@MotA
Hallo MotA
Menschen ändern sich, meist nicht zum Positiven. Das kann man als Partner nicht immer nachvollziehen, so wie in meinem Fall
Zitat von 123ABC: Ändere das Schloss , er wohnt dort nicht mehr
Ich lese disen Unsinn hier immer wieder.
@MotA kann ihn nicht einfach vor die Tür setzen. Er ist auch noch nicht ausgezogen und hat auch noch seine Sachen dort.
Wenn Du das Schloss austauschst, lässt er es aufbohren und präsentiert Dir die Rechnung
Ich vermute, das Haus gehört euch beiden?
Willst Du das Haus alleine nutzen, er aber nicht ausziehen, kannst Du beim Familiengericht die Zuweisung des Hauses beantragen, jedoch nur, wenn dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.
Nur um das zu verdeutlichen: Wenn er freiwillig ausgezogen ist, um zunächst weiteren Streit zu vermeiden und dabei seine persönlichen Gegenstände im Haus gelassen hat, so kann er weiterhin in das gemeinsame Haus zurückkehren. Das Verlassen stellt also keinen tatsächlichen Auszug oder Umzug dar.
Ist er jedoch mitall seinen Sachen ausgezogen (was aktuellwohl nichtderFallist), kann er nur dann wieder einziehen, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach dem Auszug Dir das mitgeteilt hat.
Bleibst Du im Haus wohnen, kann er von Dir eine Vergütung verlangen, die mit dem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verrechnet werden kann
Daneben hast Du natürlich auch Anspruch auf Unterhalt für das Kind abzgl. hälftigem Kindergeldanspruch.
Darüber hinaus schmälern natürlich die Kreditraten den Unterhaltsanspruch
Ein Anwalt wird Dir genau alles ausrechnen.