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Ehefrau trennt sich

alleswirdbesser

18.09.2025 09:42 • #3706


alleswirdbesser
Zitat von Nalf:
Ich war noch nie mit Magen-Darm mit den Mäusen beim Kinderarzt.
Erstens ist es für sie mega anstrengend, in dem Zustand zum Arzt zu fahren.

Der Arbeitgeber und die Krankenkasse brauchen aber den blauen Zettel, wenn man mit den Kindern zu Hause bleibt. Die Ex benötigt das wohl nicht, Atze schon.

18.09.2025 09:43 • x 1 #3707


A


Ehefrau trennt sich

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Balu85
Zitat von alleswirdbesser:
Der Arbeitgeber und die Krankenkasse brauchen aber den blauen Zettel, wenn man mit den Kindern zu Hause bleibt.

aber nur wenn man Kindkrank braucht. Wer eh frei hat, keinen Job, Urlaub oder so braucht keinen Zettel.

18.09.2025 09:44 • x 2 #3708


P
Zitat von AtzeFlip:
Vorstehender Umgangszwischenvergleich zwischen den Beteiligten wird gerichtlich
gebilligt, da Gründe des Kindeswohls dem ersichtlich nicht entgegenzustehen scheinen.
Den Beteiligten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehenden
Umgangsvereinbarung die Verhängung von Ordnungsgeld bis zu 25.000,00 Euro ersatzweise
Ordnungshaft

Dann hast Du doch einen gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich und kannst, sofern sie sich nicht an die Umgangszeiten hält, Ordnungsgeld beantragen.
Ob das Gericht dem nachkommt, liegt in derem Ermessen, wird aber von Gerichten immer häufiger verhängt.

Was Du nicht machen kannst, ist bei der Nichtteilnahme von Elterngesprächen ein Ordnungsgeld zu beantragen.

Siehe obiger zitierter § 156 FamFG.

18.09.2025 10:13 • x 1 #3709


N
Zitat von alleswirdbesser:
Der Arbeitgeber und die Krankenkasse brauchen aber den blauen Zettel, wenn man mit den Kindern zu Hause bleibt. Die Ex benötigt das wohl nicht, Atze schon.

Ja, das stimmt natürlich.
Und da war ich immer privilegiert, aus dem Homeoffice Arbeiten zu können oder generell Vertrauensarbeitszeit zu haben. Daher hab ich auch noch nie in meinem Leben Kinderkrank einreichen müssen.

Und Atzes Ex ist halt jetzt auch durch die Arbeitslosigkeit in dieser Hinsicht privilegiert, dass sie nicht nur für den Schein zum KiA muss.

Bei Atze klingt es aber manchmal so, als wäre nicht alles beim Arzt abklären lassen, eine Form von Vernachlässigung. Und das sehe ich halt nur bei Krankheiten, bei denen man mit verschreibungspflichtigen Medikamenten etwas tun kann. In vielen Jahren war ich mit meinen nur zur U-Untersuchung beim Arzt, weil Infekte oder kleine Wunden oder Ausschläge auch mit frei verkäuflichen Mitteln kuriert werden konnten und ich eben meistens zu Hause bleiben konnte, ohne Arbeit zu versäumen. Aber das ist natürlich echter Vereinbarkeitsluxus, den ich auch mit einem deutlich geringeren Einkommen bezahle, als wenn ich im alten Job mit ständiger Büropräsenz und spontaner (auch internationaler) Reisetätigkeit geblieben wäre.

Vielleicht findet Atze nach Abschluss der Umschulung ja auch einen gut bezahlten Job, der ihm die Vereinbarkeit von Kindern und Geldverdienen etwas leichter macht.

Den Entwicklungsvorsprung der Großen würde ich aber auch alsbald hormonell überprüfen lassen. Eine zu frühe Reifung wirkt sich ja auch aufs Skelett aus und die Menarche mit 9 Jahren oder 1,80m Größe mit 14 Jahren wünscht man sich für das eigene Kind ja nicht, wenn man es verhindern kann.

Atze, es tut mir leid, dass Du gerade in dieser anstrengenden Phase der Scheidung bist. Ich erinnere mich noch mit Grausen daran, wie es mir damals ging.
Als einzigen Tipps kann ich Dir nur Gelassenheit und das Vertrauen in einen guten Anwalt wünschen.
Deine Ex änderst Du nicht und die Behörden machen auch was sie wollen. Hab den Fokus auf Dir selbst und sorgt dafür, dass es Dir in der kinderfreien Zeit gut geht, Du Dich pflegst und beruflich voran kommst und dann, wenn die Mädels bei Dir sind, die Art von Fürsorge und Familienleben stattfinden lässt, wie Du es für richtig hältst.
Mehr kannst und musst Du auch (meistens) nicht tun.

18.09.2025 10:32 • x 5 #3710


A
@Nalf danke der Worte.
Aber die Ex lässt auch wichtige Dinge nicht überprüfen und tut dies als unwichtig ab.
Bei der kleinsten gab es im Januar als ich raus geworfen wurde zb ein Problem mit dem Nasennebenhölen, ich sagte der Ex sie solle bitte mit ihr zum Arzt fahren, dies tat sie aber nicht und dann kam es dazu das sie mit der kleinsten ins Krankenhaus musste. Weil es aus den Augen usw kam.
Da konnte ich aber nichts machen weil sie mir regelmäßig den Umgang verweigerte.
Und das mit der Mittleren da sagte die Kinderärztin schon das man zum Facharzt muss weil nur dieser bestimmen kann warum sie so schnell wächst.
Auch darum muss ich mich kümmern weil die Ex sagt muss man nicht klären.

Was ich auch immer noch nicht verstehe ich warum die Ex nicht arbeiten geht. Die Bundesagentur hat 2 Jahre ALG1 und alles weitere bezahlt. Warum sollten sie das jetzt weiterhin tun?
Ich weiß das geht mich nichts an.

Ich habe manchmal das Gefühl das sie das macht das sie dann bei der Scheidung besser weg kommt.

Den Mehrbedarf für die Betreuung habe ich ja schon beantragt. Nur laut Hortleitung wird keiner was bearbeiten solange die Mutter nicht zustimmt und das wird sie nicht tun hat sie klar zu verstehen gegeben. Weil ihr reichen die Stunden aus.

18.09.2025 11:19 • #3711


alleswirdbesser
Zitat von Nalf:
Und da war ich immer privilegiert, aus dem Homeoffice Arbeiten zu können oder generell Vertrauensarbeitszeit zu haben. Daher hab ich auch noch nie in meinem Leben Kinderkrank einreichen müssen.

Ich habe bisher einmal HO gemacht, am Nachmittag, weil meine große Tochter richtig krank war. Produktiv arbeiten ist da nicht, obwohl sie kein kleines Kind ist. Ich weiß nicht wie andere Eltern Arbeit und Betreuung der Kinder vereinbaren, vor allem kleiner Kinder. Ich gab es nach kurzer Zeit auf und eine Stunde später sind wir in die Notaufnahme gefahren.

18.09.2025 12:11 • #3712


alleswirdbesser
Zitat von Nalf:
Bei Atze klingt es aber manchmal so, als wäre nicht alles beim Arzt abklären lassen, eine Form von Vernachlässigung.

Atzes Problem ist doch eher die Kurzfristigkeit, falls er überhaupt informiert wird. Klar ein Virus kündigt sich nich Tage im Voraus an, ich denke aber nicht, dass seine Ex es für wichtig hält ihn sofort zu informieren.

18.09.2025 12:14 • #3713


alleswirdbesser
Zitat von Nalf:
Vielleicht findet Atze nach Abschluss der Umschulung ja auch einen gut bezahlten Job, der ihm die Vereinbarkeit von Kindern und Geldverdienen etwas leichter macht.

Drei kleine Kinder zu Hause und arbeiten…. Hätte ich nicht gekonnt.

18.09.2025 12:18 • #3714


A
@alleswirdbesser das war das lustige heute, naja lustig eher weniger.
Man steht beim Kinderarzt und die fragt dich wann und wie oft haben sich die Kinder übergeben usw.
Ich konnte ihr nur nichts sagen, die Ex war bei der Abholung zuhause wieder nicht da. Nur die Oma und von der gab’s nur böse Blicke und die Frage wann die Kinder wieder kommen.

Und telefonisch erreicht man die Ex sowieso nicht, sie geht nie ran.
Man muss immer E-Mails schreiben darauf antwortet sie dann irgendwann mal.

18.09.2025 15:43 • x 2 #3715


A
@Nalf achso ich hatte gelesen ich hätte ein WM das ist so nicht wahr ich habe ein erweitertes Residenzmodell mit Umgang von Donnerstag bis Montag alle 14 Tage.
Der Vorschlag der Verfahrensbeiständin wurde vor Gericht gar nicht erst erwähnt. Diese Schlug vor 4/3 also 4 Tage die Woche bei der Mutter 3 beim Vater.

18.09.2025 15:46 • #3716


P
Zitat von AtzeFlip:
Der Vorschlag der Verfahrensbeiständin wurde vor Gericht gar nicht erst erwähnt.

Das verstehe ich schon wieder nicht
Wieso wurde der nicht erwähnt?

Der/die VB trägt doch bei Gericht vor und gibt einen schriftliche Stellungnahme ab.

Stattdessen hast Du zur weiteren Klärung Elterngesprächen zugestimmt.

An dem aktuellen Ergebnis bist Du auch ein wenig selber schuld.

Hat Dein Anwalt da nicht interveniert?

18.09.2025 15:57 • #3717


A
@PeterN meine damalige Anwältin saß neben mir und hat gar nichts gemacht bzw. gesagt.

Und für einen Menschen der nie vorher mit sowas zu tun hatte, dies quasi allein durch zu machen ist nicht leicht.
Von daher kann ich nicht sagen das ich da selbst dran schuld bin.

Sicher hat diese Ihre Stellungnahmen schriftlich abgegeben. Auf diese ist in der Verhandlung nur niemand eingegangen.

18.09.2025 16:16 • x 2 #3718


P
Naja, ich sehe es jetzt auch nicht ganz so negativ.
Du hast mehr als den Standardumgang und eine VB und einen Richter, die auf Deiner Seite sind.

Die aktuelle Regelung hätte ich jetzt nur nicht ein paar Wochen nach der geschlossenen Vereinbarung, der Du ja offensichtlich auch zugestimmt hast, wieder torpediert, indem ich mit einem ABR Antrag um die Ecke gekommen wäre.

Ich habe Zweifel, ob der Antrag überhaupt angenommen wird.
Denn dafür müssten triftige Gründe vorliegen.

Die sehe ich nicht.

Was sagt denn Dein neuer Anwalt dazu?

18.09.2025 18:13 • #3719


A
@PeterN er sagt das alle Gründe die ich zusammen getragen habe dafür ausreichen.
Auch für einen Abänderungsantrag des Vergleiches liegen genügend Gründe vor.

18.09.2025 18:42 • #3720


A


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