Sorgild
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Zitat von AllesGut:Du scheinst dich auszukennen, daher meine Frage: Sie dürfte mit Kindern nicht wegziehen, aber er könnte (hypothetisch) ohne Kinder einmal quer durch die Republik ziehen (und sich auf diese Weise der Kinderbetreuung entziehen)?
Ich kenn mich auch nur soweit aus, weil ich das ganze Theater schon durch habe.
Er kann ohne die Kinder hinziehen, wohin er möchte.
Die Kinder haben allerdings ein Recht auf Umgang, das sogar gerichtlich durchzusetzen geht. Dem muss er nachkommen. Wie er das anstellt, ist dann seine Brause.
Zitat von alleswirdbesser:Das kommt auf das Bundesland an. Bei meinem letzten Umzug habe ich nach einer Vorlage gefragt, weil ich das von vorhin schon kannte. Da hieß es sie hätten sowas nicht, die Kinder müssen mit angemeldet werden.
Kann sein. In Brandenburg ging das ohne Unterschrift vom Vater damals bei mir nicht.
Wie auch immer, man kann es versuchen. Doch im Zweifel kann der Ex dann Klage einreichen und es kann sogar sein, dass Strafanzeige gestellt wird. Das wäre nämlich dann Kindesentzug und das ist bundesweit strafbar.