tag, also 10 Stunden die Woche mehr dann auch allein. Da würde ich dann gegenrechnen, ob ein privater Babysitter da nicht günstiger kommt.

Halt durch, das spielt sich schon alles ein.

x 2 #3688


Balu85
@Nalf du hast scheinbar auch einen....naja recht speziellen Ex. Klingt alles andere als gut was er da betreibt/betrieben hat.

#3689


N
Zitat von Balu85:
du hast scheinbar auch einen....naja recht speziellen Ex.

So speziell ist der gar nicht. Ich glaube, jede Frau aus meinem Bekanntenkreis, die sich von einem Mann getrennt hat, der der festen Überzeugung war, alles richtig gemacht zu haben und deshalb "zu Unrecht abserviert" worden zu sein, hat solche Stories.
Vor allem das Gerangel um Kindeseigentum scheint ein Klassiker zu sein.

#3690


A


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