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Er will sie heiraten, obwohl er sie nicht mehr liebt!

G
Zitat von Grace_99:
Keinen von beiden Männern.

Trenn dich, sorgt auf der Elternebene gut für die Kinder und dann bleib erstmal alleine und sortier dein Leben.


Ich zitiere mich mal selbst.

03.05.2018 12:36 • x 1 #31


E
Erbschaften bleiben außen vor? Er hat mir damals erzählt ich müsse was abgeben! Und dann sehe ich noch das Drama einer Kollegin, die hat sich auch scheiden lassen, nach 16 Jahren, weil der Mann fremdging, zur Strafe muss sie Rentenpunkte abgeben und ihm noch 2 Jahre irgendwas bezahlen, über 100 Euro. Ich hab das nur so im Vorbeifehen mitbekommen von ihr. Da ist nicht viel Geld im Hintergrund.

03.05.2018 12:37 • #32


A


Er will sie heiraten, obwohl er sie nicht mehr liebt!

x 3


K
Zitat von ich60:

Kätzchen haste recht, hab mit knapp 22 Jahren geheiratet und hab`s eigentlich bis heute nie bereut! Und jetzt machen wir uns ein schönes Alter. Gehe davon aus, das es so wird. Denn Alter schützt vor Torheit nicht, wie ich vorhin in einem anderen Thread geschrieben habe. Und man in einem anderen Thread sieht.


Meine Eltern auch seit 45 Jahren glücklich, für beide war der andere jeweils der erste Partner. Und bei mehreren Bekannten und Freunden ist das auch so - erste richtige Beziehung, früh geheiratet, alle seit deutlich über 20 Jahren happy miteinander. Dass Zweitehen insgesamt instabiler sind als Erstehen und deutlich häufiger geschieden werden, ist ja auch statistisch erwiesen. Ich glaube, dass jede Trennung die Beziehungsfähigkeit beeinträchtigt. Je mehr Trennungen/Beziehungen jemand also schon hatte, desto beziehungsunfähiger wird er.

03.05.2018 12:54 • x 1 #33


I
Rentenpunkte werden gegeneinander aufgerechnet.
Erbe und Eigentum vor der Ehe bleiben bei der Berechnung der Zugewinngemeinschaft außen vor!
Diese werden vorher herausgerechnet.
Such Dir bitte einen guten Anwalt--Familien und Scheidungsrecht-- und schicke den irgendwohin wenn er schon von vornherein so einen(Entschuldige) Stuss/Schei... erzählt.
Frage ihn mal wo er studiert hat.
Ich glaube einen Teil hiervon habe ich Dir schon mal geschrieben. Aber egal bei sowas hilf doppelt genäht sowieso besser!
LG

03.05.2018 12:59 • x 1 #34


C
Zitat von elfental:
Erbschaften bleiben außen vor? Er hat mir damals erzählt ich müsse was abgeben! Und dann sehe ich noch das Drama einer Kollegin, die hat sich auch scheiden lassen, nach 16 Jahren, weil der Mann fremdging, zur Strafe muss sie Rentenpunkte abgeben und ihm noch 2 Jahre irgendwas bezahlen, über 100 Euro. Ich hab das nur so im Vorbeifehen mitbekommen von ihr. Da ist nicht viel Geld im Hintergrund.


Erbschaften, geldgechenke, die eindeutig positioniert sind werden in das Voreheliche Vermögen gepackt.
Zugewinn heißt dann Endvermögen abzüglich Voreheliches Vermögen = Zugewinn. Wer mehr hat muss den anderen die Hälfte davon abgeben.

Sowas kann man aber dank Gütertrennung auch vorher eingrenzen.

Der Versorgungsausgleich ist das einzige in diesem verdammten Land was gerecht geregelt ist.

Alle in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche gehen hälftig auf den Partner über. Also Er muss die Hälfte an sie abgeben und sie die Hälfte an ihn.

Das kann man mittels Ehevertrag eingrenzen aber aufpassen, dass es nicht unbillig wird - dann droht das Scheitern vor Gericht bei Anfechtung.

Unterhalt finde ich perse eine Frechheit (mit Ausnahme für die Kids). Es überträgt die Eigenverantwortung für sein eig. leben auf einen anderen.
Wenn jetzt das geschrei kommt - ich war ja zu Hause für die Kids.....heul
hmm du warst Volljährig, wusstest es vorher und hast dich AKTIV dafür entschieden. Hättest ja nicht für die Kids zu hause bleiben müssen. Sowas nennt man Absprache oder man verzichtet auf Kinder
Wir sind erwachsen und mündig und sollten für unsere aktiven handlungen selbst die Verantwortung übernehmen und nicht dank Unterhaltsrecht auf andere übertragen.

03.05.2018 13:02 • x 1 #35


I
Ich lache immer wenn es heißt die Politiker seien nur ihrem Gewissen unterworfen.
Ich habe noch nicht einen gesehen mit Gewissen, die hängen es immer mit ihrem Mantel an der BundestagsGardderobeab!
Ein früher (Fecht-)Freund hat zu mir früher mal gesagt:komm mit in die JU (Junge Union).
Man merkte es oft bei Gefechten, er will sich nur durchsetzen, nachher saßen wir immer noch etwas zusammen und ich fragte ihn, ob er immer so ficht, so gewissenlos. Da fragte er mich,das weiß ich heute noch als wäre es gestern gewesen: welches Gewissen.
Er wurde aber auch von zu hause so aufgezogen. Ellenbogentaktik.
Heute sitzt er schon lange in Bundestag.
LG

03.05.2018 13:10 • x 1 #36


E
Habe alles gelesen. Man liest deutlich, du hast deine ehe satt, sie gibt dir nichts mehr. Du willst diesen Mann, er ist so viel besser. Wieso warum egal- ist so. Soweit OK- passiert.
Nun wird hier viel geraten evtl Trennung, zu dem neuen etc.
Versteht mich nicht Falsch: Wenn dieser Mann absolut bereit dazu wäre wäre das tatsächlich eine Möglichkeit zum überlegen.
Aber das ist er doch gar nicht!
Eigentlich hat er dich nur umschwärmt, dir was von Gefühlen erzählt etc..mehr ist nicht.. Er hat dir kein konkretes Angebot gemacht mit dir jetzt zusammen zu sein und seine Frau zu verlassen , richtig? Dieses Angebot gibt es nicht.
Nun fängst du an zu träumen und bist schon an seiner Seite..
Verstehst du was ich meine? Ich hoffe.
Du wirst bald mit ihm ins Bett gehen und danach fängt der Machtkampf an. Du wirst eine Affäre werden.
Deswegen: du willst diesen mann!? Sag ihm er soll sich erst trennen.

03.05.2018 13:20 • x 1 #37


unbel-Leberwurst
Zitat von elfental:
Erbschaften bleiben außen vor? Er hat mir damals erzählt ich müsse was abgeben!


§ 1374 BGB:
Anfangsvermögen
(1) Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstands gehört.
(2) Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, wird nach Abzug der Verbindlichkeiten dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, soweit es nicht den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen ist.


Ich nix Jurist, aber das Gesetz und auch Mr.Google sind da recht eindeutig, dass Erbschaften aussen vor bleiben.

Hier geht es aber nur um den Zugewinn, nicht um Versorgungsansprüche.

03.05.2018 13:21 • x 1 #38


E
Okay, dann hat der Vogel mir was vom Pferd erzählt mit der ganzen Scheidung! Aber ich hab auch keine alten Kontoauszüge mehr von damals, kann man zwar wiederbeschaffen, kein Ding, aber ich hab selber auch keine Kontoauszüge, wie soll das gehen!
Ach, aber im Ernst, an Scheidung hab ich jetzt garnicht gedacht, mal im Eifer des Gefechts wird es halt erwähnt! Ich muss das nächste Woche erstmal sehen, wie die Aktien stehen, dass mein bester Freund, was auch immer, ... Ich muss dann wohl und kann ihn kein 3x, wenn ich ihn vor diesem Fehler bewahren will. Ich seh das bei ihm eher als Verzweiflungstat! Ich wäre auch so für ihn da, weil ich ihn mag, wie er ist, Villa, Auto, Firma, Geld interessieren mich nicht, aber ich kann doch nicht zusehen, wie er ins Unglück rennt, aus purer Verzweiflung oder weil ihm das Verantwortungsgefühl plagt oder wie soll man das sonst nennen!

03.05.2018 13:22 • #39


Kummerkasten007
Zitat von elfental:
aber ich kann doch nicht zusehen, wie er ins Unglück rennt


Er ist erwachsen und selbst für sein Leben verantwortlich.

03.05.2018 13:26 • x 2 #40


E
Ich habe ihm 2x nen Korb gegeben sozusagen, er hat sich mehr als bemüht. Gut, der letzte Korb war eher unabsichtlich! Muss ich geraderücken und dann weitersehen. Von seiner Seite wird da nicht mehr viel kommen!

03.05.2018 13:27 • #41


I
Hilf Ihm es ist Dein Freund.
Und Freunde bewahrt man vor Gefahren und anderen Dingen.

03.05.2018 13:30 • x 1 #42


E
Zitat von Kaetzchen:
Dass Zweitehen insgesamt instabiler sind als Erstehen und deutlich häufiger geschieden werden, ist ja auch statistisch erwiesen. Ich glaube, dass jede Trennung die Beziehungsfähigkeit beeinträchtigt. Je mehr Trennungen/Beziehungen jemand also schon hatte, desto beziehungsunfähiger wird er.

Das kann ich aus meinen Beobachtungen auch in meinem Umfeld absolut nicht bestätigen.

Die Beziehungserfahrungen der ersten Langzeitbeziehung und damit z.B. der bessere Umgang mit Konflikten und Problemen kommt einem bei der nächsten Beziehung sehr zu gute.

Ich glaube auch nicht, dass man schwere Bezihungsunfähigkeit erwerben kann, diese hat man von Anfang an oder eben nicht.

03.05.2018 13:32 • x 1 #43


Kummerkasten007
Zitat von ich60:
Und Freunde bewahrt man vor Gefahren und anderen Dingen


Und wie? Anketten? Fesseln? Entführen?

Wenn es sein Wille ist, dann kann man auch als Freund nichts dagegen machen.

03.05.2018 13:38 • x 1 #44


C
Zitat von elfental:
Okay, dann hat der Vogel mir was vom Pferd erzählt mit der ganzen Scheidung! Aber ich hab auch keine alten Kontoauszüge mehr von damals, kann man zwar wiederbeschaffen, kein Ding, aber ich hab selber auch keine Kontoauszüge, wie soll das gehen!


Also ich habe alle Kontoauszüge seit meinem 16. LJ meines ersten Kontos. Und das hilft mir in der Scheidung ungemein. Ich kann alles nachweisen, massenhaft Papiere. Der gegnerische Anwalt, ich kann förmlich hören wie seine Zähne knirschen.

03.05.2018 13:42 • x 1 #45


A


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