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Zitat von DoubleHope:Das Kind ist ehelich - Punkt, da kann er sich auf den Kopf stellen wie er will.....Die Rechte des leiblichen Vaters sind schon nach normalen Trennungen oder Scheidungen schlecht geschützt, es ist gegen den Willen der Mutter sehr schwer guten Kontakt zu den Kindern zu haben.
Nö, die Rechte sind nicht mehr schlecht geschützt. Immernoch nicht perfekt aber definitiv besser als vor 30 Jahren. Er hat noch Chancen. Wenn er, so wie er behautet, Beweise hat, wird er auch Chancen haben, die Vaterschaft anzuerkennen. Wird schwer, aber eine Möglichkeit gibt es. Viele Väter wollen diesen Weg aber nicht gehen, weil er sehr mühsam ist und dann wirds immer schick auf die Mutter geschoben.
Zitat von DoubleHope:Ich habe ebenfalls eine uneheliche Tochter und war in einem ähnlichen Dilemma, mein Kind ist heute 20 Jahre alt und seit zwei Jahren habe ich nur noch über Anwälte mit ihr Kontakt wegen Unterhalt.
Naja vor zwei Jahren war sie 18 Jahre alt. Da scheint sie sich wohl auch selbst entschieden zu haben oder?
Zitat von DoubleHope:es ist gegen den Willen der Mutter sehr schwer guten Kontakt zu den Kindern zu haben.
Nicht, wenn Du eng mit dem Jugendamt zusammenarbeitest. Es gibt nämlich das Vaterschaftsrecht, was nun auch die Rechte des Vaters mehr in Betrachte zieht.
Zitat:Wer Kenntnis von Umständen erlangt, die eine rechtlich bestehende Vaterschaft in Zweifel ziehen können, muss binnen dieser Zeit tätig werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird sich das Gericht mit der Prüfung der Vaterschaft nicht mehr befassen.