Andy61
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Zitat von darkenrahl:Bei uns in der Schweiz kann er das sogar noch nach der Volljährigkeit, denn der TE hat mit dieser SMS bestätigt, dass er der leibliche Vater ist. Das gäbe eine ganz, ganz fette Nachzahlung und betreffend der Unterschiebung eine gesalzene Busse, wenn es sich bestätigt, dass dieser tatsächlich der leibliche Vater ist.
Mit dieser dummen SMS hat sich der TE ein riesengrosses Ei gelegt, wenn der EM nicht überhastet falsch handelt.
In Deutschland gilt das nicht, ich glaube 2 Jahre. Der Belogene kann nur beim leiblichen Vater Unterhalt einklagen. Die Betrügerin ist sauber raus, sie kann in keinem Fall finanziell belangt werden. Einfach unfassbar welche Privilegien Frauen im Familienrecht haben.
