Zitat von Stella31: Gutachten das JA und die Richter zu einem anderen Modell bringen?
Ein GA kann nur von einem Gericht in Auftrag gegeben werden.
Und es muss sich auch niemand begutachten lassen.
Wann soll der Termin sein?
Wieviele Termine hat die Mutter beteits abgesagt?
Hat das Gericht eine bestimmte Anzahl von Elterngesprächen angeordnet?
Was ist das Ziel der Gespräche?
Du bist mitten in einem Umgangsverfahren und damit in die Mühlen der Justiz geraten
Meines Erachtens ist es noch zu früh vom Scheitern der Gespräche zu sprechen.
Bitte den Träger, einen Bericht ans Gericht zu schicken.
Und dann muss Dein Anwalt das Gericht dazu bewegen, eine Umgangsregelung zu beschließen.
Alleiniges Sorgerecht wirst Du nicht bekommen
Dass das alleinige ABR drin ist, sehe ich aktuell auch nicht. Die Gründe, ihr das ABR zu entziehen, sind nicht schwerwiegend genug
Also konzentriere Dich auf einen Umgangsbeschluss durchs Gericht.
Danach wird es zwar immer noch schwer, dass sich die Mutter daran hält aber dann hast Du zumindest was in der Hand
Alles andere ist ein Kampf gegen Windmühlen.
Zitat von PsychoMantis: Dienstaufsichtsbeschwerde nach ganz oben schicken. Auch ein Landratsamt hat ein übergeordnetes Präsidium. Auch würde ich an die Zeitungen gehen
@PsychoMantis
Du kommst hier immer mit Ideen, das ist unglaublich.
Wie bitteschön soll der Landtat die Mutter zwingen, zu Elterngesprächen zu kommen oder sich an Vereinbarungen halten?
Der Träger kann maximal nur beratend tätig sein.
Eine massive Kindeswohlgefährdung liegt nicht vor, der Mutter das Kind wegzunehmen.
Und die Presse interessiert so einen Popanz nicht.