×

Lieber Forenbesucher,

wer bei uns Unterstützung sucht, soll sie finden, und wer helfen möchte, ist hier herzlich willkommen. Moderatoren und Mentoren begleiten das Forum und achten darauf, dass Beiträge respektvoll bleiben. Sachliche, tröstende, wohlwollende und empathische Beiträge sind ausdrücklich erwünscht, damit sich alle Mitglieder wohl fühlen. Abwertende oder verurteilende Inhalte haben hier keinen Platz.

2256

Eine Affäire genug für das ganze Leben?

O
Zitat von easyornot:
Nur falls ich der rechtliche Vater werde.

Nein, das lass ich nicht gelten. Auch so. Denn du hast den EM in die rechtliche Rolle reingetrickst. Warum sollte er sich da jetzt unter hohen Kosten wieder rausklagen, wenn er das nicht möchte?
Das Geld für den Lebensunterhalt der Tochter schuldest du ihm trotzdem.

x 1 #871


S
Zitat von easyornot:

Nur falls ich der rechtliche Vater werde.


Waaaassss?

x 1 #872


A


Eine Affäire genug für das ganze Leben?

x 3


E
Zitat von Offspring78:
Nein, das lass ich nicht gelten. Auch so. Denn du hast den EM in die rechtliche Rolle reingetrickst. Warum sollte er sich da jetzt unter hohen Kosten wieder rausklagen, wenn er das nicht möchte? Das Geld für den Lebensunterhalt der Tochter schuldest du ihm trotzdem.


"Unterhaltspflichtig ist solange der gesetzlich erfasste Vater, bis das Nichtbestehen der Vaterschaft festgestellt ist."

Er kann nicht Unterhalt von mir verlangen solange er der rechtliche Vater bleibt.

#873


S
Zitat von easyornot:
Er kann nicht Unterhalt von mir verlangen solange er der rechtliche Vater bleibt.


Und wenn er es erlaubt, dass du das Kind siehst?

#874


B
Zitat von easyornot:
Nur falls ich der rechtliche Vater werde.

Haben wir hier ein Verständnisproblem?
Unterhaltszahlungen werden erst oder nur fällig,wenn der Ehemann die Vaterschaft anficht. So lange er dies nicht macht muss der Te keinen Unterhalt bezahlen. Ist dann aber auch nicht "Vater".
Kommt es zur Vaterschaftsklage durch den Ehemann kommen Nachforderungen an geleisteten Zahlung auf Easy zu. Evtl.auch noch Unterhaltsanspruch an die Ex- Geliebte. Denn in diesem Fall wäre es verwunderlich, wenn der gehörte Ehemann für dieses Weib noch weiter aufkommen will.

x 2 #875


darkenrahl
Zitat von easyornot:
"Unterhaltspflichtig ist solange der gesetzlich erfasste Vater, bis das Nichtbestehen der Vaterschaft festgestellt ist."Er kann nicht Unterhalt von mir verlangen solange er der rechtliche Vater bleibt.


Falsch, da kannst der biologische Vater werden der zahlen muss und wegen Betrug verklagt werden kann.
Der rechtliche Vater kann der EM bleiben, wenn er oder die AF das Kind weiter aufziehen wollen. Popcorn

Und, er kann und wird Unterhalt von dir verlangen ohne dass du der rechtliche Vater wirst.

x 1 #876


E
Zitat von darkenrahl:
Falsch, da kannst der biologische Vater werden der zahlen muss und wegen Betrug verklagt werden kann.Der rechtliche Vater kann der EM bleiben, wenn er oder die AF das Kind weiter aufziehen wollen. PopcornUnd, er kann und wird Unterhalt von dir verlangen ohne dass du der rechtliche Vater wirst.


Nein. Lies den Kommentar von @butterblume63.

Ohne Anfechtung der Vaterschaft bleibt er Unterhaltspflichtig und nicht ich.

x 1 #877


darkenrahl
Zitat von Scrawled:
Und wenn er es erlaubt, dass du das Kind siehst?


Da wird die AF in diesem Falle mitbestimmen, denn sie ist die biologische und rechtliche Mutter Mr. Green

x 1 #878


E
Zitat von darkenrahl:
Da wird die AF in diesem Falle mitbestimmen, denn sie ist die biologische und rechtliche Mutter Mr. Green


Deine Kommentare wünschen mir auschließlich das schlechteste.
Das mag OK sein, da ich ja wirklich schei.. gehandelt habe.

Trotzdem frage ich mich was deine Motivation ist? Hat du von Irgendjemanden in deinem Leben eine schwere Kränung erfahren und kannst diese nicht verarbeiten?

x 4 #879


darkenrahl
Zitat von easyornot:
Nein. Lies den Kommentar von @butterblume63.ohne Anfechtung der Vaterschaft bleibt er Unterhaltspflichtig und nicht ich.


Richtig, aber was glaubst du, was wird der EM machen?
Du hast den schlummernden Löwen mit der dummen SMS geweckt und er wäre ja blöde, wenn er dich nicht einklagen sollte. Ja, du hast dir dein Ei gegen alle Meinungen selbst gelegt grinsen

#880


B
Ich schätze in den nächsten Tagen und Wochen wird so oder so was passieren. So was man bisher weiß wird der Ehemann handeln wollen.
Nur außergerichtlich darunter kann ich mir nichts vorstellen.

x 1 #881


S
Zitat von easyornot:

Ohne Anfechtung der Vaterschaft bleibt er Unterhaltspflichtig und nicht ich.



Und wie stellst du dir den Umgang zum Kind vor? Ohne Anfechtung?

x 1 #882


E
Zitat von darkenrahl:
Richtig, aber was glaubst du, was wird der EM machen? Du hast den schlummernden Löwen mit der dummen SMS geweckt und er wäre ja blöde, wenn er dich nicht einklagen sollte. Ja, du hast dir dein Ei gegen alle Meinungen selbst gelegt grinsen


Du lebst da in einer ziemlich naiven Welt was Klagen/Gericht betrifft.
Es ist langwierig und schwierig.

Ich würde es ihm nicht schwierig machen (das ist ein anderer Punkt).

Bevor meine Ex-Affäre das Recht hat von mir Unterhalt für unser Kind zu bekommen muss ihr EM zuerst die Vaterschaft aufheben lassen.
Dann kann er rückwirkend die Alimente (von mir) einklagen. Das ist auch nicht trivial weil es von der Art der Alimente abhängt. Habe mich nun schon ziemlich gut informiert.
In den ersten zwei Lebensjahren fallen nicht viele Barausgaben für ein Baby an. Das zur Verfügung gestellte Kinderzimmer kann er nicht klagen.

#883


S
Zitat von Butterblume63:

Nur außergerichtlich darunter kann ich mir nichts vorstellen.



Mir auch nichts.

x 1 #884


E
Zitat von Butterblume63:
Ich schätze in den nächsten Tagen und Wochen wird so oder so was passieren. So was man bisher weiß wird der Ehemann handeln wollen. Nur außergerichtlich darunter kann ich mir nichts vorstellen.


Man kann eine einvernehmliche Lösung finden und diesen Antrag vor Gericht stellen.

x 1 #885


A


x 4