So-What
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Aber wenn ein Kind unter drei Jahre ist, gibt es doch auf jeden Fall Betreuungsunterhalt für den betreuenden Elternteil?! Danach kommt es auf den Verdienst an bzw. auf die Zumutbarkeit arbeiten zu gehen.
Im ersten Jahr der Trennung gibt es meines Wissens Trennungsunterhalt, aber auch verdienstabhängig. Dieser Anspruch erlischt aber mit Ablauf des 12. Monats nach der Trennung, kann auch nicht rückwirkend eingefordert werden. So mein Kenntnisstand. Kann aber falsch sein. Ein Kind unter drei hatte ich bei der Trennung nicht, Trennungsunterhalt forderte niemand und mein letzter Anwaltsbesuch wegen Scheidung ist schon eine Weile her.