Zitat von mcteapot:Vielleicht hat @DasKorrektiv ein paar rechtliche Tipps
Tss, tss, tss
Hallo, keine Rechtsauskunft, aus Zeitmangel keine größeren Erläuterungen, nur ein paar Gedanken.
Zunächst einmal, es kommt darauf an. (Sollte irgendein Jurist seine Auskunft mal nicht mit diesem Satz beginnen, sucht euch einen andern.

)
In deinem Fall, getrennt leben, wenn auch in einem Haus, kommt es im Sinne des § 1687 BGB darauf an, ob es sich um eine "Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens" handelt. Ist das der Fall, kannst du alleine entscheiden.
Das ist grundsätzlich gerichtliche Ermessenssache, bei der es jetzt mal ganz quick and dirty auf das Reiseziel ankommt. Du kannst davon ausgehen, ein Reiseziel, bei dem die Kinder keinerlei zusätzlicher, also außergewöhnlicher Risiken ausgesetzt sind (insb. Kurzreise innerhalb des eigenen Landes, im Gegensatz zu längeren Reisen in Krisengebiete) bedeutet, dass du ganz allein entscheiden kannst. Und werfe mal in den Raum, nicht nur ohne Zustimmung, sondern auch ohne Wissen des anderen Sorgeinhabers und setz noch einen drauf: selbst keine Mitteilungspflicht deinerseits auf Nachfrage.
Der letzte Satz mal mit Vorsicht, allein schon weil ein solches Verhalten deinerseits die Elternebene belastet.
Sorry, hier brennt (fast wörtlich) die Bude. Um sicher zu gehen, frag jemanden, der sich auskennt. Alles Gute, gute Erholung bei deiner Kurzreise.