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Ehefrau will ausziehen - gibt es noch eine Zukunft?

EngelohneFlügel
Zitat von meine Liebste:
Wechselmodell gibt es erst bei 50:50 und das erreichst du nicht, wenn deine Tochter bei deiner Ex gemeldet ist und du auch 2 Nachmittage aufpasst. Da ...

So ist es "leider". Ich habe die Kinder sehr viel, sicher deutlich über 40 %. Aber Wechselmodel auf dem Papier wohl gemerkt, das wird schwierig. Ich zahle auch den vollen Unterhalt für beide Kinder. Und meine Ex-Frau ist Unternehmerin, also es liegt sicherlich nicht am Geld. Und weil Kinder nun mal Geld kosten, leiste ich meinen Teil dazu. Das lass ich mir nicht nachsagen. Das ist aber die finanzielle Seite. Für die Kinder ist ein regelmäßiger Umgang wichtig mit beiden Eltern, egal was auf dem Papier steht.

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M
Wenn es ihr um Geld geht, wird sie 50:50 nicht zustimmen, denn dann bekommt sie kein Kinderunterhalt.

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A


Ehefrau will ausziehen - gibt es noch eine Zukunft?

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Wolli66
Zitat von Shira:
Ja..Ein Bekannter von mir hat den Streit um sein Kind verloren. Er ist sogar in die Nähe des Kindes umgezogen,in den gleichen Ort,hat Home ...

Genauso wird es kommen....

Wenn Deine EX arbeitet, engagiert sie eben eine Kinderfrau....von Deinem Unterhalt...

Und Du stehst völlig machtlos daneben

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Wolli66
Zitat von meine Liebste:
Wenn es ihr um Geld geht, wird sie 50:50 nicht zustimmen, denn dann bekommt sie kein Kinderunterhalt.

Genau so ist es!

#784


M
Also das Kind nicht ausziehen lassen, erst wenn ihr beim Jugendamt eine Wechselmodellvereinbarung unterschreibt. Dann bleibt sie bei dir angemeldet, Kindergeld könnt ihr teilen oder ein Kindergeldkonto für Ausgaben fürs Kind anlegen.

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M
Sie agiert jetzt nur in ihrem Sinne und du musst aufwachen bevor es zu spät ist.

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L
Zitat von meine Liebste:
Wechselmodell gibt es erst bei 50:50 und das erreichst du nicht, wenn deine Tochter bei deiner Ex gemeldet ist und du auch 2 Nachmittage aufpasst. Da ihr ähnlich verdient, wirst du auch bei 49 :51 nach Düsseldorfer Tabelle zahlen müssen. Also für sie geht es um ca 500 Euro plus 200 Euro Kindergeld.

Ist das in D so. In Ö kann man ein Kind nur an einem Ort melden und Wechsslmodell ist dennoch kein Problem.

#787


M
In D kann ein Kind auch nur an einem Ort angemeldet bleiben, aber Wechselmodell gibt es rein rechtlich gar nicht. Das sind alles nur Einigungen. Sobald sie mit dem Kind auszieht und es ummeldet, hat er kein Mittel sie zu " erpressen/umstimmen". Nach 6 Monaten hat sich das Kind in einem neuen Umfeld eingewöhnt und er wird sie nie wieder zu sich anmelden können und alles hängt von Goodwill seiner ExFrau ab.

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M
Mann kann auch beim Einwohnermeldeamt ein Vermerk machen lassen, dass du einem ev. Kindesumzug widersprichst.
Bitte schminke dir ab, dass ihr euch friedlich am Küchentisch einigt.

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L
Zitat von Kai_1981:
50:50 wäre möglich, vielleicht mal 40:60 oder 60:40. Schwierig, dass jetzt schon genau zu planen. Laut RA hat alles, was weniger als 40% bei mir ist, kaum Aussicht auf Erfolg zum Wechselmodell.


Es wäre ja auch nicht sinnvoll, wenn du im Haus bleibst und weniger als 50% machst.

#790


S
Zitat von Kai_1981:
Danke für den guten Hinweis. Wie aber bereits angemerkt, wird sie das klassische Residenzmodell mit Besuchen alle 2 Wochen an Wochenenden aufgrund ...

Das zählt leider nur auf dem Papier. Vor Gericht wird ein Wechselmodell nur Erfolg haben, wenn die Elterkommunikation funktioniert und zwar 1A. Davon kann man schon als nicht gegeben ausgehen wenn es vor Gericht geht.

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B
Zitat von meine Liebste:
Wenn es ihr um Geld geht, wird sie 50:50 nicht zustimmen, denn dann beko

Zitat von Wolli66:
Genau so ist es!

Nein, das stimmt nicht. Der finanzstärkere Elternteil zahlt trotzdem, errechnet aus dem Gesamteinkommen beider Eltern, gequotelt nach Einkommen.

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M

S
Es wird kein Wechselmodell kommen. Da stimmen die Parameter bei der Dame nicht.

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Wollie
nein...das glaube ich auch nicht...die ist mittlerweile gut beraten und wird sich holen was geht. Der TE ist leider immer noch auf der GuterMensch Schiene und zu naiv um dies zu sehen.

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A


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