Wolfstanz
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Wolfstanz
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Andy61
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Zitat von E-Claire:nicht denknotwendigerweise. Je nachdem, wer im Nachgang wem welche Summe schuldet, kann eine Aufrechnung in Betracht kommen. Bedeutet aber, daß die Beweissituation gesichert sein muß und das Geld auch eindeutig, dem einen oder anderen gehört hat.
maenneken
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Scheol
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Zitat von E-Claire:Joah, es ist aber auch kein Chuck Norris Film.
Andy61
Mitglied
Zitat von maenneken:Stimmt halt auch nur teilweise. Die Schuldfrage ist abgeschafft aber es gibt schuldig geschieden. Das setzt halt ein Fehlverhalten voraus das die Ehe so zerrüttet ist,daß eine Wiederaufnahme nicht zu verlangen ist. Ehebruch gehört dazu...
Sliderman
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Zitat von Andy61:Unterhalt
Sliderman
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Zitat von maenneken:Versorgungsausglei
Andy61
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ElGatoRojo
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Libellenfrau
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aquarius2
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Heffalump
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downie
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Sliderman
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Zitat von downie:Ich bin da ganz bei Heffalump. Wartet doch vielleicht ab, was vom TE noch kommt anstatt seinen Thread zu kapern...
Wolfstanz
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